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   BPatG, 12.10.2017 - 30 W (pat) 701/17   

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https://dejure.org/2017,51289
BPatG, 12.10.2017 - 30 W (pat) 701/17 (https://dejure.org/2017,51289)
BPatG, Entscheidung vom 12.10.2017 - 30 W (pat) 701/17 (https://dejure.org/2017,51289)
BPatG, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 30 W (pat) 701/17 (https://dejure.org/2017,51289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 Nr 4 GeschmMG, § 37 Abs 1 GeschmMG, Art 6ter Abs 1 Buchst a PVÜ
    Designbeschwerdeverfahren - "medaillonartige Münzen" (Sammelanmeldung) - zur missbräuchlichen Benutzung eines Hoheitszeichens - Zahlungsmittel - unvollständige Wiedergabe der Münzen - Einbettung in einen metallischen Ring - medaillonartig ausgestalteter von einem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlusses mehrerer angemeldeter Designs vom Designschutz; Eintragung von zehn Mustern als Sammelanmeldung; Abdruck gesetzlicher Zahlungsmittel auf Produkten

  • rewis.io

    Designbeschwerdeverfahren - "medaillonartige Münzen" (Sammelanmeldung) - zur missbräuchlichen Benutzung eines Hoheitszeichens - Zahlungsmittel - unvollständige Wiedergabe der Münzen - Einbettung in einen metallischen Ring - medaillonartig ausgestalteter von einem ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.2003 - I ZB 29/01

    "Euro-Billy"; Abbildung gesetzlicher Zahlungsmittel

    Auszug aus BPatG, 12.10.2017 - 30 W (pat) 701/17
    Zu den Hoheitszeichen i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 4 DesignG i. V. m. Art. 6 ter Abs. 1 Buchst a PVÜ werden jedenfalls in Kraft stehende gesetzliche Zahlungsmittel gerechnet (vgl. BPatGE 53, 271 - Folienbeutelaufdrucke sowie BGH GRUR 2003, 705 - Euro-Billy).

    Sofern die Anmelderin sich zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung auf die zum früheren Geschmacksmusterrecht ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des Bundespatentgerichts zur dekorativen Abbildung von Zahlungsmitteln auf Gebrauchsgegenständen beruft (vgl. BGH GRUR 2003, 707 - DM-Tassen; GRUR 2003, 705 - Euro-Billy sowie BPatG, 10 W (pat) 703/02 v. 31. Juli 2003, veröffentlicht in juris), ist zu beachten, dass es nach der nach der dort anwendbaren, bis zum 31. Mai 2004 geltenden Fassung des § 7 Abs. 2 GeschmMG auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung ankam, der voraussetzte, dass durch das Muster die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens oder die tragenden Grundsätze der Rechtsordnung in Frage gestellt werden (BGH a. a. O.).

  • BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 702/00

    Eintragung eines Musters mit Abbildungen von Euro-Banknoten und öffentliche

    Auszug aus BPatG, 12.10.2017 - 30 W (pat) 701/17
    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, bei denen darauf abzustellen ist, wie das Hoheitszeichen im Rahmen der Designgestaltung konkret verwendet ist (vgl. BPatG GRUR 2002, 337 - Schlüsselanhänger; Eichmann/von Falckenstein/Kühne, a. a. O., § 3 Rdn. 26 ff.).
  • BPatG, 22.01.2015 - 30 W (pat) 703/13

    DE-Flagge - Designbeschwerdeverfahren - "DE-Flagge" - zur missbräuchlichen

    Auszug aus BPatG, 12.10.2017 - 30 W (pat) 701/17
    Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 DesignG sind Designs vom Designschutz ausgeschlossen, die eine missbräuchliche Benutzung eines der in Artikel 6 ter der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums aufgeführten Zeichen oder von sonstigen Abzeichen, Emblemen und Wappen von öffentlichem Interesse darstellen, wobei dieser Verbotstatbestand nicht eine Benutzung eines solchen Designs i. S. einer tatsächlichen Verwendung im geschäftlichen Verkehr voraussetzt, sondern auch bereits durch die Designanmeldung selbst verwirklicht werden kann (vgl. BPatG GRUR 2015, 790 Nr. 42 - DE-Flagge; Eichmann/von Falckenstein/Kühne, Designgesetz, 5. Aufl., § 3 Rn. 25).
  • BPatG, 31.07.2003 - 10 W (pat) 703/02
    Auszug aus BPatG, 12.10.2017 - 30 W (pat) 701/17
    Sofern die Anmelderin sich zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung auf die zum früheren Geschmacksmusterrecht ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des Bundespatentgerichts zur dekorativen Abbildung von Zahlungsmitteln auf Gebrauchsgegenständen beruft (vgl. BGH GRUR 2003, 707 - DM-Tassen; GRUR 2003, 705 - Euro-Billy sowie BPatG, 10 W (pat) 703/02 v. 31. Juli 2003, veröffentlicht in juris), ist zu beachten, dass es nach der nach der dort anwendbaren, bis zum 31. Mai 2004 geltenden Fassung des § 7 Abs. 2 GeschmMG auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung ankam, der voraussetzte, dass durch das Muster die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens oder die tragenden Grundsätze der Rechtsordnung in Frage gestellt werden (BGH a. a. O.).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZB 27/01

    "DM-Tassen"; Abbildung gesetzlicher Zahlungsmittel

    Auszug aus BPatG, 12.10.2017 - 30 W (pat) 701/17
    Sofern die Anmelderin sich zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung auf die zum früheren Geschmacksmusterrecht ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des Bundespatentgerichts zur dekorativen Abbildung von Zahlungsmitteln auf Gebrauchsgegenständen beruft (vgl. BGH GRUR 2003, 707 - DM-Tassen; GRUR 2003, 705 - Euro-Billy sowie BPatG, 10 W (pat) 703/02 v. 31. Juli 2003, veröffentlicht in juris), ist zu beachten, dass es nach der nach der dort anwendbaren, bis zum 31. Mai 2004 geltenden Fassung des § 7 Abs. 2 GeschmMG auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung ankam, der voraussetzte, dass durch das Muster die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens oder die tragenden Grundsätze der Rechtsordnung in Frage gestellt werden (BGH a. a. O.).
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