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   BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04   

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https://dejure.org/2006,34764
BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04 (https://dejure.org/2006,34764)
BPatG, Entscheidung vom 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04 (https://dejure.org/2006,34764)
BPatG, Entscheidung vom 12. September 2006 - 25 W (pat) 129/04 (https://dejure.org/2006,34764)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Ergänzend dazu weist der Senat in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH selbst eine - unterstellte - Mehrdeutigkeit eines angemeldeten Zeichens in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen für sich sich genommen nicht schutzbegründend wirkt; jedenfalls dann nicht, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl. EuGH, GRUR 2004, 146, 147 f. Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680, 681 Rn. 38 - BIOMILD).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04
    Ergänzend dazu weist der Senat in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH selbst eine - unterstellte - Mehrdeutigkeit eines angemeldeten Zeichens in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen für sich sich genommen nicht schutzbegründend wirkt; jedenfalls dann nicht, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl. EuGH, GRUR 2004, 146, 147 f. Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680, 681 Rn. 38 - BIOMILD).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE zur GMV).
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04
    Ein Vergleich der angemeldeten Marke mit dem Unternehmenskennzeichen "Netcom" (BGH, GRUR 1997, 468) ist entgegen der Ansicht der Anmelderin schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil "Netcom", wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat (a. a. O.), aus der willkürlichen Kombination zweier verwandter Begriffe besteht, die eine in sich mehrdeutige Ausssage ohne unmittelbar beschreibenden Bezug zu dem Tätigkeitsgebiet des betreffenden Unternehmens ergibt.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE zur GMV).
  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

    Auszug aus BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04
    Ein Eintragungshindernis kann sich daher auch daraus ergeben, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; BGH MarkenR 2003, 148, 149 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BPatG, 28.03.2001 - 29 W (pat) 274/99
    Auszug aus BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04
    Dies gilt auch für die weiterhin von der Anmelderin zum Vergelich herangezogene Marke "ProCom" (vgl. dazu BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 274/99 v. 28.02.01 - ProCom).
  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

    Auszug aus BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04
    Eine solche begriffliche Unbestimmtheit kann sogar gewollt sein, um einen möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften, Vorteile oder Leistungsinhalte zu erfassen, ohne diese im Einzelnen zu benennen (vgl. hierzu EuG MarkenR 2003, 314 - Best Buy).
  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

    Auszug aus BPatG, 12.09.2006 - 25 W (pat) 129/04
    Ein Eintragungshindernis kann sich daher auch daraus ergeben, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; BGH MarkenR 2003, 148, 149 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

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