Rechtsprechung
BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Hopfentraum" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Täuschungseignung - kanzlei.biz
"Hopfentraum" ist schutzfähig
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Hopfentraum" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Täuschungseignung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wird zitiert von ... (6)
- BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14 Da der Handel mit "Mineralwässern" in Deutschland durch die vorgenannte, seit 1984 geltende Verordnung reglementiert worden ist, haben die Endverbraucher schon zum Anmeldezeitpunkt keine Veranlassung gehabt anzunehmen, dass diese Produkte mit Saft oder Aromen der Prosecco-Traube versetzt oder angeboten werden könnten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne; 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer; 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).
Denn es kann davon ausgegangen werden, dass der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher dieser Waren schon im Jahre 2004 aufgrund entsprechender Unterrichtung in den Medien, vor allem in Verbraucher- und anderen Zeitschriften, im Fernsehen und im Internet, gewusst hat, dass Mineralwasser keine Zusätze enthalten darf (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum, 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer).
- BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14 Da der Handel mit "Mineralwässern" in Deutschland durch die vorgenannte, seit 1984 geltende Verordnung reglementiert worden ist, haben die Endverbraucher schon zum Anmeldezeitpunkt keine Veranlassung gehabt anzunehmen, dass diese Produkte mit Saft oder Aromen der Prosecco-Traube versetzt oder angeboten werden könnten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne; 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer; 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).
Denn es kann davon ausgegangen werden, dass der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher dieser Waren schon im Jahre 2004 aufgrund entsprechender Unterrichtung in den Medien, vor allem in Verbraucher- und anderen Zeitschriften, im Fernsehen und im Internet, gewusst hat, dass Mineralwasser keine Zusätze enthalten darf (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum, 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer).
- BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 513/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Popcorn" - Unterscheidungskraft - …
Denn der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher dieser Waren weiß aufgrund entsprechender Unterrichtung in den Medien, vor allem in Verbraucher- und anderen Zeitschriften, im Fernsehen und im Internet, dass Mineralwässer und Fruchtsäfte keine Zusätze enthalten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).
- BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16
Markenbeschwerdeverfahren - "juicefresh" - Unterscheidungskraft - …
26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum). - BPatG, 25.10.2021 - 26 W (pat) 1/20 Denn der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher dieser Waren weiß seit langem aufgrund entsprechender Unterrichtung in den Medien, vor allem in Verbraucher- und anderen Zeitschriften, im Fernsehen und im Internet, dass Mineralwässer und Fruchtsäfte keine Zusätze enthalten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).
- BPatG, 17.03.2020 - 28 W (pat) 527/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Mein Plattfisch" - Unterscheidungskraft - kein …
Diese Täuschungsgefahr muss geeignet sein, das Verhalten der beteiligten Verkehrskreise zu beeinflussen (…vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, 2018, § 8, Rdnr. 766; BPatG, 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).