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   BPatG, 12.12.2012 - 28 W (pat) 48/11   

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https://dejure.org/2012,47471
BPatG, 12.12.2012 - 28 W (pat) 48/11 (https://dejure.org/2012,47471)
BPatG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 28 W (pat) 48/11 (https://dejure.org/2012,47471)
BPatG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 28 W (pat) 48/11 (https://dejure.org/2012,47471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "kiel (Wort-Bild-Marke)" - Eigenartigkeit und Charakteristik der graphischen Ausgestaltung - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis hinsichtlich einer das Wort "KIEL" beinhaltenden Wort-/Bildmarke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "kiel (Wort-Bild-Marke)" - Eigenartigkeit und Charakteristik der graphischen Ausgestaltung - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "kiel (Wort-Bild-Marke)" - Eigenartigkeit und Charakteristik der graphischen Ausgestaltung - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Schutzhindernisse hinsichtlich einer das Wort "KIEL" beinhaltenden Wort-/Bildmarke

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 803/15
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 10.10.2019 - 30 W (pat) 803/15
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 09.03.2015 - 30 W (pat) 1/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Titanshield" - keine

    Da vorliegend keine Anhaltspunkte für eine umfangreichere Benutzung der angegriffenen Marke vorliegen, hält der Senat einen (Regel-)Gegenstandswert von 50.000,-- EUR für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. auch BPatG 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 801/16

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - zur Festsetzung des

    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 10.10.2019 - 30 W (pat) 802/15

    In der Beschwerdesache...betreffend das Design ...(hier:

    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
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