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   BPatG, 12.07.2000 - 32 W (pat) 18/99   

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https://dejure.org/2000,25319
BPatG, 12.07.2000 - 32 W (pat) 18/99 (https://dejure.org/2000,25319)
BPatG, Entscheidung vom 12.07.2000 - 32 W (pat) 18/99 (https://dejure.org/2000,25319)
BPatG, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 32 W (pat) 18/99 (https://dejure.org/2000,25319)
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  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 32 W (pat) 18/99
    Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß der Gegenmarke wegen einer erheblichen Anzahl von Drittmarken von Hause aus eine Kennzeichnungsschwäche zukäme (vgl BGH GRUR 1967, 246 "Vitapur"; MarkenR 1999, 57 "Lions").

    Obwohl für die Frage, welche Kennzeichnungskraft dem älteren Widerspruchszeichen von Hause aus zukommt, der Rollenstand wertvolle Aufschlüsse vermitteln kann, wenn in die Zeichenrolle für gleiche oder benachbarte Bereiche eine Reihe ähnlicher Marken gelangt ist (BGH GRUR 1990, 367, 368 "Alpi/Alba Moda"; MarkenR 1999, 57, 59 "Lions"), läßt sich vorliegend mangels einer ausreichenden Zahl von Drittmarken eine derartige, der Gegenmarke von Haus aus anhaftende Kennzeichnungsschwäche nicht feststellen.

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 32 W (pat) 18/99
    Obwohl für die Frage, welche Kennzeichnungskraft dem älteren Widerspruchszeichen von Hause aus zukommt, der Rollenstand wertvolle Aufschlüsse vermitteln kann, wenn in die Zeichenrolle für gleiche oder benachbarte Bereiche eine Reihe ähnlicher Marken gelangt ist (BGH GRUR 1990, 367, 368 "Alpi/Alba Moda"; MarkenR 1999, 57, 59 "Lions"), läßt sich vorliegend mangels einer ausreichenden Zahl von Drittmarken eine derartige, der Gegenmarke von Haus aus anhaftende Kennzeichnungsschwäche nicht feststellen.
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88

    Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 32 W (pat) 18/99
    Wird der Gesamteindruck dagegen durch mehrere gleichgewichtige Elemente bestimmt, so ist kein Bestandteil allein geeignet, den Gesamteindruck der Marke zu prägen (BGH GRUR 1991, 319 "HURRICANE").
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 32 W (pat) 18/99
    Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß der Gegenmarke wegen einer erheblichen Anzahl von Drittmarken von Hause aus eine Kennzeichnungsschwäche zukäme (vgl BGH GRUR 1967, 246 "Vitapur"; MarkenR 1999, 57 "Lions").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 32 W (pat) 18/99
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH WRP 1998, 39, 41 "SABÉL/Puma").
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Auszug aus BPatG, 12.07.2000 - 32 W (pat) 18/99
    Bei Marken, die aus mehreren Bestandteilen bestehen, kann dem Gesamteindruck nach eine Verwechslungsgefahr nur dann zu befürchten sein, wenn der fragliche gemeinsame Bestandteil in dem Gesamtzeichen eine selbständige und kennzeichnende Stellung behalten hat und nicht lediglich eine eher untergeordnete Bedeutung hat (BGH GRUR 1989, 425 "Herzsymbol"; Mitt 2000, 65, 66 "Rausch/Elfi Rauch").
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