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BPatG, 12.12.2005 - 9 W (pat) 33/03 |
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- BPatG, 11.04.2001 - 8 W (pat) 64/99
Zwischenbeschluss im Einspruchsbeschwerdeverfahren zur Klärung der …
Auszug aus BPatG, 12.12.2005 - 9 W (pat) 33/03
Allerdings wird die Ansicht vertreten, diese Bestimmung regele eine abschließende Verfahrensführungsbefugnis des noch registrierten Patentinhabers bis zur Umschreibung im Register (BPatG GRUR 2002, 371, 373 "Pressform"; BPatGE 25, 216, 217;… Busse-Schwendy, PatG, 6. Aufl. § 30 Rdn. 99;… Schulte PatG 7. Aufl. § 30 Rdn. 48, wobei allerdings auf die Möglichkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft hingewiesen wird).Die Parteiherrschaft gilt nur eingeschränkt, weil trotz Einspruchsrücknahme nach § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG das Einspruchsverfahren fortgesetzt werden muss (BPatG GRUR 2002, 371 "Preßform"; BPatG GRUR 2005, 182, 183 "Feuerwehr-Tableau-Einheit").
Dementsprechend hat auch der 8. Senat in dem Beschluss, auf den sich die Patentinhaberin bezieht, unter eingehender Begründung die Besonderheiten und Unterschiedlichkeiten zwischen Einspruchsverfahren und kontradiktorischem Verfahren - Befugnis des Patentinhabers zur eingeschränkten Verteidigung seines Patents, Amtsermittlungsgrundsatz, Abhängigkeit des neuen Patentinhabers von der Verfahrensführung des Rechtsvorgängers bei verweigerter Zustimmung des Einsprechenden (wenn § 265 anwendbar wäre), zudem grundsätzlich keine Kostenauferlegung und damit keine Gefahr, bei einem insolventen Rechtsnachfolger die Kosten nicht vollstrecken zu können - aufgezeigt, so dass sich eine Anwendbarkeit von § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO verbietet und die Beschwerde nicht mangels Zustimmung der Einsprechenden als unzulässig verworfen werden kann (BPatG GRUR 2002, 371, 374 ff. "Pressform").
- BPatG, 27.05.2004 - 21 W (pat) 40/03
Auszug aus BPatG, 12.12.2005 - 9 W (pat) 33/03
Die Parteiherrschaft gilt nur eingeschränkt, weil trotz Einspruchsrücknahme nach § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG das Einspruchsverfahren fortgesetzt werden muss (BPatG GRUR 2002, 371 "Preßform"; BPatG GRUR 2005, 182, 183 "Feuerwehr-Tableau-Einheit"). - BPatG, 17.07.2001 - 23 W (pat) 37/00
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss des …
Auszug aus BPatG, 12.12.2005 - 9 W (pat) 33/03
Demgegenüber wird die Meinung vertreten, dass sich § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG auf eine formelle Legitimationswirkung beschränkt, die sich in der Regelung einer gesetzlichen Prozessstandschaft des registrierten Patentinhabers erschöpft (vgl. BPatGE 44, 156, 161 f. "Rechtsnachfolge und Beschwerdeberechtigung").
- BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97
"Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens
Auszug aus BPatG, 12.12.2005 - 9 W (pat) 33/03
Allerdings hat der Bundesgerichtshof in markenrechtlichen Verfahren wie dem Widerspruchsverfahren angenommen, dass diese Bestimmung trotz § 28 Abs. 2 MarkenG anwendbar sei, weil es sich um ein kontradiktorisches Verfahren handele (BGH GRUR 1998, 940 "Sanopharm"). - BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63
Nichtigkeit eines Patents - Einlegung der Berufung durch eine …
Auszug aus BPatG, 12.12.2005 - 9 W (pat) 33/03
Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels kommt es entscheidend darauf an, dass diesbezügliche Mängel - wie vorliegend - bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung ausgeräumt werden (…vgl. Thomas/Putzo, ZPO 27. Aufl. vor § 253 Rdn. 11, 37; BGH GRUR 1966, 107, 109 "Patentrolleneintrag"). - BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76
Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft
Auszug aus BPatG, 12.12.2005 - 9 W (pat) 33/03
So kann die Klage gegen den im Register eingetragenen Patentinhaber nicht mangels Passivlegitimation abgewiesen werden (vgl. BGH GRUR 1979, 145, 146 f. "Aufwärmvorrichtung"). - BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91
Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei …
Auszug aus BPatG, 12.12.2005 - 9 W (pat) 33/03
Auch im Patentnichtigkeitsverfahren hat der Bundesgerichtshof § 265 Abs. 2 Satz 2 ZPO für anwendbar erklärt (BGH GRUR 1992, 430, 431 "Tauchcomputer").