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   BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16   

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BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16 (https://dejure.org/2016,37563)
BPatG, Entscheidung vom 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16 (https://dejure.org/2016,37563)
BPatG, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - 26 W (pat) 516/16 (https://dejure.org/2016,37563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    "Hopfentraum" ist schutzfähig

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hopfentraum" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Täuschungseignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BPatG, 03.06.2015 - 26 W (pat) 552/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Venezianischer Spritzer" - zur Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16
    Da der Handel mit "Mineralwässern" und "Fruchtsäften" in Deutschland durch die oben genannten Verordnungen reglementiert wird, haben die Endverbraucher keine Veranlassung anzunehmen, dass diese Produkte mit Inhalts- oder Geschmacksstoffen von Hopfen versetzt oder angeboten werden könnten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne; 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer).

    (vgl. auch BPatG 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer).

  • BPatG, 24.07.2007 - 24 W (pat) 28/06

    Rapido

    Auszug aus BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16
    Dies gilt erst recht für den Getränkefachhandel, dessen Verständnis allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka; BPatG 26 W (pat) 550/10 - Responsible Furniture; MarkenR 2007, 527, 529 f. - Rapido; 24 W (pat) 18/13 - CID).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143, 1144 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 10 - OUI; a. a. O. Rdnr. 16 - for you).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16
    Dies gilt erst recht für den Getränkefachhandel, dessen Verständnis allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka; BPatG 26 W (pat) 550/10 - Responsible Furniture; MarkenR 2007, 527, 529 f. - Rapido; 24 W (pat) 18/13 - CID).
  • BPatG, 23.05.2016 - 26 W (pat) 28/15

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TRAUMINSEL REISEN

    Auszug aus BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16
    Außerdem werden Begriffskombinationen mit dem Wort "Traum" seit langem und in den unterschiedlichsten Branchen zur Unterstreichung der Qualität und damit zur besonderen Anpreisung der damit beworbenen Ware oder Dienstleistung eingesetzt (BPatG 32 W (pat) 152/96 - Früchtetraum; 30 W (pat) 38/12 - Rosentraum; 26 W (pat) 28/15 - TRAUMINSEL REISEN).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).
  • BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 550/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Responsible Furniture" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16
    Dies gilt erst recht für den Getränkefachhandel, dessen Verständnis allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka; BPatG 26 W (pat) 550/10 - Responsible Furniture; MarkenR 2007, 527, 529 f. - Rapido; 24 W (pat) 18/13 - CID).
  • BPatG, 08.04.2014 - 24 W (pat) 18/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "CID" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 12.10.2016 - 26 W (pat) 516/16
    Dies gilt erst recht für den Getränkefachhandel, dessen Verständnis allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2004, 682 Rdnr. 26 - Bostongurka; BPatG 26 W (pat) 550/10 - Responsible Furniture; MarkenR 2007, 527, 529 f. - Rapido; 24 W (pat) 18/13 - CID).
  • BPatG, 06.07.2011 - 26 W (pat) 546/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cayenne" - Unterscheidungskraft -

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 516/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "aloe to go" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 26.02.1997 - 32 W (pat) 152/96
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BPatG, 06.02.2014 - 30 W (pat) 38/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rosentraum" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Da der Handel mit "Mineralwässern" in Deutschland durch die vorgenannte, seit 1984 geltende Verordnung reglementiert worden ist, haben die Endverbraucher schon zum Anmeldezeitpunkt keine Veranlassung gehabt anzunehmen, dass diese Produkte mit Saft oder Aromen der Prosecco-Traube versetzt oder angeboten werden könnten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne; 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer; 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).

    Denn es kann davon ausgegangen werden, dass der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher dieser Waren schon im Jahre 2004 aufgrund entsprechender Unterrichtung in den Medien, vor allem in Verbraucher- und anderen Zeitschriften, im Fernsehen und im Internet, gewusst hat, dass Mineralwasser keine Zusätze enthalten darf (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum, 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer).

  • BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Da der Handel mit "Mineralwässern" in Deutschland durch die vorgenannte, seit 1984 geltende Verordnung reglementiert worden ist, haben die Endverbraucher schon zum Anmeldezeitpunkt keine Veranlassung gehabt anzunehmen, dass diese Produkte mit Saft oder Aromen der Prosecco-Traube versetzt oder angeboten werden könnten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/11 - aloe to go; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne; 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer; 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).

    Denn es kann davon ausgegangen werden, dass der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher dieser Waren schon im Jahre 2004 aufgrund entsprechender Unterrichtung in den Medien, vor allem in Verbraucher- und anderen Zeitschriften, im Fernsehen und im Internet, gewusst hat, dass Mineralwasser keine Zusätze enthalten darf (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum, 26 W (pat) 552/14 - Venezianischer Spritzer).

  • BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 513/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Popcorn" - Unterscheidungskraft -

    Denn der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher dieser Waren weiß aufgrund entsprechender Unterrichtung in den Medien, vor allem in Verbraucher- und anderen Zeitschriften, im Fernsehen und im Internet, dass Mineralwässer und Fruchtsäfte keine Zusätze enthalten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).
  • BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "juicefresh" - Unterscheidungskraft -

    26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).
  • BPatG, 20.06.2023 - 26 W (pat) 547/22
    Denn der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher dieser Waren weiß seit langem aufgrund entsprechender Unterrichtung in den Medien, vor allem in Verbraucher- und anderen Zeitschriften, im Fernsehen und im Internet, dass Mineralwässer und Fruchtsäfte keine Zusätze enthalten (vgl. BPatG 26 W (pat) 1/20 - Familienwein; 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).
  • BPatG, 25.10.2021 - 26 W (pat) 1/20

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Familienwein" - Teillöschung -

    Denn der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher dieser Waren weiß seit langem aufgrund entsprechender Unterrichtung in den Medien, vor allem in Verbraucher- und anderen Zeitschriften, im Fernsehen und im Internet, dass Mineralwässer und Fruchtsäfte keine Zusätze enthalten (vgl. BPatG 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).
  • BPatG, 17.03.2020 - 28 W (pat) 527/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mein Plattfisch" - Unterscheidungskraft - kein

    Diese Täuschungsgefahr muss geeignet sein, das Verhalten der beteiligten Verkehrskreise zu beeinflussen (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, 2018, § 8, Rdnr. 766; BPatG, 26 W (pat) 516/16 - Hopfentraum).
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