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   BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11   

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https://dejure.org/2013,4895
BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11 (https://dejure.org/2013,4895)
BPatG, Entscheidung vom 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11 (https://dejure.org/2013,4895)
BPatG, Entscheidung vom 12. März 2013 - 27 W (pat) 117/11 (https://dejure.org/2013,4895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "MET-Coach" - fehlende Unterscheidungskraft

  • online-und-recht.de

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "MET-Coach" - fehlende Unterscheidungskraft -

  • rewis.io

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "MET-Coach" - fehlende Unterscheidungskraft -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verbraucher sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2005, 417 - BerlinCard).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen"

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11
    Entgegen der Auffassung des Markeninhabers spielt es für die Beurteilung der Unterscheidungskraft auch keine Rolle, ob er die Buchstabenfolge MET in Deutschland bekannt gemacht hat und ob die Verwendung auf den vom Senat ermittelten Internetausdrucken mit seinem Einverständnis erfolgt ist, da die Prüfung der Schutzfähigkeit einer Marke grundsätzlich unabhängig von der Person des Anmelders zu erfolgen hat (BGH GRUR 2006, 503 - Casino Bremen).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, - BioID; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11
    Insoweit unterscheidet sich die hier zu beurteilende Wortfolge auch von der Entscheidung des BGH vom 4. April 2012 zu der Marke Starsat (I ZB 22/11), bei der der Bundesgerichtshof bezüglich des Bestandteils "sat" nur auf das Verständnis des allgemeinen Publikums abgestellt hatte.
  • BPatG, 25.07.2001 - 32 W (pat) 111/00
    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11
    Rechercheergebnisse, die auf den Markeninhaber zurückgehen, stehen der Bewertung einer angemeldeten Bezeichnung als Fachausdruck nicht entgegen (BPatG 32 W (pat) 111/00 - Aurikolo-Medizin).
  • BPatG, 24.07.2007 - 24 W (pat) 28/06

    Rapido

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11
    In diesem Zusammenhang muss der Formulierung "und/oder" entnommen werden, dass sowohl das Verständnis der Endabnehmer als auch der Kenntnisstand der am Handel beteiligten Fachkreise jeweils allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (BPatG MarkenR 2007, 527 - Rapido; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rn. 129).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, - BioID; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11
    Die insoweit maßgeblichen Beteiligten definiert der EuGH dabei als "den Handel und/oder den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher" (EuGH GRUR 2006, 411, Rz. 24 - Matratzen Concord/Hukla).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal diese Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH MarkenR 2003, 450, Rz. 32 - DOUBLEMINT; MarkenR 2004, 99, Rz. 97 - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, Rz. 38 - BIOMILD); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind, sofern das Gesamtzeichen nicht infolge einer ungewöhnlichen Veränderung - etwa syntaktischer oder semantischer Art - hinreichend weit von der bloßen Zusammenfügung ihrer schutzunfähigen Bestandteile abweicht (vgl. EuGH, a. a. O., Postkantoor; a. a. O., BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 27 W (pat) 117/11
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal diese Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH MarkenR 2003, 450, Rz. 32 - DOUBLEMINT; MarkenR 2004, 99, Rz. 97 - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, Rz. 38 - BIOMILD); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind, sofern das Gesamtzeichen nicht infolge einer ungewöhnlichen Veränderung - etwa syntaktischer oder semantischer Art - hinreichend weit von der bloßen Zusammenfügung ihrer schutzunfähigen Bestandteile abweicht (vgl. EuGH, a. a. O., Postkantoor; a. a. O., BIOMILD).
  • BPatG, 28.08.2018 - 29 W (pat) 571/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARTHROCOACH" - keine Unterscheidungskraft

    Dieser Zeichenbestandteil ist bereits seit längerem in den deutschen Sprachschatz eingegangen (vgl. schon BPatG, Beschluss vom 12.03.2013, 27 W (pat) 117/11 - MET-Coach).
  • BPatG, 23.11.2022 - 29 W (pat) 557/20
    "Coach" stammt aus dem Englischen und ist mit der Bedeutung "Person, die Sportler, Sportlerinnen oder eine Sportmannschaft, auch Manager, Managerinnen, Künstler, Künstlerinnen u. a. trainiert, betreut" beziehungsweise "Person, die [anhand von wissenschaftlich begründeten Methoden] einen Klienten, eine Klientin berät und betreut, um dessen, deren berufliches Potenzial zu fördern und weiterzuentwickeln" (www.duden.de) bereits seit längerem in den deutschen Sprachschatz eingegangen (vgl. u. a. schon BPatG, Beschluss vom 12.03.2013, 27 W (pat) 117/11 - MET-Coach; BPatG, Beschluss vom 28.08.2019, 29 W (pat) 571/17 - ARTHROCOACH).
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