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BPatG, 12.05.2004 - 5 W (pat) 426/02 |
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- BGH, 14.03.1972 - X ZB 2/71
Stofferfindung
Auszug aus BPatG, 12.05.2004 - 5 W (pat) 426/02
Eine Vorrichtung wird - wie im vorliegenden Fall - durch eine öffentlich Druckschrift bei Übereinstimmung in den konstruktiven Merkmalen auch dann neuheitsschädlich vorweggenommen, wenn der Vorrichtung dort andere Wirkungen zugeschrieben sind (vgl hierzu für Stofferfindungen BGH GRUR 1972, 541, 544, re Sp, 2. Abs - Imidazoline).