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   BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06   

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BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06 (https://dejure.org/2008,31731)
BPatG, Entscheidung vom 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06 (https://dejure.org/2008,31731)
BPatG, Entscheidung vom 12. März 2008 - 32 W (pat) 62/06 (https://dejure.org/2008,31731)
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  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr. vgl. EuGH GRUR 2006, 229 Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - BONUS).

    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06
    Selbst wenn man aber der angemeldeten Wortfolge eine gewisse Werbewirksamkeit (zumindest für einzelne Produkte, bei denen die Kühlung von Bedeutung sein kann) nicht absprechen wollte, würde dieser Umstand einem Verständnis als Marke, d. h. als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der so gekennzeichneten Waren, nicht entgegenstehen (vgl. Stöbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 112), wobei diese Überlegung gerade bei fremdsprachigen Markenwörtern - wie hier - gelten muss (vgl. BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; GRUR 1999, 1089 - YES).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr. vgl. EuGH GRUR 2006, 229 Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06
    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 - BONUS).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel bezüglich der betrieblichen Herkunft versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr. vgl. EuGH GRUR 2006, 229 Nr. 27 - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 21.11.2001 - 32 W (pat) 291/00
    Auszug aus BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06
    Auch kann nicht fraglich sein, dass "cool" in einem übertragenen Sinn, vor allem in der Jugendsprache, zu einem Synonym für "hervorragend, angesagt" geworden ist (Senatsbeschluss 32 W (pat) 291/00 - COOL) und deshalb als Mode- oder Reklamewort in Alleinstellung für Waren aller Art nicht unterscheidungskräftig ist (vgl. ergänzend Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 113).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06
    Selbst wenn man aber der angemeldeten Wortfolge eine gewisse Werbewirksamkeit (zumindest für einzelne Produkte, bei denen die Kühlung von Bedeutung sein kann) nicht absprechen wollte, würde dieser Umstand einem Verständnis als Marke, d. h. als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der so gekennzeichneten Waren, nicht entgegenstehen (vgl. Stöbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 112), wobei diese Überlegung gerade bei fremdsprachigen Markenwörtern - wie hier - gelten muss (vgl. BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; GRUR 1999, 1089 - YES).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06
    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 12.03.2008 - 32 W (pat) 62/06
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel bezüglich der betrieblichen Herkunft versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

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