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   BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 332/03   

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BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 332/03 (https://dejure.org/2006,35675)
BPatG, Entscheidung vom 12.07.2006 - 26 W (pat) 332/03 (https://dejure.org/2006,35675)
BPatG, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 26 W (pat) 332/03 (https://dejure.org/2006,35675)
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  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 332/03
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149, Nr. 22-24 - BRAVO; GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel).

    Soweit der Anmelder die Auffassung vertritt, § 23 Nr. 2 MarkenG ermögliche bei einer Eintragung des Begriffs weiterhin eine beschreibende Verwendung von "Pisa" durch die Mitbewerber, ist festzuhalten, dass die genannte Vorschrift nur ein Hilfsmittel in Verletzungsprozessen gegen die negativen Folgen möglicher Fehleintragungen von Marken darstellt, diese aber keinesfalls rechtfertigt und daher nicht die Eintragung einer für sich gesehen beschreibenden Angabe - so wie sie "Pisa" unzweifelhaft darstellt - ermöglichen kann (vgl. auch EuGH GRUR 2003, 604, 607; EuGH GRUR 2004, 674, 680 Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 332/03
    Dieses Eintragungshindernis ist im Interesse der Allgemeinheit auszulegen, das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (st. Rspr. des EuGH vgl. GRUR 2002, 804, 809, Nr. 77 - Philips; GRUR 2004, 674, 677, Nr. 68 - Postkantoor).

    Soweit der Anmelder die Auffassung vertritt, § 23 Nr. 2 MarkenG ermögliche bei einer Eintragung des Begriffs weiterhin eine beschreibende Verwendung von "Pisa" durch die Mitbewerber, ist festzuhalten, dass die genannte Vorschrift nur ein Hilfsmittel in Verletzungsprozessen gegen die negativen Folgen möglicher Fehleintragungen von Marken darstellt, diese aber keinesfalls rechtfertigt und daher nicht die Eintragung einer für sich gesehen beschreibenden Angabe - so wie sie "Pisa" unzweifelhaft darstellt - ermöglichen kann (vgl. auch EuGH GRUR 2003, 604, 607; EuGH GRUR 2004, 674, 680 Postkantoor).

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 332/03
    Keine Unterscheidungskraft weist eine Marke vor allem auf, wenn ihr die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rdnr. 134 m. w. N.; BGH GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 332/03
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149, Nr. 22-24 - BRAVO; GRUR 2003, 604, 608, Nr. 62 - Libertel).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 332/03
    Dieses Eintragungshindernis ist im Interesse der Allgemeinheit auszulegen, das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (st. Rspr. des EuGH vgl. GRUR 2002, 804, 809, Nr. 77 - Philips; GRUR 2004, 674, 677, Nr. 68 - Postkantoor).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 332/03
    Eine Marke weist Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25, Rdnr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 332/03
    Eine Marke weist Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25, Rdnr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 332/03
    Eine Marke weist Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung auf, wenn sie geeignet ist, die Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen Waren/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25, Rdnr. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
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