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   BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15   

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BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15 (https://dejure.org/2017,2090)
BPatG, Entscheidung vom 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15 (https://dejure.org/2017,2090)
BPatG, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 25 W (pat) 540/15 (https://dejure.org/2017,2090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "ImmoXXL" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterscheidungskraft der zur Eintragung angemeldeten Bezeichnung "ImmoXXL" für Dienstleistungen auf den Gebieten Immobilienwesen u. Immobilienvermittlung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ImmoXXL" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "ImmoXXL" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor), oder sonst gebräuchliche Wörter der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2012, 270 Rn. 8  - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).

    Soweit sich die Anmelderin auf Voreintragungen beruft, insbesondere auf die oben genannte Entscheidung "Schuhe XXL", ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15
    Die Mehrdeutigkeit eines Begriffs bzw. einer Bezeichnung führt regelmäßig dann nicht zur Schutzfähigkeit, wenn zumindest eine der Bedeutungen (erst recht, wenn mehrere) für die beanspruchten Produkte oder Dienstleistungen beschreibenden Charakter hat (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 32 -DOUBLEMINT; BGH GRUR 2008, 900, Rn. 15 - SPA II).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15
    Soweit sich die Anmelderin auf Voreintragungen beruft, insbesondere auf die oben genannte Entscheidung "Schuhe XXL", ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor), oder sonst gebräuchliche Wörter der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2012, 270 Rn. 8  - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor), oder sonst gebräuchliche Wörter der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2012, 270 Rn. 8  - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15
    Soweit sich die Anmelderin auf Voreintragungen beruft, insbesondere auf die oben genannte Entscheidung "Schuhe XXL", ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15
    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH ist aber eine ausschließlich aus beschreibenden Begriffen bestehende Wortfolge oder auch Wortneubildung im allgemeinen ebenfalls beschreibend, sofern kein merklicher Unterschied zwischen der Kombination der Wörter und der bloßen Summe der Bestandteile besteht (vgl. dazu Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 196 bis 198 mit zahlreichen Rspr.Nachw.; z. B. EuGH GRUR 2004, 680 Rn. 39-41 - BIOMILD; EuGH GRUR 2006, 229 Rn 34-37 - BioID).
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 25 W (pat) 540/15
    Soweit sich die Anmelderin auf Voreintragungen beruft, insbesondere auf die oben genannte Entscheidung "Schuhe XXL", ist auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

  • BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 7/05
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

  • BPatG, 06.02.2023 - 25 W (pat) 580/20
    Wie die Markenstelle bereits ausgeführt hat und in mehreren Entscheidungen des Bundespatentgerichts festgesellt wurde, wird "Immo" von den angesprochenen Verkehrskreisen als Abkürzung für "Immobilien" verstanden (vgl. BPatG 25 W (pat) 585/19 - ImmoShares; 25 W (pat) 540/15 - ImmoXXL; 33 W (pat) 544/10 - myimmo).
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