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   BPatG, 11.08.2020 - 4 NI 66/17, 4 Ni 66/17   

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https://dejure.org/2020,40261
BPatG, 11.08.2020 - 4 NI 66/17, 4 Ni 66/17 (https://dejure.org/2020,40261)
BPatG, Entscheidung vom 11.08.2020 - 4 NI 66/17, 4 Ni 66/17 (https://dejure.org/2020,40261)
BPatG, Entscheidung vom 11. August 2020 - 4 NI 66/17, 4 Ni 66/17 (https://dejure.org/2020,40261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Nockenwellenversteller" - zur Anforderung von öffentlich beglaubigten Übersetzungen - der Senat kann auch eine privatschriftliche Übersetzung für ausreichend erachten - keine Bindung an den qualifizierten Hinweis des Senats, in dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer privatschriftlichen Übersetzung einer Druckschrift im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.07.2011 - X ZB 10/10

    Polierendpunktbestimmung

    Auszug aus BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17
    Ob nicht ohnehin auch eine anwaltliche Bestätigung der Richtigkeit der Übersetzung anzunehmen ist, weil der Klägervertreter im Schriftsatz vom 14. Februar 2020 bei Einreichung der Übersetzung explizit angegeben hat, dass "eine beglaubigte Übersetzung der Druckschrift D1 als Anlage 30 beigefügt" werde (was jedenfalls im Bereich von § 14 PatV einer anwaltlichen Beglaubigung gleichkommt, vgl. BGH GRUR 2012, 91, Tz. 18 - Polierendpunktbestimmung; BPatG, Beschluss vom 23. September 2020, 20 W (pat) 1/19, II.2.
  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 530/12

    Gehörsverletzung durch Überraschungsentscheidung entgegen eines erteilten

    Auszug aus BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wonach das Gericht von einer in einem gerichtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung in der Endentscheidung nur abweichen darf, wenn dies für die Verfahrensbeteiligten - sei es durch den Verlauf der mündlichen Verhandlung, sei es durch einen ausdrücklichen weiteren Hinweis des Gerichts - erkennbar wird (vgl. BGH GRUR 2011, 851 - Werkstück; NJW 2014, 2796), ist vorliegend jedoch gewahrt.
  • BPatG, 17.07.2019 - 5 Ni 53/16
    Auszug aus BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17
    Es liegt damit ein anderer Fall vor, als etwa beim 5. Senat des Bundespatentgerichts, in dem eine Übersetzung nicht berücksichtigt worden ist, weil weder zweifelsfrei hervorging, dass es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelte noch aus welcher eindeutig nachvollziehbaren Quelle diese stammte (s. BPatG, Urteil vom 17. Juli 2019, 5 Ni 53/16 (EP), Gründe A.II.1.2, juris Tz. 70).
  • BGH, 14.07.2020 - X ZB 4/19

    Druckstück

    Auszug aus BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17
    Qualitätssicherung der Übersetzung auch BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ZB 4/19, Tz. 50 aE - Druckstück), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 1/19

    Patentbeschwerdeverfahren - zum Austausch irrtümlich eingereichter Unterlagen -

    Auszug aus BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17
    Ob nicht ohnehin auch eine anwaltliche Bestätigung der Richtigkeit der Übersetzung anzunehmen ist, weil der Klägervertreter im Schriftsatz vom 14. Februar 2020 bei Einreichung der Übersetzung explizit angegeben hat, dass "eine beglaubigte Übersetzung der Druckschrift D1 als Anlage 30 beigefügt" werde (was jedenfalls im Bereich von § 14 PatV einer anwaltlichen Beglaubigung gleichkommt, vgl. BGH GRUR 2012, 91, Tz. 18 - Polierendpunktbestimmung; BPatG, Beschluss vom 23. September 2020, 20 W (pat) 1/19, II.2.
  • BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10

    Werkstück

    Auszug aus BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wonach das Gericht von einer in einem gerichtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung in der Endentscheidung nur abweichen darf, wenn dies für die Verfahrensbeteiligten - sei es durch den Verlauf der mündlichen Verhandlung, sei es durch einen ausdrücklichen weiteren Hinweis des Gerichts - erkennbar wird (vgl. BGH GRUR 2011, 851 - Werkstück; NJW 2014, 2796), ist vorliegend jedoch gewahrt.
  • BGH, 21.03.2017 - X ZR 19/15

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines hydraulischen Pressgeräts; Maßgeblichkeit

    Auszug aus BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17
    Die Klage ist insoweit begründet, als das Streitpatent, nachdem es jedenfalls auch in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt wird, in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, nämlich im Patentanspruch 8, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH GRUR 2007, 404, Rdn. 15 - Carvedilol II; GRUR 2011, 707, Rdn. 8 - Dentalgerätesatz; Urteil vom 21. März 2017, X ZR 19/15, Rdn. 19 - juris).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17
    Die Klage ist insoweit begründet, als das Streitpatent, nachdem es jedenfalls auch in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt wird, in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, nämlich im Patentanspruch 8, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH GRUR 2007, 404, Rdn. 15 - Carvedilol II; GRUR 2011, 707, Rdn. 8 - Dentalgerätesatz; Urteil vom 21. März 2017, X ZR 19/15, Rdn. 19 - juris).
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

    Auszug aus BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17
    Die Klage ist insoweit begründet, als das Streitpatent, nachdem es jedenfalls auch in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt wird, in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, nämlich im Patentanspruch 8, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH GRUR 2007, 404, Rdn. 15 - Carvedilol II; GRUR 2011, 707, Rdn. 8 - Dentalgerätesatz; Urteil vom 21. März 2017, X ZR 19/15, Rdn. 19 - juris).
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