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   BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04   

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BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04 (https://dejure.org/2007,31360)
BPatG, Entscheidung vom 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04 (https://dejure.org/2007,31360)
BPatG, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 29 W (pat) 19/04 (https://dejure.org/2007,31360)
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  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Abzustellen ist dabei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Rn. 17 - coccodrillo; BGH GRUR 2006, 859, Rn. 17 f. - Malteserkreuz).

    Auch unter dem Gesichtspunkt, dass bei einer zusammengesetzten Marke ein einzelner Bestandteil für den durch die Marke hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein kann (vgl. BGH GRUR 2006, 859, Rn. 18 - Malteserkreuz), kommt eine unmittelbare Verwechslungsgefahr nicht in Betracht.

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Abzustellen ist dabei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Rn. 17 - coccodrillo; BGH GRUR 2006, 859, Rn. 17 f. - Malteserkreuz).

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04
    Denn sie weisen nach Art und Zweck, d. h. in ihrem Nutzen für den Empfänger, enge Berührungspunkte auf mit den von der Widersprechenden in diesem Bereich erbrachten Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 2002, 544, 546 - BANK 24; GRUR 2001, 164, 165 - Wintergarten).
  • BPatG, 14.03.2007 - 29 W (pat) 170/04
    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04
    Es wird daher auch nicht der Fehlvorstellung unterliegen, dass der Fernsehsender als Erbringer von Telekommunikations- und Unterhaltungsdienstleistungen zugleich als Hersteller der in Rede stehenden Waren bzw. als selbständiger Verleger und Herausgeber am Markt auftritt (vgl. BPatG 29 W (pat) 170/04 - Regenbogen-Versand).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04
    Eine solche Verwechslungsgefahr kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 865, 867 - Mustang).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04
    Eine solche Verwechslungsgefahr kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (vgl. BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2004, 865, 867 - Mustang).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04
    Denn sie weisen nach Art und Zweck, d. h. in ihrem Nutzen für den Empfänger, enge Berührungspunkte auf mit den von der Widersprechenden in diesem Bereich erbrachten Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 2002, 544, 546 - BANK 24; GRUR 2001, 164, 165 - Wintergarten).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, Rn. 17 ff. - Canon; BGH GRUR 2006, 60, 61 - coccodrillo; GRUR 2006, 859, Rn. 16 - Malteserkreuz).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04
    Bei beiden Widerspruchsmarken ist für diese Dienstleistungen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften von einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft auszugehen, weil sich für den aus Wort und arabischer Zahl gebildeten Gesamtbegriff keine beschreibende Bedeutung feststellen lässt und der Verkehr im Telekommunikationssektor an den kennzeichnenden Gebrauch von Zeichen gewöhnt ist, die aus einem Wort- und einem Zahlenbestandteil zusammengesetzt sind (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, Rn. 40 ff. - SAT.2).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 11.07.2007 - 29 W (pat) 19/04
    Abzustellen ist dabei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rn. 28 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 60, Rn. 17 - coccodrillo; BGH GRUR 2006, 859, Rn. 17 f. - Malteserkreuz).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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