Rechtsprechung
BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,30309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 07.07.2005 - C-353/03
DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH …
Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03
Die Unterscheidungskraft ist dabei zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2005, 763, 764 - HAVE A BREAK; MarkenR 2004, 116, 120 Rn 50 - Waschmittelflasche, MarkenR 2003, 187, 190 Rn 41 - Linde ua). - BPatG, 10.02.2004 - 24 W (pat) 180/03
Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03
Eine im Vordergrund stehende Sachaussage ist "ASP" insbesondere für die angemeldete Dienstleistung der Telekommunikation und die Dienstleistungen in Klasse 41, da es sich um einen Bereitstellungsdienst bzw. -dienstleister für Anwendungsprogramme handelt, einen im Rahmen des Internets üblichen anwendungsorientierten Service, bei dem im Bedarfsfall die Nutzung von Software angemietet und nicht gekauft wird (vgl PAVIS PROMA BPatG 24 W (pat) 180/03: nicht eingetragen wurde daher auch "Office-ASP" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 42). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03
Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (stRsp; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN).
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03
Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (stRsp; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN). - BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01
Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03
Die entsprechenden Werbedienstleistungen werden weder "ASP" genannt noch unter diesem Inhalt angeboten, da die Ermöglichung der Nutzung von Softwareanwendungen zwar eine Hilfsdienstleistung der Werbung sein kann, aber weder Zweck noch Inhalt derselben darstellt (vgl BPatG 29 W (pat) 146/01 - family matters). - BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03
Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (stRsp; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN). - BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03
Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (stRsp; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03
Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (stRsp; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03
Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (stRsp; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 12.10.2005 - 29 W (pat) 94/03
Die Unterscheidungskraft ist dabei zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2005, 763, 764 - HAVE A BREAK; MarkenR 2004, 116, 120 Rn 50 - Waschmittelflasche, MarkenR 2003, 187, 190 Rn 41 - Linde ua).