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   BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16   

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BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16 (https://dejure.org/2018,28653)
BPatG, Entscheidung vom 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16 (https://dejure.org/2018,28653)
BPatG, Entscheidung vom 11. September 2018 - 27 W (pat) 41/16 (https://dejure.org/2018,28653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FITNESS FIRST" - fehlende Unterscheidungskraft - teilweise Zurückverweisung an das DPMA zur Prüfung des Vorbringens zur Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Auszug aus BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16
    Die Frage, ob eine Marke sich in Folge ihrer Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen in Folge ihrer Benutzung für die Waren und Dienstleistungen i. S. v. § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, ist auf Grund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beurteilen, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die in Rede stehende Ware als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware damit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH, GRUR 1999, 723, Rn. 54 - Windsurfing Chiemsee; EuGH, GRUR 2014, 776 Rn. 40 f. - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 31 - Sparkassen-Rot).

    von Industrie- und Handelskammern und von anderen Berufsverbänden (EuGH, GRUR 1999, 723, Rn. 51 - Windsurfing Chiemsee; EuGH, GRUR 2014, 776, Rn. 41 - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 31 - Sparkassen-Rot; BGH, GRUR 2010, 138, Rn. 38 - ROCHER-Kugel).

    In einem solchen Fall lassen die Umstände, die - wie Umsätze, Marktanteile und Werbeaufwendungen - sonst auf eine Verkehrsdurchsetzung hinweisen können, regelmäßig nur darauf schließen, dass die konkrete, durch mehrere Merkmale gekennzeichnete Gestaltung durchgesetzt ist (vgl. BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 32 - Sparkassen-Rot; BGH, GRUR 2010, 138, Rn. 38 - ROCHER-Kugel).

    Im vorliegenden Fall liegen nach Ansicht des Senats im Hinblick auf die - teilweise bzw. sogar weitgehend gegebene - Verwendung der angemeldeten Bezeichnung in graphischer Gestaltung besondere Schwierigkeiten vor, aufgrund derer eine Verkehrsdurchsetzung nur auf der Grundlage eines demoskopischen Gutachtens nachgewiesen werden kann (vgl. BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 32 - Sparkassen-Rot; BGH, GRUR 2010, 138, Rn. 39 - ROCHER-Kugel).

    Daneben hat die Beschwerdeführerin umfangreiche Verwendungen der Bezeichnung "FITNESS FIRST" in den oben abgebildeten graphischen Gestaltungen bzw. in einer graphischen Gestaltung in Form einer geschwungenen Schrift in verschiedenen Farbgestaltungen, insbesondere einer weißen Schrift auf blauem Grund, vorgelegt, bei denen es sich zum Teil ebenfalls um markenmäßige und nicht nur um firmenmäßige Benutzungen durch die Beschwerdeführerin handelt, beispielsweise bei der Verwendung des Logos auf und in Fitnessstudios (zur Benutzung von Dienstleistungsmarken s. auch Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O. § 26 Rn. 51 ff.; BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 44 - Sparkassen-Rot; BGH, GRUR 2008, 616, Rn. 13 - Akzenta).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16
    Die Frage, ob eine Marke sich in Folge ihrer Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen in Folge ihrer Benutzung für die Waren und Dienstleistungen i. S. v. § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, ist auf Grund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beurteilen, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die in Rede stehende Ware als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware damit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH, GRUR 1999, 723, Rn. 54 - Windsurfing Chiemsee; EuGH, GRUR 2014, 776 Rn. 40 f. - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 31 - Sparkassen-Rot).

    von Industrie- und Handelskammern und von anderen Berufsverbänden (EuGH, GRUR 1999, 723, Rn. 51 - Windsurfing Chiemsee; EuGH, GRUR 2014, 776, Rn. 41 - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 31 - Sparkassen-Rot; BGH, GRUR 2010, 138, Rn. 38 - ROCHER-Kugel).

    Das Erreichen eines bestimmten Prozentsatzes ist zwar nach der Rechtsprechung für die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung nicht zu fordern, allerdings muss ein "erheblicher Teil" der beteiligten Verkehrskreise in dem Zeichen zumindest auch einen Herkunftshinweis erblicken (EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 52 - Windsurfing Chiemsee; BGH, GRUR 2015, 581, Rn. 42 - Langenscheidt-Gelb).

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16
    von Industrie- und Handelskammern und von anderen Berufsverbänden (EuGH, GRUR 1999, 723, Rn. 51 - Windsurfing Chiemsee; EuGH, GRUR 2014, 776, Rn. 41 - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 31 - Sparkassen-Rot; BGH, GRUR 2010, 138, Rn. 38 - ROCHER-Kugel).

    In einem solchen Fall lassen die Umstände, die - wie Umsätze, Marktanteile und Werbeaufwendungen - sonst auf eine Verkehrsdurchsetzung hinweisen können, regelmäßig nur darauf schließen, dass die konkrete, durch mehrere Merkmale gekennzeichnete Gestaltung durchgesetzt ist (vgl. BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 32 - Sparkassen-Rot; BGH, GRUR 2010, 138, Rn. 38 - ROCHER-Kugel).

    Im vorliegenden Fall liegen nach Ansicht des Senats im Hinblick auf die - teilweise bzw. sogar weitgehend gegebene - Verwendung der angemeldeten Bezeichnung in graphischer Gestaltung besondere Schwierigkeiten vor, aufgrund derer eine Verkehrsdurchsetzung nur auf der Grundlage eines demoskopischen Gutachtens nachgewiesen werden kann (vgl. BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 32 - Sparkassen-Rot; BGH, GRUR 2010, 138, Rn. 39 - ROCHER-Kugel).

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16
    Marke; BGH, GRUR 2016, 934, Rn. 9 - OUI; BGH, GRUR 2014, 569, Rn. 10 - HOT; BGH, GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido).

    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH, GRUR 2008, 608, Rn. 66 - EUROHYPO; BGH, GRUR 2016, 934, Rn. 9 - OUI; BGH, GRUR 2014, 565, Rn. 12 - smartbook).

    Kann dagegen einem Wortzeichen für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch nicht um Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihm die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH, GRUR 2016, 934, Rn. 12 - OUI; BGH, GRUR 2014, 872, Rn. 21 - Gute Laune Drops; BGH, GRUR 2012, 1143, Rn. 9 - Starsat).

  • BPatG, 28.09.2010 - 27 W (pat) 83/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "speedfitness (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16
    Des Weiteren verweist die Beschwerdeführerin auf Voreintragungen, insbesondere auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts im Verfahren 27 W (pat) 83/10 - speedfitness) und die Eintragung der Wortmarke "Fitness First" im Vereinigten Königreich, aus der sich ergebe, dass die Wortfolge im Englischen nicht beschreibend sei.

    Eine andere Beurteilung der Schutzfähigkeit ergibt sich schließlich nicht aus dem Verweis der Beschwerdeführerin auf Voreintragungen, insbesondere auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts im Verfahren 27 W (pat) 83/10 - speedfitness) und die Eintragung der Wortmarke "Fitness First" im Vereinigten Königreich.

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12

    test - Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des

    Auszug aus BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16
    Wenn die Beurteilung der Verkehrsdurchsetzung besondere Schwierigkeiten aufwirft, verbietet es das Unionsrecht nicht, die Frage der Unterscheidungskraft der Marke durch eine Verbraucherbefragung klären zu lassen, die häufig das zuverlässigste Beweismittel zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung ist (vgl. BGH, GRUR 2014, 483, Rn. 32 - test).

    Dementsprechend ist die untere Grenze für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung anhand eines Meinungsforschungsgutachtens im Regelfall nicht unterhalb von 50 % anzusetzen, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (BGH, GRUR 2015, 581, Rn. 42 - Langenscheidt-Gelb; BGH GRUR 2014, 483 - test; BGH, GRUR 2010,.

  • EuGH, 19.06.2014 - C-217/13

    Oberbank - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3

    Auszug aus BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16
    Die Frage, ob eine Marke sich in Folge ihrer Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen in Folge ihrer Benutzung für die Waren und Dienstleistungen i. S. v. § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, ist auf Grund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beurteilen, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die in Rede stehende Ware als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware damit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH, GRUR 1999, 723, Rn. 54 - Windsurfing Chiemsee; EuGH, GRUR 2014, 776 Rn. 40 f. - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 31 - Sparkassen-Rot).

    von Industrie- und Handelskammern und von anderen Berufsverbänden (EuGH, GRUR 1999, 723, Rn. 51 - Windsurfing Chiemsee; EuGH, GRUR 2014, 776, Rn. 41 - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH, GRUR 2016, 1167, Rn. 31 - Sparkassen-Rot; BGH, GRUR 2010, 138, Rn. 38 - ROCHER-Kugel).

  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 61/13

    Langenscheidt-Gelb - Markenlöschungsverfahren: Voraussetzungen der Überwindung

    Auszug aus BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16
    Das Erreichen eines bestimmten Prozentsatzes ist zwar nach der Rechtsprechung für die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung nicht zu fordern, allerdings muss ein "erheblicher Teil" der beteiligten Verkehrskreise in dem Zeichen zumindest auch einen Herkunftshinweis erblicken (EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 52 - Windsurfing Chiemsee; BGH, GRUR 2015, 581, Rn. 42 - Langenscheidt-Gelb).

    Dementsprechend ist die untere Grenze für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung anhand eines Meinungsforschungsgutachtens im Regelfall nicht unterhalb von 50 % anzusetzen, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (BGH, GRUR 2015, 581, Rn. 42 - Langenscheidt-Gelb; BGH GRUR 2014, 483 - test; BGH, GRUR 2010,.

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16
    Marke; BGH, GRUR 2016, 934, Rn. 9 - OUI; BGH, GRUR 2014, 569, Rn. 10 - HOT; BGH, GRUR 2013, 731, Rn. 11 - Kaleido).

    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder die Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (BGH GRUR 2017, 186, Rn. 32 - Stadtwerke Bremen; BGH, GRUR 2014, 569, Rn. 10 - HOT; BGH, GRUR 2006, 850, Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

    Auszug aus BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen zukommende Eignung, die von der Anmeldung erfassten Waren bzw. Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH, GRUR 2010, 228, Rn. 33 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH, GRUR 2018, 301, Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-.

    Dieser wird die Marke so wahrnehmen, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (BGH, GRUR 2018, 301, Rn. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke; BGH, GRUR 2012, 270, Rn. 12 - Link economy).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BPatG, 05.12.2007 - 29 W (pat) 57/07

    Farbmarke Rot

  • BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 61/07

    Farbmarke Sonnengelb

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

  • BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "LandLust (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 75/15

    Wunderbaum II - Markenrechtsschutz: Originäre Kennzeichnungskraft der Marke bei

  • BPatG, 19.10.2016 - 26 W (pat) 33/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Supra-Comfort" - keine Unterscheidungskraft - keine

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

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