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   BPatG, 12.01.2000 - 32 W (pat) 202/99   

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https://dejure.org/2000,23131
BPatG, 12.01.2000 - 32 W (pat) 202/99 (https://dejure.org/2000,23131)
BPatG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 32 W (pat) 202/99 (https://dejure.org/2000,23131)
BPatG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 32 W (pat) 202/99 (https://dejure.org/2000,23131)
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  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus BPatG, 12.01.2000 - 32 W (pat) 202/99
    Infolgedessen ist auch der Sinngehalt von "Buddy" als Vorname oder - was ohnehin nicht vielen Abnehmern bekannt sein wird - in der Bedeutung von "Kumpel" nicht geeignet, einer Verwechslungsgefahr entgegenzuwirken (vgl BGH GRUR 1992, 130, 132 "Bally/ Ball").
  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

    Auszug aus BPatG, 12.01.2000 - 32 W (pat) 202/99
    Wenngleich sich die Marken in ihrer Gesamtheit durch die unterschiedliche graphische Gestaltung und den zusätzlichen Wortbestandteil "The Buddy Holly Story" optisch unterscheiden, sind sie vom Gesamteindruck her verwechselbar, da das hervorgehobene Element "Buddy" die jüngere Marke prägt (vgl BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1999, 583, 585 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA").
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 12.01.2000 - 32 W (pat) 202/99
    Wenngleich sich die Marken in ihrer Gesamtheit durch die unterschiedliche graphische Gestaltung und den zusätzlichen Wortbestandteil "The Buddy Holly Story" optisch unterscheiden, sind sie vom Gesamteindruck her verwechselbar, da das hervorgehobene Element "Buddy" die jüngere Marke prägt (vgl BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1999, 583, 585 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA").
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 12.01.2000 - 32 W (pat) 202/99
    Wenngleich sich die Marken in ihrer Gesamtheit durch die unterschiedliche graphische Gestaltung und den zusätzlichen Wortbestandteil "The Buddy Holly Story" optisch unterscheiden, sind sie vom Gesamteindruck her verwechselbar, da das hervorgehobene Element "Buddy" die jüngere Marke prägt (vgl BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 1999, 583, 585 "LORA DI RECOARO"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA").
  • BPatG, 12.01.2000 - 32 W (pat) 250/99
    Zur Frage der klanglichen Verwechslungsgefahr zwischen "BUDDY" und "Paddy" wird auf die Ausführungen in dem Beschluß vom 12. Januar 2000 in dem parallel gelagerten Verfahren 32 W (pat) 202/99 verwiesen.
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