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BPatG, 12.11.2008 - 28 W (pat) 263/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- markenmagazin:recht
§ 8 Abs. 2 MarkenG
Dt ESTABLISHED in 1900 - Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Gründungsdatums eines Unternehmens - Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 09.09.1997 - 14 U 2337/96
Wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Alterswerbung eines alteingesessenen …
Auszug aus BPatG, 12.11.2008 - 28 W (pat) 263/07
Liegt damit aber die von der Markeninhaberin in Anspruch genommene Unternehmenskontinuität vor, steht eine Änderung des Firmennamens der Verwendung der fraglichen Altersangabe ebenso wenig entgegen, wie dies bei einer Änderung der Rechtsform oder einem Inhaberwechsel der Fall wäre (vgl. hierzu auch BGH GRUR 1998, S. 171, 172 - Seit 1460).
- BPatG, 01.06.2023 - 26 W (pat) 12/18 Dies ist sie dann, wenn sie im Rahmen des registerrechtlichen Verfahrens für die prüfenden Stellen aus den Anmeldeakten unter Zuhilfenahme ihres Fachwissens, des vorhandenen Prüfungs- und Recherchematerials sowie aufgrund von Auskünften der üblichen Informationsquellen ohne weiteres erkennbar ist (BPatG 28 W (pat) 263/07 - ESTABLISHED IN 1900 dt TRADE MARK).
c) Die Täuschungseignung ist auch ersichtlich im Sinne von § 37 Abs. 3 MarkenG, weil sie unter Zuhilfenahme des vorliegenden Recherchematerials ohne weiteres erkennbar ist (28 W (pat) 263/07 - ESTABLISHED IN 1900 dt TRADE MARK) und keine Verwendung des Anmeldezeichens in einem sachlichen Zusammenhang mit Bieren denkbar ist, die nicht täuschend wäre (vgl. BPatG 30 W (pat) 246/04 - cashbox; 26 W (pat) 36/01 - KOMBUCHA = BPatGE 45, 1, 3; 30 W (pat) 170/00 - INTERNET schnell & einfach; 30 W (pat) 517/19 - JobDate).