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   BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19   

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BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19 (https://dejure.org/2020,10212)
BPatG, Entscheidung vom 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19 (https://dejure.org/2020,10212)
BPatG, Entscheidung vom 12. März 2020 - 25 W (pat) 29/19 (https://dejure.org/2020,10212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    MÄDELSABEND

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "MÄDELSABEND" - fehlende Unterscheidungskraft - Zeichen, denen per se die (originäre) Unterscheidungskraft fehlt, können durch keine Art der Verwendung auf den beanspruchten Waren oder im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MÄDELSABEND" - fehlende Unterscheidungskraft - Zeichen, denen per se die (originäre) Unterscheidungskraft fehlt, können durch keine Art der Verwendung auf den beanspruchten Waren oder im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "MÄDELSABEND" - fehlende Unterscheidungskraft - Zeichen, denen per se die (originäre) Unterscheidungskraft fehlt, können durch keine Art der Verwendung auf den beanspruchten Waren oder im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen ...

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auszug aus BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19
    Daran hat sich auch durch die Entscheidungen zu dem Zeichen #darferdas?, (BGH GRUR 2018, 932, EuGH GRUR 2019, 1194 und BGH GRUR 2020, 411) nichts geändert.

    Auch der Hinweis des Anmelders auf die EuGH-Vorlage in der BGH-Entscheidung I ZB 61/17 vom 21. Juni 2018 (= GRUR 2018, 932 - #darferdas?), die Entscheidung des EuGH C-541/18 vom 12. September 2019 (EuGH GRUR 2019, 1194 - AS/DPMA [#darferdas?]) und die auf dieser Grundlage ergangene Entscheidung BGH I ZB 61/17 vom 30. Januar 2020 (Az. I ZB 61/17 - #darferdas? II - GRUR 2020, 411) rechtfertigen zur Frage der Unterscheidungskraft im vorliegenden Verfahren keine andere Beurteilung.

    Missverständlich ist es ferner, wenn der BGH in den beiden Entscheidungen zu #darferdas? ausführt, der Verkehr werde in Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken befinden, regelmäßig einen Herkunftshinweis sehen (GRUR 2018, 932 Rn. 18 - #darferdas? und GRUR 2020, 411 Rn. 13 - #darferdas? II).

  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19
    Daran hat sich auch durch die Entscheidungen zu dem Zeichen #darferdas?, (BGH GRUR 2018, 932, EuGH GRUR 2019, 1194 und BGH GRUR 2020, 411) nichts geändert.

    Der Europäische Gerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 12. September 2019 (Az. C - 541/18 - #darferdas?) festgestellt, dass bei der Prüfung der Unterscheidungskraft alle praktisch bedeutsamen Arten der Anbringung der Marke auf der Ware zu berücksichtigen seien (aaO. Rn. 30).

    Auch der Hinweis des Anmelders auf die EuGH-Vorlage in der BGH-Entscheidung I ZB 61/17 vom 21. Juni 2018 (= GRUR 2018, 932 - #darferdas?), die Entscheidung des EuGH C-541/18 vom 12. September 2019 (EuGH GRUR 2019, 1194 - AS/DPMA [#darferdas?]) und die auf dieser Grundlage ergangene Entscheidung BGH I ZB 61/17 vom 30. Januar 2020 (Az. I ZB 61/17 - #darferdas? II - GRUR 2020, 411) rechtfertigen zur Frage der Unterscheidungskraft im vorliegenden Verfahren keine andere Beurteilung.

  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

    Auszug aus BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19
    Daran hat sich auch durch die Entscheidungen zu dem Zeichen #darferdas?, (BGH GRUR 2018, 932, EuGH GRUR 2019, 1194 und BGH GRUR 2020, 411) nichts geändert.

    Auch der Hinweis des Anmelders auf die EuGH-Vorlage in der BGH-Entscheidung I ZB 61/17 vom 21. Juni 2018 (= GRUR 2018, 932 - #darferdas?), die Entscheidung des EuGH C-541/18 vom 12. September 2019 (EuGH GRUR 2019, 1194 - AS/DPMA [#darferdas?]) und die auf dieser Grundlage ergangene Entscheidung BGH I ZB 61/17 vom 30. Januar 2020 (Az. I ZB 61/17 - #darferdas? II - GRUR 2020, 411) rechtfertigen zur Frage der Unterscheidungskraft im vorliegenden Verfahren keine andere Beurteilung.

    Missverständlich ist es ferner, wenn der BGH in den beiden Entscheidungen zu #darferdas? ausführt, der Verkehr werde in Zeichen, die sich auf eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken befinden, regelmäßig einen Herkunftshinweis sehen (GRUR 2018, 932 Rn. 18 - #darferdas? und GRUR 2020, 411 Rn. 13 - #darferdas? II).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2010, 1100 Rn. 10 - TOOOR!; GRUR 2010, 825 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi Langstrumpf).

    Dabei kommt es auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943, 944 Rn. 24 - SAT 2; GRUR 2004, 428 Rn. 30 f. - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006) zum Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens an (vgl. BGH, GRUR 2013, 1143, 1144 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 872 Rn. 10 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 482 Rn. 22 - test; EuGH, MarkenR 2010, 439 Rn. 41 - 57 - Flugbörse).

    Hiervon ausgehend besitzen Bezeichnungen keine Unterscheidungskraft, denen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2010, 1100 Rn. 10 - TOOOR!; GRUR 2010, 825 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi Langstrumpf).

    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u. a. aber auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Produkte zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!).

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19
    Dabei kommt es auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943, 944 Rn. 24 - SAT 2; GRUR 2004, 428 Rn. 30 f. - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006) zum Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens an (vgl. BGH, GRUR 2013, 1143, 1144 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 872 Rn. 10 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 482 Rn. 22 - test; EuGH, MarkenR 2010, 439 Rn. 41 - 57 - Flugbörse).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19
    Die dort geführte Dikussion zur Zeichenverwendung, die seit der Entscheidung Marlene-Dietrich-Bildnis I (BGH, GRUR 2008, 1093) verstärkt geführt wird, ist auf die in diesen Fällen zu beurteilenden Zeichen zu begrenzen, die bei grundsätzlicher Unterscheidungseignung die Unterscheidungskraft bei bestimmten Arten der Zeichenverwendung verlieren.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19
    Dabei kommt es auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943, 944 Rn. 24 - SAT 2; GRUR 2004, 428 Rn. 30 f. - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006) zum Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens an (vgl. BGH, GRUR 2013, 1143, 1144 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 872 Rn. 10 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 482 Rn. 22 - test; EuGH, MarkenR 2010, 439 Rn. 41 - 57 - Flugbörse).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19
    Auch das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des zugrunde liegenden Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 60 - Libertel; BGH, GRUR 2014, 565 Rn. 17 - Smartbook).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 12.03.2020 - 25 W (pat) 29/19
    Dabei kommt es auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943, 944 Rn. 24 - SAT 2; GRUR 2004, 428 Rn. 30 f. - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006) zum Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens an (vgl. BGH, GRUR 2013, 1143, 1144 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten; GRUR 2014, 872 Rn. 10 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 482 Rn. 22 - test; EuGH, MarkenR 2010, 439 Rn. 41 - 57 - Flugbörse).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BPatG, 03.05.2017 - 27 W (pat) 551/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "#darferdas?" - keine Unterscheidungskraft -

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BPatG, 20.03.2017 - 26 W (pat) 554/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "SOMMERABEND" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 17.06.2022 - 29 W (pat) 10/19
    Denn wenn es sich, wie bei der Darstellung eines Musters, um eine beschreibende Angabe handelt, ändert auch das Anbringen an einer Stelle, an der sich (branchen)üblicherweise die Marke befindet, nichts an der fehlenden Unterscheidungskraft (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.03.2020, 25 W (pat) 29/19 - Mädelsabend; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam).
  • BPatG, 10.02.2022 - 30 W (pat) 545/20
    Anders als bei dem den höchstrichterlichen Entscheidungen zugrundeliegenden Zeichen "#darferdas?", das in einer verknappten Form ein Diskussionsthema benennt bzw. eine Aufforderung zu einer Diskussion beinhaltet und daher grundsätzlich als betrieblicher Herkunftshinweis geeignet sein kann, handelt es sich bei dem Zeichen Brillenmann im vorliegenden Warenzusammenhang wegen seines Charakters als Sachhinweis um ein von Haus aus schutzunfähiges Zeichen, das grundsätzlich nicht wegen einer speziellen Art seiner Verbindung mit den relevanten Waren die Eintragungsfähigkeit zu erlangen vermag (vgl. u. a. BPatG, PAVIS PROMA 25 W (pat) 29/19 - MÄDELSABEND; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 160).

    Denn unabhängig von der Verwendungsart wird der angesprochene Verkehr der Bezeichnung Brillenmann stets einen sachlich-beschreibenden Hinweis auf Waren, die ihrer Art nach von einem Optiker angeboten werden können, entnehmen, was einem betriebskennzeichnenden Verständnis entgegenwirkt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 29/19 - MÄDELSABEND; BPatG 25 (W) pat 561/19 - Glücksherzen, juris).

  • BPatG, 06.10.2022 - 30 W (pat) 576/20
    Anders als bei dem den höchstrichterlichen Entscheidungen zugrundeliegenden Zeichen "#darferdas?", das in einer verknappten Form ein Diskussionsthema benennt bzw. eine Aufforderung zu einer Diskussion beinhaltet und daher grundsätzlich als betrieblicher Herkunftshinweis geeignet sein kann, handelt es sich bei dem Zeichen MENUKIT im beschwerdegegenständlichen Waren- und Dienstleistungszusammenhang wegen seines Charakters als Sachhinweis um ein von Haus aus schutzunfähiges Zeichen, das grundsätzlich nicht wegen einer speziellen Art seiner Verbindung mit den relevanten Produkten die Eintragungsfähigkeit zu erlangen vermag (vgl. u. a. BPatG, PAVIS PROMA 25 W (pat) 29/19 - MÄDELSABEND; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 160).

    Denn unabhängig von der Verwendungsart wird der angesprochene Verkehr der Bezeichnung MENUKIT stets nur einen sachlich-beschreibenden Hinweis entnehmen, was einem betriebskennzeichnenden Verständnis entgegenwirkt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 29/19 - MÄDELSABEND; BPatG 25 (W) pat 561/19 - Glücksherzen, juris).

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