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   BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15   

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https://dejure.org/2019,43941
BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15 (https://dejure.org/2019,43941)
BPatG, Entscheidung vom 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15 (https://dejure.org/2019,43941)
BPatG, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 30 W (pat) 802/15 (https://dejure.org/2019,43941)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 08.09.2016 - 30 W (pat) 801/16

    Tabaktopf - Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Tabaktopf" -

    Auszug aus BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
    für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. BPatG 30 W (pat) 801/16 - Tabaktopf, veröffentlicht in juris und auf der Internetseite des BPatG).
  • BPatG, 09.03.2015 - 30 W (pat) 1/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Titanshield" - keine

    Auszug aus BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 802/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sporthelm" - zur Bestimmung

    Auszug aus BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin hat der Senat mit Beschluss vom 23. November 2017 zurückgewiesen (GRUR 2018, 725 = WRP 2018, 973).
  • BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
    Maßstab ist dabei im Hinblick auf den Popularcharakter des Nichtigkeitsantrages wie in Patentnichtigkeitsverfahren und Markenlöschungsverfahren grundsätzlich das Interesse der Allgemeinheit an der Nichtigkeitsfeststellung bzw. der Löschung, welches in der Regel dem gemeinen Wert des angegriffenen Designs entspricht (vgl. für die Nichtigkeitswiderklage BGH GRUR 1957, 79, 80; Eichmann/ v. Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl. 2014, § 54 Rdnr. 7).
  • BPatG, 07.02.2012 - 27 W (pat) 15/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "bonntango" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Auszug aus BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 12.12.2012 - 28 W (pat) 48/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "kiel (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 21.02.2011 - 29 W (pat) 39/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Höhe

    Auszug aus BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BPatG, 30.05.2012 - 29 W (pat) 15/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "WASSERKRAFT Unerschöpfliche

    Auszug aus BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
    In markenrechtlichen Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 50, 54 MarkenG - deren Gegenstandswert ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 RVG nach freiem Ermessen zu bestimmen ist - wird bei unbenutzten Marken bzw. Marken, zu deren Benutzung sich keine hinreichend zuverlässigen Feststellungen treffen lassen, ein Regelgegenstandswert von 50.000,- EUR als angemessen erachtet (vgl. BPatG 30 W (pat) 1/14 - Titanshield; 27 W (pat) 15/11 - KHR Trainer; 28 W (pat) 48/11 - kiel; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir; 29 W (pat) 15/10 - Wasserkraft).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZB 25/18

    Sporthelm - Einheitlicher Schutzgegenstand im Sinne des Designgesetzes

    Auszug aus BPatG, 12.12.2019 - 30 W (pat) 802/15
    Auf die (zugelassene) Rechtsbeschwerde der Antragstellerin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20. Dezember 2018 (I ZB 25/18, GRUR 2019, 832 - Sporthelm) den vorgenannten Beschluss des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 28.05.2020 - I ZB 25/18

    Bestimmen des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit nach billigem

    Deshalb sei im designrechtlichen Nichtigkeitsverfahren bei Designs, die entweder unbenutzt seien oder bei denen sich zu Art und Umfang einer Benutzung keine Feststellungen treffen ließen, regelmäßig eine Verdoppelung des im markenrechtlichen Löschungsverfahren allgemein angenommenen Gegenstandswerts von 50.000 EUR und damit ein Gegenstandswert von 100.000 EUR angemessen (BPatG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 30 W [pat] 801/16, juris; Beschluss vom 10. Januar 2019 - 30 W [pat] 802/17, juris Rn. 17 und 19; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 30 W [pat] 802/15, juris Rn. 33 bis 36; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 30 W [pat] 803/15, juris Rn. 28 bis 31; Kühne/Meiser in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser, DesignG GGV, 6. Aufl., § 34a DesignG Rn. 43).
  • BGH, 28.05.2020 - I ZB 26/18

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das

    Deshalb sei im designrechtlichen Nichtigkeitsverfahren bei Designs, die entweder unbenutzt seien oder bei denen sich zu Art und Umfang einer Benutzung keine Feststellungen treffen ließen, regelmäßig eine Verdoppelung des im markenrechtlichen Löschungsverfahren allgemein angenommenen Gegenstandswerts von 50.000 EUR und damit ein Gegenstandswert von 100.000 EUR angemessen (BPatG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 30 W [pat] 801/16, juris; Beschluss vom 10. Januar 2019 - 30 W [pat] 802/17, juris Rn. 17 und 19; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 30 W [pat] 802/15, juris Rn. 33 bis 36; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 30 W [pat] 803/15, juris Rn. 28 bis 31; Kühne/Meiser in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser, DesignG GGV, 6. Aufl., § 34a DesignG Rn. 43).
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