Rechtsprechung
   BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24431
BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04 (https://dejure.org/2006,24431)
BPatG, Entscheidung vom 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04 (https://dejure.org/2006,24431)
BPatG, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 26 W (pat) 28/04 (https://dejure.org/2006,24431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    Sie greift nur dann ein, wenn die Vergleichszeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen mit maßgeblicher Herkunftsfunktion ansieht und deshalb eine nachfolgende Bezeichnung, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweist, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2002, 542, 544 - BIG).

    Ausnahmen gelten jedoch für Fälle, in denen der fragliche Bestandteil als Herkunftshinweis im Verkehr durchgesetzt ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 Kinder) oder im Rahmen einer existenten Markenserie tatsächlich als Stammbestandteil aufgefasst wird (vgl. BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG).

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichnungsrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Nähe der Waren bzw. Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 239 - DONLINE; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    Auch wenn dem Bestandteil "Qualitäts-" in der angegriffenen Marke aufgrund seiner beschreibenden Eigenschaft für sich gesehen eine Schutzfähigkeit wohl nicht zugebilligt werden kann, ist dennoch davon auszugehen, dass schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Elemente den Gesamteindruck grundsätzlich mitbestimmen und deshalb bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nicht von vornherein unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BGH GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96

    Markenschutz - Verwechslungsgefahr bei sinngemäß starker Ähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    Der weitere Zeichenteil "Qualitäts-" weist aufgrund des produktbeschreibenden Charakters eine nur geringe Kennzeichnungskraft auf, wodurch die Aufmerksamkeit des Verkehrs in erster Linie auf den weiteren Bestandteil gelenkt wird und diesen als das eigentliche Betriebskennzeichen erscheinen lässt (vgl. BPatG GRUR 1998, 1025, 1026 - Rebenfreund; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - "WISCHMAX/Max").
  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    So ist zwar der für die Annahme einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr erforderliche Hinweischarakter des gemeinsamen Stammbestandteils kennzeichnungsschwachen Markenteilen grundsätzlich abzusprechen (vgl. BGH GRUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND; GRUR 2000, 608, 609 - ARD-1).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    Daher spricht für die Annahme einer mittelbaren Verwechslungsgefahr vor allem, dass der Markeninhaber bereits mit dem entsprechenden Wortstamm als Bestandteil mehrerer eigener entsprechend gebildeter Serienmarken aufgetreten ist, wobei es aus verfahrensrechtlicher Sicht nicht erforderlich ist, dass aus allen diesen Serienmarken Widerspruch eingelegt wird (vgl. BGH GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; BPatG GRUR 2002, 345, 346 ASTRO BOY/Boy).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    Ausnahmen gelten jedoch für Fälle, in denen der fragliche Bestandteil als Herkunftshinweis im Verkehr durchgesetzt ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 Kinder) oder im Rahmen einer existenten Markenserie tatsächlich als Stammbestandteil aufgefasst wird (vgl. BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG).
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    Daher spricht für die Annahme einer mittelbaren Verwechslungsgefahr vor allem, dass der Markeninhaber bereits mit dem entsprechenden Wortstamm als Bestandteil mehrerer eigener entsprechend gebildeter Serienmarken aufgetreten ist, wobei es aus verfahrensrechtlicher Sicht nicht erforderlich ist, dass aus allen diesen Serienmarken Widerspruch eingelegt wird (vgl. BGH GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; BPatG GRUR 2002, 345, 346 ASTRO BOY/Boy).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    So ist zwar der für die Annahme einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr erforderliche Hinweischarakter des gemeinsamen Stammbestandteils kennzeichnungsschwachen Markenteilen grundsätzlich abzusprechen (vgl. BGH GRUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND; GRUR 2000, 608, 609 - ARD-1).
  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    Der weitere Zeichenteil "Qualitäts-" weist aufgrund des produktbeschreibenden Charakters eine nur geringe Kennzeichnungskraft auf, wodurch die Aufmerksamkeit des Verkehrs in erster Linie auf den weiteren Bestandteil gelenkt wird und diesen als das eigentliche Betriebskennzeichen erscheinen lässt (vgl. BPatG GRUR 1998, 1025, 1026 - Rebenfreund; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - "WISCHMAX/Max").
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01

    Donline / T-Online

  • LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08

    Markenrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei Einreichung einer Markenanmeldung

    Auch wenn diesem Wortzusatz aufgrund seiner beschreibenden Eigenschaft für Solarenergie für sich gesehen eine Schutzfähigkeit kaum zugebilligt werden kann, können doch auch schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Elemente den Gesamteindruck einer Marke mitbestimmen und sind darum bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nicht von vornherein unberücksichtigt zu lassen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../... 24 ).

    Bei der Annahme einer Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../... 24 ).

    In diesem Sinne ist auch das Bundespatentgericht in seinen zuletzt zu "..."-Marken der Klägerin ergangenen Entscheidungen vom Bestehen einer Zeichenserie ausgegangen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../ ...) .

  • LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 556/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Bei der Annahme einer Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG; BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts-Scouts/Scouty; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - MobiScout /Scout 24) und es sind besonders strenge Anforderungen an die Wesensgleichheit des Serienzeichens mit dem angegriffenen Zeichen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2007, Az. I ZR 6/05, WRP 2007, 1466-Kinder II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht