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   BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02   

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BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02 (https://dejure.org/2007,19672)
BPatG, Entscheidung vom 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02 (https://dejure.org/2007,19672)
BPatG, Entscheidung vom 12. April 2007 - 29 W (pat) 277/02 (https://dejure.org/2007,19672)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 195/03
    Auszug aus BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02
    Um eine Gesamtaussage erkennen zu können, bedürfte es einer inhaltlichen Verknüpfung der beiden Begriffe (vgl. BPatG, 29 W (pat) 195/03, Beschluss vom 24. Januar 2007 - "Im FOCUS: Fakten").

    Dies wäre z. B. bei Wortbildungen wie "Focusthema, Focusabstand, Autofocus, Servofocus" oder Gesamtaussagen wie "Im FOCUS des Interesses" oder bei den den Parallelverfahren 29 W (pat) 195/03 und 29 W (pat) 161/02 zugrundeliegenden Marken "Im Focus: Fakten" oder "Im Focus: Fakten, Fakten, Fakten" der Fall.

    Auf die im Übrigen zu verneinende (siehe BPatG, Beschlüsse vom 24. Januar 2007 i. S. 29 W (pat) 161/02; 29 W (pat) 192/03; 29 W (pat) 193/03; 29 W (pat) 194/03; 29 W (pat) 195/03) Frage einer mittelbaren Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt von Serienzeichen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2002, 542 ff. - BIG) kommt es danach nicht mehr an.

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2006, 60 ff. - Rn. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859 ff. - Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Um die Markenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH GRUR 2006, 60 ff. - coccodrillo).

    Auf die im Übrigen zu verneinende (siehe BPatG, Beschlüsse vom 24. Januar 2007 i. S. 29 W (pat) 161/02; 29 W (pat) 192/03; 29 W (pat) 193/03; 29 W (pat) 194/03; 29 W (pat) 195/03) Frage einer mittelbaren Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt von Serienzeichen (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2002, 542 ff. - BIG) kommt es danach nicht mehr an.

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02
    Denn eine solche Prägung setzt voraus, dass die übrigen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck nicht mitbestimmen (vgl. BGH GRUR 2004, 589, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

    Danach kann bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen, wenn das streitige Zeichen durch die Verbindung einer Unternehmensbezeichnung eines Dritten mit einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH a. a. O., Rn. 30; BGH a. a. O., Rn. 18; vgl. auch BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

  • BPatG, 02.10.2006 - 33 W (pat) 4/04
    Auszug aus BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02
    Eine mittelbare Verwechslungsgefahr scheide aus, da die Widersprechenden keine Zeichenserie mit dem Stammbestandteil "Focus" habe, wie in den Entscheidungen des 33. Senats angenommen (33 W (pat) 4/04; 5/04 und 7/04).

    Der Senat schließt sich daher insoweit der Beurteilung des 33. Senats in seinen Beschlüssen vom 2. Mai 2006 (33 W (pat) 4/04 - FOCUS-MONEY SMS; 33 W (pat) 5/04 - FO-CUS-MONEY Mobil; 33 W (pat) 7/04 - FOCUS-MONEY Call) nicht an.

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2006, 60 ff. - Rn. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859 ff. - Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Denn es besteht Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Markenusurpation i. S. d. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu "Thomson Life" (GRUR 2005, 1042 ff.) und des Bundesgerichtshofs zu "Malteserkreuz" (GRUR 2006, 859 ff.).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2006, 60 ff. - Rn. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859 ff. - Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Denn abzustellen ist jeweils auf den Gesamteindruck der Zeichen (vgl. BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling), es sei denn, die Marke wird durch einen Bestandteil alleine geprägt.

  • BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 138/06
    Auszug aus BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02
    Die Beschwerdeführerin hat im Parallelverfahren 29 W (pat) 138/06 über ihren Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke Grafik der Marke 30000619.5 der Beschwerdegegnerin eine eidesstattliche Versicherung des Leiters Beschaffung und Produktmanagement der Firma C... GmbH & Co. KG in D..., über deren mit ihrer Zustimmung erfolgten Benutzung im Zeitraum von März 2005 bis Dezember 2006 sowie Verpackungsbeispiele vorgelegt.

    Ebenfalls ausreichend glaubhaft gemacht hat die Beschwerdeführerin die rechtserhaltende Benutzung für den nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG relevanten Zeitraum durch die im Parallelverfahren 29 W (pat) 138/06 eingereichten Unterlagen.

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; BGH GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; GRUR 2006, 60 ff. - Rn. 12 - coccodrillo; GRUR 2006, 859 ff. - Rn. 16 - Malteserkreuz).

    Um die Markenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH GRUR 2006, 60 ff. - coccodrillo).

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02
    Daher wird der Bestandteil "MONEY" beim Zeichenvergleich nicht außer Acht gelassen (vgl. BGH GRUR 2004, 778 - Urlaub direkt).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 20 U 65/03

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Markenrichtlinie

    Auszug aus BPatG, 12.04.2007 - 29 W (pat) 277/02
    Ausgehend von der Vorlagefrage, die sich auf den Fall einer Unternehmensbezeichnung bezog (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2004, 322 - THOMSON-LIFE), hat er lediglich als weitere Möglichkeiten, in denen die usurpierte Marke ihre selbständig kennzeichnende Stellung nicht verliert, die Verbindung mit einem bekannten Handelsnamen oder einer bekannten Marke genannt.
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 192/03
  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 193/03
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • BPatG, 26.06.2002 - 29 W (pat) 15/02

    Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie des Rates

  • BPatG, 17.04.2007 - 29 W (pat) 194/03
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

  • BPatG, 02.10.2006 - 33 W (pat) 5/04
  • BPatG, 02.10.2006 - 33 W (pat) 7/04
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BPatG, 16.11.2023 - 30 W (pat) 84/21
    Verbindet sich nämlich die ältere Marke, hier HARMONY , mit den weiteren Bestandteilen der jüngeren Marke zu einer Gesamtaussage oder einem Gesamtbegriff, hier GOLDENHARMONY , so verliert sie innerhalb der jüngeren Marke ihre selbständige Stellung (vgl. BPatG 29 W (pat) 215/03 - FOCUS FAKTEN; 29 W (pat) 149/06 - FOCUS-Global; 29 W (pat) 277/02 - FOCUS MONEY; 29 W (pat) 88/05 - ONEtoONE /ONE).
  • BPatG, 16.09.2009 - 29 W (pat) 15/09
    Verbindet sich die ältere Marke jedoch mit den weiteren Bestandteilen der jüngeren Marke zu einer Gesamtaussage oder einem Gesamtbegriff, so verliert sie innerhalb der jüngeren Marke ihre selbständige Stellung (vgl. BPatG 29 W (pat) 215/03 -FOCUS FAKTEN; 29 W (pat) 149/06 -FOCUS-Global; 29 W (pat) 277/02 -FOCUS MONEY; 29 W (pat) 88/05 ONEtoONE/ONE).
  • BPatG, 08.08.2007 - 29 W (pat) 129/04
    Eine selbständig kennzeichnende Stellung der älteren Marke ist allerdings dann nicht gegeben, wenn sie sich mit den weiteren Bestandteilen der jüngeren Marke zu einer Gesamtaussage oder einem Gesamtbegriff verbindet und damit ihre Hinweisfunktion in der jüngeren Marke vollständig verliert (vgl. BPatG 29 W (pat) 215/03 - FOCUS FAKTEN; 29 W (pat) 149/06 - FOCUS-Global; 29 W (pat) 277/02 - FOCUS MONEY).
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