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   BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08   

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BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08 (https://dejure.org/2009,23460)
BPatG, Entscheidung vom 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08 (https://dejure.org/2009,23460)
BPatG, Entscheidung vom 12. August 2009 - 29 W (pat) 4/08 (https://dejure.org/2009,23460)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST - Begründungspflicht des DPMA im Hinblick auf Vorentscheidungen

    Auszug aus BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
    Zudem verweist die Anmelderin in diesem Zusammenhang u. a. auf die vom Europäischen Gerichtshof zur Gleichbehandlung von Markenanmeldungen ergangene Entscheidung "Schwabenpost" (vgl. GRUR 2009, 683).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
    a) Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung besitzt eine Marke dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen stammend zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BPatG, 07.04.2009 - 24 W (pat) 124/06
    Auszug aus BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
    Aber es ist davon auszugehen, dass der ungewöhnliche sprachliche Gesamteindruck der angemeldeten Marke hinreichende Unterscheidungskraft im Sinne eines sprechenden Zeichens verleiht (vgl. ebenso BPatG 24 W (pat) 124/06 -derma fit).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
    Insbesondere kann ein beschreibender Sinngehalt eines Markenwortes im Einzelfall durch eine hinreichend fantasievolle Wortbildung so weit überlagert sein, dass der Marke in ihrer Gesamtheit die erforderliche Unterscheidungskraft nicht mehr abzusprechen ist (vgl. GRUR 1995, 408, 409 -PROTECH).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
    Das Vorliegen eines Schutzhindernisses hängt nämlich nicht allein davon ab, ob etwaige Wortbestandteile für sich betrachtet unterscheidungskräftig sind; entscheidend ist vielmehr, ob dem durch die Verbindung der Bestandteile entstandenen Gesamtzeichen eine betriebliche Herkunftskennzeichnung zukommt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 -BIOMILD).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
    Das Vorliegen eines Schutzhindernisses hängt nämlich nicht allein davon ab, ob etwaige Wortbestandteile für sich betrachtet unterscheidungskräftig sind; entscheidend ist vielmehr, ob dem durch die Verbindung der Bestandteile entstandenen Gesamtzeichen eine betriebliche Herkunftskennzeichnung zukommt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 -BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
    Das Vorliegen eines Schutzhindernisses hängt nämlich nicht allein davon ab, ob etwaige Wortbestandteile für sich betrachtet unterscheidungskräftig sind; entscheidend ist vielmehr, ob dem durch die Verbindung der Bestandteile entstandenen Gesamtzeichen eine betriebliche Herkunftskennzeichnung zukommt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 -BIOMILD).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
    a) Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung besitzt eine Marke dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen stammend zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BGH vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (vgl. BGH GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006; BPatG MarkenR 2007, 35, 37 -BuchPartner).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
    Kann demnach einer Marke ein für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr -etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH a. a. O. -Cityservice; BGH GRUR 1999, 1089 -YES).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BPatG, 07.08.2006 - 25 W (pat) 73/04

    Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

  • BPatG, 12.07.2018 - 30 W (pat) 33/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MACADERM (IR-Marke)/Mucaderma" - zur

    Das Wort "Derma" entstammt der (alt-)griechischen Sprache und bedeutet "Haut" (vgl. BPatG, 25 W (pat) 507/13; 29 W (pat) 4/08).
  • BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 47/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "PrivateInvest-Hannover" - kein Freihaltungsbedürfnis

    Es ist daher davon auszugehen, dass der nicht ganz übliche sprachliche Gesamteindruck der angemeldeten Marke - gemessen an den Kennzeichnungsgewohnheiten der Branche - noch hinreichende Unterscheidungskraft im Sinne eines sprechenden Zeichens verleiht (vgl. BPatG 24 W (pat) 124/06 - derma fit; 24 W (pat) 95/07 - HELIOCARE ; 29 W (pat) 4/08 - DERMAKOMPAKT ; 29 W (pat) 30/09 - BlisterPro ).
  • BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 30/09
    Dennoch ist davon auszugehen, dass der ungewöhnliche sprachliche Gesamteindruck der angemeldeten Marke noch hinreichende Unterscheidungskraft im Sinne eines sprechenden Zeichens verleiht (vgl. ebenso BPatG 29 W (pat) 4/08 - DERMAKOMPAKT; 24 W (pat) 124/06.
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