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BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10 (EU) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 Abs 1 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Fachmann - erfinderische Tätigkeit - rewis.io
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Fachmann - erfinderische Tätigkeit
- rewis.io
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Fachmann - erfinderische Tätigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Patentnichtigkeitsklageverfahren - Fachmann - erfinderische Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10 (EU)
- BGH, 06.08.2013 - X ZR 8/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
Auszug aus BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10
Diese ist ausgehend von dem durch die beanspruchte Lehre objektiv gelösten technischen Problem, d. h. dem gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich Geleisteten (BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 -Gelenkanordnung; BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger), zu bestimmen und vorliegend allgemein auf die Herstellung und Fertigung einer Ordnermechanik gerichtet.a) Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055, Tz. 28 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammenhang; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung).
- BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08
Fettsäurezusammensetzung
Auszug aus BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10
Diese ist ausgehend von dem durch die beanspruchte Lehre objektiv gelösten technischen Problem, d. h. dem gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich Geleisteten (BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 -Gelenkanordnung; BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger), zu bestimmen und vorliegend allgemein auf die Herstellung und Fertigung einer Ordnermechanik gerichtet.a) Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055, Tz. 28 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammenhang; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung).
- BGH, 14.05.2009 - Xa ZR 148/05
Heizer
Auszug aus BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10
Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs - hier die beschriebene Ausbildung des Betätigungshebels entsprechend Merkmalsgruppe 8 - nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall, in dem es für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist (vgl. BGH GRUR 2009, 936 Tz. 21 - Heizer; GRUR 2010, 814, Tz. 26 - Fugenglätter) - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746, Tz. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
- BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05
Fischbissanzeiger
Auszug aus BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10
b) Auch wenn der Fachmann stets bestrebt ist, für einen bestimmten Zweck eine bessere - oder auch nur eine andere - Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (BGH GRUR 2009, 1039 - Tz. 20 - Fischbissanzeiger), so ergab sich für ihn keine Veranlassung, den Betätigungshebel entsprechend den Merkmalen 8.1 und 8.2 mit einer Querflanke in der Längserstreckung des Betätigungshebels an dessen Oberseite auszubilden. - BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05
einteilige Öse
Auszug aus BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10
Diese Wertung setzt vielmehr voraus, dass das Bekannte dem Fachmann Anlass oder Anregung gab, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH GRUR 2010, 407, Tz. 17 - einteilige Öse). - BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05
Betrieb einer Sicherheitseinrichtung
Auszug aus BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10
Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs - hier die beschriebene Ausbildung des Betätigungshebels entsprechend Merkmalsgruppe 8 - nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall, in dem es für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist (vgl. BGH GRUR 2009, 936 Tz. 21 - Heizer; GRUR 2010, 814, Tz. 26 - Fugenglätter) - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746, Tz. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung). - BGH, 27.04.2010 - X ZR 79/09
Fugenglätter
Auszug aus BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10
Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs - hier die beschriebene Ausbildung des Betätigungshebels entsprechend Merkmalsgruppe 8 - nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall, in dem es für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist (vgl. BGH GRUR 2009, 936 Tz. 21 - Heizer; GRUR 2010, 814, Tz. 26 - Fugenglätter) - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746, Tz. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung). - BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02
Papiermaschinengewebe
Auszug aus BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10
a) Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055, Tz. 28 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammenhang; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung). - BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99
"Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit
Auszug aus BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10
Diese ist ausgehend von dem durch die beanspruchte Lehre objektiv gelösten technischen Problem, d. h. dem gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich Geleisteten (BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 -Gelenkanordnung; BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger), zu bestimmen und vorliegend allgemein auf die Herstellung und Fertigung einer Ordnermechanik gerichtet. - BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
"blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren; …
Auszug aus BPatG, 11.10.2011 - 1 Ni 4/10
Denn im Patentnichtigkeitsverfahren bedarf es der Feststellung des Gegenstands eines angegriffenen Patentanspruchs nur in dem Umfang, wie dies zur Prüfung der Bestandsfähigkeit des Patents gegenüber dem geltend gemachten Nichtigkeitsgrund erforderlich ist (BGH GRUR 2004, 47 - Blasenfreie Gummibahn I). - BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05
Pumpeinrichtung
- BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03
Baumscheibenabdeckung
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
- BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
Fentanyl-TTS
- BGH, 15.09.1977 - X ZR 60/75
Anforderungen an eine Patentanmeldung - Vorrichtung zum Herstellen von …
- BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf