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   BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 530/12   

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https://dejure.org/2012,33229
BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 530/12 (https://dejure.org/2012,33229)
BPatG, Entscheidung vom 12.09.2012 - 29 W (pat) 530/12 (https://dejure.org/2012,33229)
BPatG, Entscheidung vom 12. September 2012 - 29 W (pat) 530/12 (https://dejure.org/2012,33229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 3 MarkenG, § 65 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 19 MarkenV 2004, § 20 MarkenV 2004
    Markenbeschwerdeverfahren - "Sage Shop Pro" - formelle Anforderungen an die Markenanmeldung: zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis - keine Aufführung in der Klassifikation von Nizza - Ähnlichkeit zu Dienstleistungen der Klasse 42 - zutreffende Eingruppierung - keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bestimmtheit der Wortfolge "Sage Shop Pro"bei Anmeldung für Dienstleistungen der Klasse 42

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sage Shop Pro" - formelle Anforderungen an die Markenanmeldung: zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis - keine Aufführung in der Klassifikation von Nizza - Ähnlichkeit zu Dienstleistungen der Klasse 42 - zutreffende Eingrup

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sage Shop Pro" - formelle Anforderungen an die Markenanmeldung: zum Waren- und Dienstleistungsverzeichnis - keine Aufführung in der Klassifikation von Nizza - Ähnlichkeit zu Dienstleistungen der Klasse 42 - zutreffende Eingruppierung - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 530/12
    Typische Leistung ist die Gewährung der Onlinenutzung von Software für eine begrenzte Zeit, die vom Bundesgerichtshof (NJW 2007, 2394) rechtlich als Mietvertrag eingestuft wird.
  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und

    Auszug aus BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 530/12
    Die mit einer Markenanmeldung beanspruchten Waren und Dienstleistungen (§ 32 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) müssen so klar und eindeutig bezeichnet sein, dass die für die Prüfung zuständige Behörde und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf dieser Grundlage den Schutzumfang der Marke erkennen können (EuGH GRUR 2012, 822 Rdnr. 49 - IP TRANSLATOR).
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