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   BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12   

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BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2013,33678)
BPatG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2013,33678)
BPatG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 33 W (pat) 525/12 (https://dejure.org/2013,33678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fashion Tower" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fashion Tower" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 25) - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 265 m. w. N.).

    Aus diesem Grund vermag weder die Mehrdeutigkeit noch die Unbestimmtheit eines Begriffs für sich genommen auszuschließen, dass es sich um beschreibende Angaben in Form einer Sachinformation handelt (EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 32) - Doublemint; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 38) - Biomild; vgl. BGH GRUR 2000, 882 f. - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2008, 900 (Nr. 15) - SPA II).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob mögliche Wettbewerber auf das begehrte Zeichen angewiesen sind oder ob noch andere gleichwertige oder sogar gebräuchlicher Ausdrücke zur Verfügung stehen (EuGH GRUR 2004, 674 (57, 101) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 42) - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2010, 503 (Nr. 38) - Patentconsult; BGH GRUR 2006, 760 (Nr. 13) - LOTTO).

    Einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 3 Abs. 1 c) MarkenRL (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, fehlt nach der Rechtsprechung des EuGH zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 19) - Biomild).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 25) - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 265 m. w. N.).

    Auch die bei Zeichen, die aus mehreren Worten oder Wortbestandteilen zusammengefügt sind, vorzunehmende Gesamtbetrachtung (vgl. dazu EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 28) - word.2; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 96) - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 13) - VISAGE) führt vorliegend nicht zu einem Eindruck oder Bedeutungsgehalt, der über die Summe der Einzelbestandteile des Wortzeichens hinausgehen würde.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob mögliche Wettbewerber auf das begehrte Zeichen angewiesen sind oder ob noch andere gleichwertige oder sogar gebräuchlicher Ausdrücke zur Verfügung stehen (EuGH GRUR 2004, 674 (57, 101) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 42) - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2010, 503 (Nr. 38) - Patentconsult; BGH GRUR 2006, 760 (Nr. 13) - LOTTO).

    Einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 3 Abs. 1 c) MarkenRL (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, fehlt nach der Rechtsprechung des EuGH zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 19) - Biomild).

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12
    Zudem setzt die Annahme einer beschreibenden Sachangabe nicht voraus, dass der Wortbegriff bereits feste begriffliche Konturen erlangt hat (BGH GRUR 2008, 900 (Nr. 15) - SPA II).

    Aus diesem Grund vermag weder die Mehrdeutigkeit noch die Unbestimmtheit eines Begriffs für sich genommen auszuschließen, dass es sich um beschreibende Angaben in Form einer Sachinformation handelt (EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 32) - Doublemint; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 38) - Biomild; vgl. BGH GRUR 2000, 882 f. - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2008, 900 (Nr. 15) - SPA II).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 25) - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 265 m. w. N.).

    Aus diesem Grund vermag weder die Mehrdeutigkeit noch die Unbestimmtheit eines Begriffs für sich genommen auszuschließen, dass es sich um beschreibende Angaben in Form einer Sachinformation handelt (EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 32) - Doublemint; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 38) - Biomild; vgl. BGH GRUR 2000, 882 f. - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2008, 900 (Nr. 15) - SPA II).

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12
    Auch die bei Zeichen, die aus mehreren Worten oder Wortbestandteilen zusammengefügt sind, vorzunehmende Gesamtbetrachtung (vgl. dazu EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 28) - word.2; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 96) - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 13) - VISAGE) führt vorliegend nicht zu einem Eindruck oder Bedeutungsgehalt, der über die Summe der Einzelbestandteile des Wortzeichens hinausgehen würde.

    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es nämlich keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 16) - VISAGE; BGH GRUR 2006, 850 (Nr. 19) - FUSSBALL WM 2006 m. w. N.).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 25) - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 265 m. w. N.).

    Auszugehen ist von dem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 (Nr. 24) - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 29) - Chiemsee; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 30 ff.).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12
    Aus diesem Grund vermag weder die Mehrdeutigkeit noch die Unbestimmtheit eines Begriffs für sich genommen auszuschließen, dass es sich um beschreibende Angaben in Form einer Sachinformation handelt (EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 32) - Doublemint; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 38) - Biomild; vgl. BGH GRUR 2000, 882 f. - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2008, 900 (Nr. 15) - SPA II).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12
    Die Verständnisfähigkeit des deutschen Durchschnittsverbrauchers darf insoweit nicht zu gering veranschlagt werden, weil die Fremdsprachenkenntnisse des inländischen Publikums durch den gemeinsamen europäischen Markt und das Erlernen verschiedener Fremdsprachen (insbesondere der englischen Sprache) in der Schule, laufend verbessert werden (vgl. BGH I ZR 100/10 - pure/pjur; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 395).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12
    Abzustellen ist dabei auf die Auffassung des beteiligten inländischen Verkehrs, wobei dieser alle Kreise umfasst, in denen die fragliche Marke aufgrund der beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 65) - Henkel; EUGH GRUR Int. 2005, 135 (Nr. 19) - Maglite; BGH GRUR 2009, 411 (Nr. 8) - STREETBALL).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 12.11.2013 - 33 W (pat) 525/12
    Abzustellen ist dabei auf die Auffassung des beteiligten inländischen Verkehrs, wobei dieser alle Kreise umfasst, in denen die fragliche Marke aufgrund der beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 65) - Henkel; EUGH GRUR Int. 2005, 135 (Nr. 19) - Maglite; BGH GRUR 2009, 411 (Nr. 8) - STREETBALL).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuG, 24.04.2012 - T-328/11

    Leifheit / HABM (EcoPerfect) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 05.02.2010 - C-80/09

    Mergel u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und

  • BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 541/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwaben Bräu" - keine Unterscheidungskraft - zu den

    Sofern sich die Gesamtbezeichnung hinsichtlich der versagten Produkte in der Angabe der Herstellungs- und/oder Vertriebsstätte erschöpft, bezeichnet sie einen Umstand, der zwar die Waren selbst nicht unmittelbar betrifft, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren sieht (vgl. BGH a. a. O. Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; BPatG 33 W (pat) 525/12 - Fashion Tower; 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; GRUR 2007, 61, 62 - Christkindlesmarkt).
  • BPatG, 23.06.2017 - 26 W (pat) 544/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schloss (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Das angemeldete Wort-/Bildzeichen bezeichnet somit einen Umstand, der zwar die Waren selbst nicht unmittelbar betrifft, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren sieht (vgl. BGH a. a. O. Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; BPatG 33 W (pat) 525/12 - Fashion Tower; 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; GRUR 2007, 61, 62 - Christkindlesmarkt).
  • BPatG, 05.07.2023 - 25 W (pat) 45/22
    Sie setzt sich aus den drei Begriffen des englischen Grundwortschatzes "(to) love" für "lieben", "my" für "mein,e" und "earth" für "Erde" zusammen (vgl. Klett Thematischer Grund- und Aufbauwortschatz Englisch, 3. Auflage, 2020), dessen Kenntnis beim angesprochenen inländischen Durchschnittsverbraucher und Fachverkehr grundsätzlich vorausgesetzt werden kann (vgl. u. a. BGH GRUR 2012, 1040, Rn. 30 - pjur/pure; BPatG 33 W (pat) 14/08 - FLATRATE; 24 W (pat) 52/99 - 21st Century; 33 W (pat) 525/12 - Fashion Tower; 25 W (pat) 128/14 - easy Schutz; 25 W (pat) 539/11 - GET IT RIGHT).
  • BPatG, 10.04.2017 - 26 W (pat) 569/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Villa am Weinberg" - keine Unterscheidungskraft

    Die angemeldete Wortfolge bezeichnet vielmehr einen Umstand, der zwar die Waren selbst nicht unmittelbar betrifft, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren sieht (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; BPatG 33 W (pat) 525/12 - Fashion Tower; 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; GRUR 2007, 61, 62 - Christkindlesmarkt).
  • BPatG, 16.03.2023 - 25 W (pat) 521/21
    Demzufolge ist die Annahme gerechtfertigt, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfassen und die Wortfolge "Heilbronner Brauhaus" nicht als Unterscheidungsmittel ansehen wird (vgl. BGH GRUR 2014, 1204, Rn. 12 - DüsseldorfCongress; BPatG 33 W (pat) 525/12 - Fashion Tower; 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; GRUR 2007, 61, 62 - Christkindlesmarkt).
  • BPatG, 12.06.2017 - 26 W (pat) 555/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Weinpalais Nordheim" - keine Unterscheidungskraft

    Die schutzsuchende Wortfolge bezeichnet vielmehr einen Umstand, der zwar die Waren und deren Eigenschaften nicht unmittelbar beschreibt, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren sieht (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; BPatG 33 W (pat) 525/12 - Fashion Tower; 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; GRUR 2007, 61, 62 - Christkindlesmarkt).
  • BPatG, 03.05.2023 - 25 W (pat) 514/21
    Zum einen gehören die Wörter "all" und "to grill" bzw. "grilled", worauf bereits die Markenstelle zutreffend hingewiesen hat, zum englischen Grundwortschatz, dessen Kenntnis auch im Inland allgemein vorausgesetzt werden kann (vgl. u. a. BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 30 - pjur/pure; BPatG 33 W (pat) 14/08 - FLATRATE; 24 W (pat) 52/99 - 21st Century; 33 W (pat) 525/12 - Fashion Tower; 25 W (pat) 128/14 - easy Schutz; 25 W (pat) 539/11 - GET IT RIGHT).
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