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   BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07   

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BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07 (https://dejure.org/2007,26782)
BPatG, Entscheidung vom 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07 (https://dejure.org/2007,26782)
BPatG, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 27 W (pat) 52/07 (https://dejure.org/2007,26782)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hängt die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von den miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints) ab, wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243).

    Eine Ähnlichkeit in einem der drei Aspekte, Übereinstimmungen im Bild, im Klang oder in der Bedeutung, reicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr aus (vgl. BGH GRUR 1959, 182, 185 - Quick; GRUR 1979, 853, 854 - LILA; GRUR 1990, 367, 368 - alpi/Alba Moda; GRUR 1992, 110, 112 - dipa/dib; GRUR 1992, 550, 551 - acpharma; GRUR 1999, 241, 243 - Lions).

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07
    Diese Komponenten dürfen allerdings nicht schematisch angewendet werden, denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Schutz der älteren Marke auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion der Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/ Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07
    Marken sind als ähnlich anzusehen, wenn nicht nur unmaßgebliche Teile der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943 - SAT. 2), an welche sich die jeweils beanspruchten ähnlichen Waren oder Dienstleistungen richten, die Zeichen aufgrund ihres Gesamteindrucks nicht mehr hinreichend auseinander halten können.
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07
    Eine Ähnlichkeit in einem der drei Aspekte, Übereinstimmungen im Bild, im Klang oder in der Bedeutung, reicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr aus (vgl. BGH GRUR 1959, 182, 185 - Quick; GRUR 1979, 853, 854 - LILA; GRUR 1990, 367, 368 - alpi/Alba Moda; GRUR 1992, 110, 112 - dipa/dib; GRUR 1992, 550, 551 - acpharma; GRUR 1999, 241, 243 - Lions).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07
    Marken sind als ähnlich anzusehen, wenn nicht nur unmaßgebliche Teile der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943 - SAT. 2), an welche sich die jeweils beanspruchten ähnlichen Waren oder Dienstleistungen richten, die Zeichen aufgrund ihres Gesamteindrucks nicht mehr hinreichend auseinander halten können.
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07
    Eine Ähnlichkeit in einem der drei Aspekte, Übereinstimmungen im Bild, im Klang oder in der Bedeutung, reicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr aus (vgl. BGH GRUR 1959, 182, 185 - Quick; GRUR 1979, 853, 854 - LILA; GRUR 1990, 367, 368 - alpi/Alba Moda; GRUR 1992, 110, 112 - dipa/dib; GRUR 1992, 550, 551 - acpharma; GRUR 1999, 241, 243 - Lions).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07
    Um den Bestandteil "LESE" auf die gekennzeichneten Waren zu beziehen, bedürfte es somit einer eingehenden analytischen Betrachtung, indem er zunächst aus der angegriffenen Marke herausgegriffen, sodann von seiner Verbindung mit dem weiteren Markenbestandteil gedanklich isoliert, anschließend auf die gekennzeichneten Waren bezogen und hierbei mit deren Bestimmungszweck verglichen wird; zu solchen analysierenden Betrachtungen neigt der Verkehr jedoch nicht (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; BGH GRUR 195, 408, 409 - PROTECH).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hängt die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von den miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints) ab, wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

    Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07
    Eine Ähnlichkeit in einem der drei Aspekte, Übereinstimmungen im Bild, im Klang oder in der Bedeutung, reicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr aus (vgl. BGH GRUR 1959, 182, 185 - Quick; GRUR 1979, 853, 854 - LILA; GRUR 1990, 367, 368 - alpi/Alba Moda; GRUR 1992, 110, 112 - dipa/dib; GRUR 1992, 550, 551 - acpharma; GRUR 1999, 241, 243 - Lions).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 52/07
    Diese Komponenten dürfen allerdings nicht schematisch angewendet werden, denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist der Schutz der älteren Marke auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion der Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. [Rz. 51] - Arsenal Football Club plc; GRUR 2005, 153, 155 [Rz. 59] - Anheuser-Busch/ Budvar; GRUR 2007, 318, 319 [Rz. 21] - Adam Opel/Autec).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 110/90

    Verwechselungsgefahr bei Branchenidentität - "ac-pharma"

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 25.05.1979 - I ZR 132/77

    HLA

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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