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   BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08   

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BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08 (https://dejure.org/2008,27537)
BPatG, Entscheidung vom 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08 (https://dejure.org/2008,27537)
BPatG, Entscheidung vom 12. November 2008 - 26 W (pat) 28/08 (https://dejure.org/2008,27537)
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  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08
    Der von der Markenstelle genannte mögliche Zusammenhang dahingehend, dass die Verbraucher bei Inanspruchnahme der betreffenden Waren und Dienstleistungen aufgrund deren besonderer Qualität zu Experten gemacht würden, bedarf einiger gedanklicher Zwischenschritte und verlangt eine analysierende Betrachtungsweise, von der indes nicht auszugehen ist, da der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen i. d. R. so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 -St. Pauli Girl; GRUR 2001, 162, 163 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1153, 1154 -marktfrisch; GRUR 2004, 778 -URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 -Philips; GRUR 2003, 604 ff. -Libertel).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 -Philips; GRUR 2003, 604 ff. -Libertel).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1153, 1154 -marktfrisch; GRUR 2004, 778 -URLAUB DIREKT).
  • EuG, 07.06.2001 - T-359/99

    DKV / OHMI (EuroHealth)

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08
    Ein der Annahme der Unterscheidungskraft entgegenstehender Aussagegehalt muss so deutlich und unmissverständlich hervortreten, dass er für den unbefangenen Durchschnittsverbraucher unmittelbar und ohne Weiteres Nachdenken erkennbar ist (vgl. EuG GRUR 2001, 835, 837 -Euro-Health).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 -BRAVO).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08
    Der von der Markenstelle genannte mögliche Zusammenhang dahingehend, dass die Verbraucher bei Inanspruchnahme der betreffenden Waren und Dienstleistungen aufgrund deren besonderer Qualität zu Experten gemacht würden, bedarf einiger gedanklicher Zwischenschritte und verlangt eine analysierende Betrachtungsweise, von der indes nicht auszugehen ist, da der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen i. d. R. so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 -St. Pauli Girl; GRUR 2001, 162, 163 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Begriffe ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH a. a. O. -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 -BIOMILD; GRUR Int 2005, 1012, 1014 -BioID).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 26 W (pat) 28/08
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int 2003, 632, 635 -Linde; GRUR Int 2004, 500, 504 -Postkantoor; GRUR Int 2004, 631, 633 -Dreidimensionale Tablettenform).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

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