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   BPatG, 11.08.2006 - 27 W (pat) 117/05   

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BPatG, 11.08.2006 - 27 W (pat) 117/05 (https://dejure.org/2006,36057)
BPatG, Entscheidung vom 11.08.2006 - 27 W (pat) 117/05 (https://dejure.org/2006,36057)
BPatG, Entscheidung vom 11. August 2006 - 27 W (pat) 117/05 (https://dejure.org/2006,36057)
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  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 11.08.2006 - 27 W (pat) 117/05
    a) Von ihrem Gesamteindruck, auf den grundsätzlich bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unabhängig vom Prioritätsalter der sich gegenüberstehenden Zeichen vorrangig abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Rz. 28] - THOMSON LIFE; GRUR 1998, 397, 390 [Rz. 23] - SabÂl/Puma; BGH GRUR 2000, 233 f. - Rausch/Elfi Rauch), unterscheiden sich die einander gegenüberstehenden Zeichen allerdings ohne Weiteres durch den der angegriffenen Marke vorangestellten Bestandteil "MP3".
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 11.08.2006 - 27 W (pat) 117/05
    a) Von ihrem Gesamteindruck, auf den grundsätzlich bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unabhängig vom Prioritätsalter der sich gegenüberstehenden Zeichen vorrangig abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Rz. 28] - THOMSON LIFE; GRUR 1998, 397, 390 [Rz. 23] - SabÂl/Puma; BGH GRUR 2000, 233 f. - Rausch/Elfi Rauch), unterscheiden sich die einander gegenüberstehenden Zeichen allerdings ohne Weiteres durch den der angegriffenen Marke vorangestellten Bestandteil "MP3".
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 11.08.2006 - 27 W (pat) 117/05
    Unter Berücksichtigung der miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), liegt eine Verwechslungsgefahr nur hinsichtlich eines Teils der angegriffenen Waren und Dienstleistungen vor, weil nur insoweit eine hinreichende Waren- und Markenähnlichkeit zwischen der jüngeren Marke und der normal kennzeichnungskräftigen Widerspruchsmarke besteht.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 11.08.2006 - 27 W (pat) 117/05
    Unter Berücksichtigung der miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), liegt eine Verwechslungsgefahr nur hinsichtlich eines Teils der angegriffenen Waren und Dienstleistungen vor, weil nur insoweit eine hinreichende Waren- und Markenähnlichkeit zwischen der jüngeren Marke und der normal kennzeichnungskräftigen Widerspruchsmarke besteht.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 11.08.2006 - 27 W (pat) 117/05
    Unter Berücksichtigung der miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), liegt eine Verwechslungsgefahr nur hinsichtlich eines Teils der angegriffenen Waren und Dienstleistungen vor, weil nur insoweit eine hinreichende Waren- und Markenähnlichkeit zwischen der jüngeren Marke und der normal kennzeichnungskräftigen Widerspruchsmarke besteht.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 11.08.2006 - 27 W (pat) 117/05
    Unter Berücksichtigung der miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - SabÂl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), liegt eine Verwechslungsgefahr nur hinsichtlich eines Teils der angegriffenen Waren und Dienstleistungen vor, weil nur insoweit eine hinreichende Waren- und Markenähnlichkeit zwischen der jüngeren Marke und der normal kennzeichnungskräftigen Widerspruchsmarke besteht.
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