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   BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11   

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BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11 (https://dejure.org/2012,39026)
BPatG, Entscheidung vom 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11 (https://dejure.org/2012,39026)
BPatG, Entscheidung vom 12. September 2012 - 28 W (pat) 25/11 (https://dejure.org/2012,39026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ECOLINER" - zur Antragsbefugnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "ECOLINER" für die Klasse 12

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ECOLINER" - zur Antragsbefugnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rdnr. 53 -Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; MarkenR2000, 420, 421 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (EuGH GRUR 2004, 428, 432, Nr. 63, 64 - Henkel; a. a. O. Rdnr. 43 f. - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 778, 779 Rdnr. 18 - Willkommen im Leben).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11
    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (EuGH GRUR 2004, 428, 432, Nr. 63, 64 - Henkel; a. a. O. Rdnr. 43 f. - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 778, 779 Rdnr. 18 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276-277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11
    Zum anderen sind zwar etwaige Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob im gleichen Sinn zu entscheiden ist oder nicht; sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rdnr. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11
    Zwar ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass einem Löschungsantragsteller eine Treuwidrigkeit seines Antrags nach § 242 BGB im Löschungsverfahren entgegengehalten werden kann (BGH GRUR 1993, 969, 971 - Indorektal II; GRUR 2010, 231 Rdnr. 20 - Legostein; MarkenR2011, 267 Rdnr. 16 - TSP Trailer-Stabilization-Program).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rdnr. 53 -Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; MarkenR2000, 420, 421 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 28 W (pat) 25/11
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 49/09

    Ziehmaschinenzugeinheit II

  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

  • BPatG, 19.03.2008 - 28 W (pat) 204/07
  • BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "brand broadcasting" - keine Unterscheidungskraft -

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BPatG, 26.06.2023 - 26 W (pat) 533/21
    ccc) Da die angesprochenen Verkehrskreise sofort und ohne weiteres "eco" als ein im Englischen und Deutschen vielfach und branchenübergreifend verwendetes Wortbildungselement erkennen (BPatG 26 W (pat) 565/19 - ecovinyl; 30 W (pat) 2/20 - EcoTrend; 30 W (pat) 24/19 - EcoMatt; 29 W (pat) 535/19 - Ecomates; 24 W (pat) 548/14 - ECOTEQ; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 28 W (pat) 534/12 - eco; 28 W (pat) 25/11 - ECOLINER; 24 W (pat) 122/10 - ECOFIBRE; 28 W (pat) 204/07 - ECOPACK; 30 W (pat) 182/03 - ECO; 26 W (pat) 148/01 - ECOLOGISTIC; 24 W (pat) 228/98 - ECO; 28 W (pat) 35/94 - ECOSPRAYER), das dem deutschen Adjektiv "öko" und der deutschen Vorsilbe "öko-" für "ökologisch, die Umwelt betreffend, umweltfreundlich" entspricht, die zusammen mit Substantiven ausdrücken, dass "jemand oder etwas in irgendeiner Weise mit Ökologie, mit bewusster Beschäftigung mit der Umwelt, mit Umweltproblemen in Beziehung steht" (https://www.duden.de/rechtschreibung/oeko_), wird es in Bezug auf die angegriffenen Waren der Klassen 7, 16 und 20 als glatt beschreibende und damit schutzunfähige Angabe wahrgenommen, die lediglich darauf hinweist, dass die so gekennzeichneten Verpackungsmaschinen energiesparend und umweltschonend arbeiten und die Verpackungsmaterialien und -behälter aus natürlichen, umweltverträglichen und nachhaltig beschafften Rohstoffen bestehen und/oder umweltgerecht entsorgt oder recycelt werden können.
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 565/19
    aaa) "eco" ist ein im Englischen und Deutschen vielfach und branchenübergreifend verwendetes Wortbildungselement (BPatG 24 W (pat) 548/14 - ECOTEQ; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 28 W (pat) 25/11 - ECOLINER; 24 W (pat) 122/10 - ECOFIBRE; 28 W (pat) 35/94 - ECOSPRAYER), dass dem deutschen Adjektiv und der deutschen Vorsilbe "öko" für "ökologisch, die Umwelt betreffend, umweltfreundlich" entspricht ( https://de.pons.com/uebersetzung/englisch-deutsch/eco , Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis), die zusammen mit Substantiven ausdrückt, dass "jemand oder etwas in irgendeiner Weise mit Ökologie, mit bewusster Beschäftigung mit der Umwelt, mit Umweltproblemen in Beziehung steht" (https://www.duden.de/rechtschreibung/oeko_).
  • BPatG, 03.03.2017 - 28 W (pat) 66/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Premiumliner" - Unterscheidungskraft -

    Die durch das Deutsche Patent- und Markenamt ermittelten Belege aus dem Jahr 2011 lassen den Schluss zu, dass die Angabe "Liner" auch bereits am Anmeldetag, dem 2. Mai 2011, in diesem Sinn gebraucht und von den angesprochenen Verkehrskreisen verstanden worden ist (vgl. die Anlagen zum Beanstandungsbescheid vom 22. September 2011 und zum Beschluss vom 12. Dezember 2011; vgl. auch BPatG 28 W (pat) 25/11 - ECOLINER).
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