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   BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09   

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https://dejure.org/2011,22343
BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09 (https://dejure.org/2011,22343)
BPatG, Entscheidung vom 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09 (https://dejure.org/2011,22343)
BPatG, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 26 W (pat) 135/09 (https://dejure.org/2011,22343)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Gestell (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke aufgrund fehlender Abweichung von den branchenüblichen Formen des entsprechenden Warenbereichs (Holzprodukte)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gestell (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gestell (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gestell (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gestell (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09
    Die Warenform muss es dem Verkehr ermöglichen, die betreffenden Waren auch ohne analysierende Betrachtungsweise sowie ohne besondere Aufmerksamkeit oder nähere Prüfung von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR Int. 2005, 135 - Maglite).
  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST - Begründungspflicht des DPMA im Hinblick auf Vorentscheidungen

    Auszug aus BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09
    Seine Auffassung zur Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke stützt er ferner unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2009, 667 ff. - Bild, T-Online u. a.) und des BPatG (GRUR 2009, 683 ff. - Schwabenpost) auf eine Anzahl in der Klasse 20 eingetragener, seiner Ansicht nach vergleichbarer dreidimensionaler Marken.
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09
    Seine Auffassung zur Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke stützt er ferner unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2009, 667 ff. - Bild, T-Online u. a.) und des BPatG (GRUR 2009, 683 ff. - Schwabenpost) auf eine Anzahl in der Klasse 20 eingetragener, seiner Ansicht nach vergleichbarer dreidimensionaler Marken.
  • BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 193/04
    Auszug aus BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09
    Weist das Warenumfeld bereits eine große Vielfalt an Formen auf, in die sich die angemeldete Marke ohne weiteres einfügt, so ist die Unterscheidungskraft zu verneinen, sofern sich nicht ausnahmsweise feststellen lässt, dass der Verkehr die Produkte der verschiedenen Hersteller auf dem betreffenden Warengebiet anhand der Form voneinander unterscheidet (PAVIS PROMA, BPatG 26 W (pat) 193/04 - Waschmitteltablette).
  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09
    Dementsprechend gehen der EuGH und der BGH in ihrer Rechtsprechung bei dreidimensionalen Marken, die die Form der Ware darstellen, trotz Anlegung des beschriebenen großzügigen Prüfungsmaßstabs davon aus, dass solchen Marken im Allgemeinen die erforderliche konkrete Unterscheidungskraft fehlt; denn die dreidimensionale naturgetreue Wiedergabe eines der Gattung nach im Warenverzeichnis aufgeführten Erzeugnisses ist häufig nicht geeignet, die Ware ihrer Herkunft nach zu individualisieren (BGHZ 166, 65, Rn. 17 - Porsche Boxster; MarkenR 2007, 486, Nr. 24 Fronthaube).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09
    Die Warenform muss es dem Verkehr ermöglichen, die betreffenden Waren auch ohne analysierende Betrachtungsweise sowie ohne besondere Aufmerksamkeit oder nähere Prüfung von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR Int. 2005, 135 - Maglite).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH MarkenR 2006, 395 - FUSSBALL WM 2006 m. w. N.).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-24/05

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE RECHTSMITTEL DER AUGUST STORCK KG GEGEN DIE URTEILE DES

    Auszug aus BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09
    Bei ihnen sind die Kriterien für die Unterscheidungskraft keine anderen als für die übrigen Markenkategorien (EuGH MarkenR 2006, 322, Rn. 24 - Storck/HABM).
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