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   BPatG, 12.02.2003 - 29 W (pat) 148/01   

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https://dejure.org/2003,29709
BPatG, 12.02.2003 - 29 W (pat) 148/01 (https://dejure.org/2003,29709)
BPatG, Entscheidung vom 12.02.2003 - 29 W (pat) 148/01 (https://dejure.org/2003,29709)
BPatG, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 29 W (pat) 148/01 (https://dejure.org/2003,29709)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 12.02.2003 - 29 W (pat) 148/01
    Außerdem ist zu beachten, dass sich die Identifizierungsfunktion einer Marke und ihre Werbewirkung nicht gegenseitig ausschließen, d.h. auch einer einfachen werblichen Aussage kann nicht von vornherein die Eignung zum Herkunftshinweis abgesprochen werden (BGH GRUR 2000, 321 - Radio von hier - m.w.N).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 12.02.2003 - 29 W (pat) 148/01
    Einer Wortmarke fehlt nur dann die Unterscheidungskraft, wenn ihr ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE - m.w.N).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 214/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO

    Auszug aus BPatG, 12.02.2003 - 29 W (pat) 148/01
    Die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen richten sich an die Allgemeinheit der Verbraucher, die als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig anzusehen sind (BGH GRUR 2002, 985 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II - m.w.N).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 12.02.2003 - 29 W (pat) 148/01
    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass das angesprochene Publikum ein als Marke verwendetes Zeichen regelmäßig in seiner Gesamtheit aufnimmt ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH GRUR 2000, 323 - Partner with the Best).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.02.2003 - 29 W (pat) 148/01
    Insbesondere setzt die Schutzfähigkeit einer Wortfolge nicht einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder einen fantasievollen Überschuss voraus (BGH GRUR 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft - m.w.N.).
  • BPatG, 18.12.2023 - 26 W (pat) 509/21
    Es handelt sich offensichtlich um eine reine Warenanpreisung ohne jegliche markenrechtliche Kennzeichnungskraft (so auch 32 W (pat) 452/99; Ziff. II; EUIPO R 2841/2019-2, Rn. 18; vgl. a. BPatG, 29 W (pat) 148/01 v. 12.02.2003 - Einfach gut finden).
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