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   BPatG, 11.12.2019 - 26 W (pat) 571/16   

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https://dejure.org/2019,50788
BPatG, 11.12.2019 - 26 W (pat) 571/16 (https://dejure.org/2019,50788)
BPatG, Entscheidung vom 11.12.2019 - 26 W (pat) 571/16 (https://dejure.org/2019,50788)
BPatG, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 26 W (pat) 571/16 (https://dejure.org/2019,50788)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BPatG, 09.03.2023 - 28 W (pat) 550/19
    Die mangelnde lexikalische Nachweisbarkeit des Zeichens ist daher kein Indiz für dessen Schutzfähigkeit (BPatG, Beschluss vom 23.07.2018, 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome; Beschluss vom 11.12.2019, 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk; Beschluss vom 04.05.2020, 26 W (pat) 505/20 - geldmagnet).
  • BPatG, 23.03.2023 - 30 W (pat) 528/22
    Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche und damit nicht als betriebliche Herkunftshinweise auffassen (BPatG 28 W (pat) 33/15 - Traumtomaten; 26 W (pat) 571/16 - STUHLWERK).
  • BPatG, 04.03.2021 - 25 W (pat) 14/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Waffel Werk (Wort-Bild-Marke)/WaffelWerk

    Der Begriff "Waffelwerk" beschreibt somit nur allgemein eine Produktionsstätte für Waffeln, ohne einen Hinweis bezüglich der Herkunft der Waffeln aus einem bestimmten Betrieb zu geben (vgl. BPatG 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk).
  • BPatG, 28.03.2022 - 28 W (pat) 530/21
    Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche und damit nicht als betriebliche Herkunftshinweise auffassen (BPatG 28 W (pat) 33/15 - Traumtomaten; 26 W (pat) 571/16 - STUHLWERK).
  • BPatG, 28.03.2022 - 28 W (pat) 531/21
    Er wird daher auch bisher möglicherweise nur in Patentschriften verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche und damit nicht als betriebliche Herkunftshinweise auffassen (vgl. BPatG 28 W (pat) 33/15 - Traumtomaten; 26 W (pat) 571/16 - STUHLWERK).
  • BPatG, 30.03.2021 - 25 W (pat) 555/20
    c) Im Hinblick auf die beanspruchten Waren der Klasse 30 " Nudeln; Nudeln mit Zusatz von Fleisch und/oder Fisch und/oder Meeresfrüchten und/oder Geflügel und/oder Wurst und/oder Käse und/oder Obst und/oder Gemüse; Fertiggerichte im Wesentlichen bestehend aus Teigwaren oder Nudeln; Tortellini; Gnocchi; sämtliche vorgenannten Waren auch gekühlt, tiefgekühlt und/oder konserviert " enthält das angemeldete Markenwort eine bloße schutzunfähige Produktions- und Vertriebsstättenbezeichnung (vgl. BPatG 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk).
  • BPatG, 14.07.2021 - 28 W (pat) 517/21
    Die mangelnde lexikalische Nachweisbarkeit des Zeichens ist daher kein Indiz für dessen Schutzfähigkeit (BPatG 26 W (pat) 501/15 - Fucking awesome; 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk; 26 W (pat) 505/20 - geldmagnet).
  • BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
    Der Begriff "Waffelwerk" beschreibt somit nur allgemein eine Produktionsstätte für Waffeln, ohne einen Hinweis bezüglich der Herkunft der Waffeln aus einem bestimmten Betrieb zu geben (vgl. BPatG 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; 26 W (pat) 571/16 - Stuhlwerk).
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