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   BPatG, 12.01.2005 - 26 W (pat) 91/03   

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https://dejure.org/2005,33371
BPatG, 12.01.2005 - 26 W (pat) 91/03 (https://dejure.org/2005,33371)
BPatG, Entscheidung vom 12.01.2005 - 26 W (pat) 91/03 (https://dejure.org/2005,33371)
BPatG, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 26 W (pat) 91/03 (https://dejure.org/2005,33371)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.01.2005 - 26 W (pat) 91/03
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.01.2005 - 26 W (pat) 91/03
    Zudem kann einer Marke - wie oben ausgeführt - die Unterscheidungskraft in Bezug auf die Waren auch aus anderen Gründen als ihrem etwaigen beschreibenden Charakter fehlen (EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD, E 19), wenn es sich bei ihr beispielsweise um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache handelt, das stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH aaO - Cityservice).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 12.01.2005 - 26 W (pat) 91/03
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips; MarkenR "003, 227, 231 f - Orange).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 12.01.2005 - 26 W (pat) 91/03
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.01.2005 - 26 W (pat) 91/03
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als betriebliches Herkunfts- und Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden und damit die betriebliche Zuordnung dieser Waren zu ermöglichen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BlPMZ 2004, 30 f - Cityservice).
  • BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Anmeldung einer aus kyrillischen Schriftzeichen

    Der Hinweis "Omas" bzw. "Oma´s" wird im Zusammenhang mit Lebensmitteln häufig in diesem Sinne anpreisend verwendet; dies war auch schon im Anmeldezeitpunkt der Fall (vgl. BPatG 26 W (pat) 91/03 - Omas Glühwein).
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