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   BPatG, 11.04.2012 - 29 W (pat) 7/09   

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https://dejure.org/2012,5551
BPatG, 11.04.2012 - 29 W (pat) 7/09 (https://dejure.org/2012,5551)
BPatG, Entscheidung vom 11.04.2012 - 29 W (pat) 7/09 (https://dejure.org/2012,5551)
BPatG, Entscheidung vom 11. April 2012 - 29 W (pat) 7/09 (https://dejure.org/2012,5551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 MarkenG, § 47 Abs 3 MarkenG, § 55 MarkenG, § 3 MarkenV 2004, § 5 MarkenV 2004
    Markenbeschwerdeverfahren - "Ampelmännchen nach links gehend" - Berichtigung des Markenregisters: aus den Anmeldungsunterlagen geht nicht hervor, dass die Anmeldung nicht im Namen eines Dritten gleichen Namens erfolgen sollte - keine offensichtliche Unrichtigkeit des ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ampelmännchen nach links gehend" - Berichtigung des Markenregisters: aus den Anmeldungsunterlagen geht nicht hervor, dass die Anmeldung nicht im Namen eines Dritten gleichen Namens erfolgen sollte - keine offensichtliche Unrichtigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BPatG, 11.04.2012 - 29 W (pat) 7/09
    Nur wenn der Beschwerdeführer als sogenannter "Strohmann" seines Vaters einzustufen wäre (BGH a. a. O. Rdnr. 20 - Legostein; BGHZ 123, 30, 35 - Indorektal II), könnte ihm die Rechtskraft des Verfallsurteils entgegen gehalten werden.
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus BPatG, 11.04.2012 - 29 W (pat) 7/09
    Die Rechtskraft dieses Urteils erstreckt sich gemäß § 55 MarkenG, §§ 322, 325 ZPO nicht auf den Beschwerdeführer, da er weder Partei des Verfallsprozesses noch Rechtsnachfolger einer der Prozessparteien ist (vgl. BGH GRUR 2010, 231 - 234 - Legostein).
  • BPatG, 05.08.2008 - 24 W (pat) 97/07
    Auszug aus BPatG, 11.04.2012 - 29 W (pat) 7/09
    Beschluss in diesem Sinn ist unabhängig von ihrer Form jede Entscheidung, die eine abschließende Regelung enthält, welche die Rechte der Beteiligten berührt (BPatG GRUR 2009, 188 - Inlandsvertreter III).
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