Rechtsprechung
BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragungsfähigkeit von Marken; Widerspruch gegen die Markeneintragung "NEURO-FIBRAFLEX" durch den prioritätsälteren Inhaber der Marke "NEURO-VIBOLEX"; Gefahr der Verwechslung der sich gegenüberstehenden Marken; Verwechslungsgefahr nach der Ähnlichkeit im Klangbild und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Markenbeschwerdeverfahren - Darlegungslast des Widersprechenden - Anforderung an Glaubhaftmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2000, 900
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99
Da die Inhaberin der angegriffenen Marke die Einrede der Nichtbenutzung der am 27. August 1982 eingetragenen Widerspruchsmarke nach Ablauf der Benutzungsschonfrist (27. August 1987) zulässigerweise erstmals auch im Beschwerdeverfahren erheben konnte (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON) und diese auch nicht in zeitlicher Hinsicht auf einen der in § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG genannten benutzungsrelevanten Zeiträume beschränkt hat (vgl hierzu auch PAVIS PROMA, Knoll, 29 W (pat) 044/98 - PRODEA Dea), war von der Widersprechenden für die Zeiträume von fünf Jahren vor Veröffentlichung der Eintragung der jüngeren Marke (15. April 1994) und zusätzlich von fünf Jahren rückgerechnet vom Entscheidungsdatum über den Widerspruch (9. Dezember 1999) eine ernsthafte Benutzung der Widerspruchsmarke im Sinne von § 26 Abs. 1 MarkenG für die eingetragenen Waren glaubhaft zu machen, um Ansprüche im Widerspruchsverfahren geltend machen zu können (vgl zur kumulativen Anwendung BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; GRUR 1999 54, 55 - Holtkamp; MarkenR 1999, 297, 298 - HONKA).Der Benutzungsumfang, welcher regelmäßig durch die Angabe von Umsatz- oder Stückzahlen in einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht wird, ist aber zur Beurteilung einer ernsthaften Markenverwendung im Sinne des § 26 Abs. 1 MarkenG unerläßlich und deshalb auch nach ständiger Rechtsprechung zwingend festzustellen (vgl zB BGH MarkenR 1999, 297, 298 re Spalte - HONKA;… Althammer/Ströbele, aaO, § 43 Rdn 29).
- BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96
"DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke
Auszug aus BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99
Da die Inhaberin der angegriffenen Marke die Einrede der Nichtbenutzung der am 27. August 1982 eingetragenen Widerspruchsmarke nach Ablauf der Benutzungsschonfrist (27. August 1987) zulässigerweise erstmals auch im Beschwerdeverfahren erheben konnte (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON) und diese auch nicht in zeitlicher Hinsicht auf einen der in § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG genannten benutzungsrelevanten Zeiträume beschränkt hat (vgl hierzu auch PAVIS PROMA, Knoll, 29 W (pat) 044/98 - PRODEA Dea), war von der Widersprechenden für die Zeiträume von fünf Jahren vor Veröffentlichung der Eintragung der jüngeren Marke (15. April 1994) und zusätzlich von fünf Jahren rückgerechnet vom Entscheidungsdatum über den Widerspruch (9. Dezember 1999) eine ernsthafte Benutzung der Widerspruchsmarke im Sinne von § 26 Abs. 1 MarkenG für die eingetragenen Waren glaubhaft zu machen, um Ansprüche im Widerspruchsverfahren geltend machen zu können (vgl zur kumulativen Anwendung BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; GRUR 1999 54, 55 - Holtkamp; MarkenR 1999, 297, 298 - HONKA).Hierbei beurteilt sich die Frage einer rechtserhaltenden Benutzung der Widerspruchsmarke im Sinne der §§ 43 Abs. 1 Satz 2, 26 MarkenG und 43 Abs. 1 Satz 3 MarkenG ausschließlich nach dem tatsächlichen Vorbringen der Beteiligten und den von der Widersprechenden zur Glaubhaftmachung (§ 294 ZPO) vorgelegten präsenten Beweismitteln, da die Ausgestaltung des Benutzungszwanges im Widerspruchsverfahren dem Beibringungs- und Verhandlungsgrundsatz unterstellt ist (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON;… Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 43 Rdn 3).
- BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89
Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …
Auszug aus BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99
Ist es aber aufgrund des im Rahmen der Benutzungsfrage geltenden Beibringungsgrundsatzes ausschließlich der Widersprechenden überlassen, die notwendigen Mittel zur Glaubhaftmachung einer Benutzung beizubringen und deshalb die andere Seite nicht gehalten, auf Mängel des Glaubhaftmachungsmaterials hinzuweisen (vgl BPatG GRUR 1996, 981, 982 aE - ESTAVITAL; allgemein BGH VersR 1990, 1254, 1255), so schließt dies gleichfalls aus, daß dieser Grundsatz dadurch umgangen wird, daß die Widersprechende über einen erbetenen Hinweis eine einseitige Hilfestellung seitens des Gerichts erlangt (…vgl auch Reichold in ThomasPutzo ZPO, 22. Aufl, § 139 Rdn 10).
- BPatG, 08.04.1998 - 28 W (pat) 31/98
Auszug aus BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99
Diese Fürsorgepflicht findet jedoch dort ihre Grenzen, wo - wie vorliegend - die darlegungs- und beweisbelastete Beteiligte ihrer Pflicht zur vollständigen Erklärung (§ 128 Abs. 2 ZPO) nicht mit der erforderlichen Sorgfalt nachkommt und sich darauf verläßt, daß das Gericht bei der Ermittlung des Sachverhalts und der Auswahl der Glaubhaftmachungsmittel ihr im wesentlichen die insoweit bestehende Verpflichtung abnimmt (…vgl auch Hartmann in Baumbach/Lauterbach ZPO, 53. Aufl, § 139 Rdn 28; PAVIS PROMA, Knoll, 28 W (pat) 031/98 - Re-cap Secap) und insbesondere entsprechende Hinweise an eine Partei deren verfahrensrechtliche Stärkung und gleichzeitig eine Schwächung der anderen Partei nach sich ziehen würden (…Althammer/Ströbele, aaO, § 43 Rdn 25). - BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96
"Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke …
Auszug aus BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99
Da die Inhaberin der angegriffenen Marke die Einrede der Nichtbenutzung der am 27. August 1982 eingetragenen Widerspruchsmarke nach Ablauf der Benutzungsschonfrist (27. August 1987) zulässigerweise erstmals auch im Beschwerdeverfahren erheben konnte (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON) und diese auch nicht in zeitlicher Hinsicht auf einen der in § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG genannten benutzungsrelevanten Zeiträume beschränkt hat (vgl hierzu auch PAVIS PROMA, Knoll, 29 W (pat) 044/98 - PRODEA Dea), war von der Widersprechenden für die Zeiträume von fünf Jahren vor Veröffentlichung der Eintragung der jüngeren Marke (15. April 1994) und zusätzlich von fünf Jahren rückgerechnet vom Entscheidungsdatum über den Widerspruch (9. Dezember 1999) eine ernsthafte Benutzung der Widerspruchsmarke im Sinne von § 26 Abs. 1 MarkenG für die eingetragenen Waren glaubhaft zu machen, um Ansprüche im Widerspruchsverfahren geltend machen zu können (vgl zur kumulativen Anwendung BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; GRUR 1999 54, 55 - Holtkamp; MarkenR 1999, 297, 298 - HONKA). - BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
Auszug aus BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99
Ist es aber aufgrund des im Rahmen der Benutzungsfrage geltenden Beibringungsgrundsatzes ausschließlich der Widersprechenden überlassen, die notwendigen Mittel zur Glaubhaftmachung einer Benutzung beizubringen und deshalb die andere Seite nicht gehalten, auf Mängel des Glaubhaftmachungsmaterials hinzuweisen (vgl BPatG GRUR 1996, 981, 982 aE - ESTAVITAL; allgemein BGH VersR 1990, 1254, 1255), so schließt dies gleichfalls aus, daß dieser Grundsatz dadurch umgangen wird, daß die Widersprechende über einen erbetenen Hinweis eine einseitige Hilfestellung seitens des Gerichts erlangt (…vgl auch Reichold in ThomasPutzo ZPO, 22. Aufl, § 139 Rdn 10).
- BPatG, 03.02.2009 - 24 W (pat) 43/06
Unwirksame Zustellung (BIO SUN)
Da die Ausgestaltung des Benutzungszwangs im Widerspruchsverfahren dem Beibringungsund Verhandlungsgrundsatz unterstellt ist (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"; GRUR 2006, 152, 154 "GALLUP"), ist es grundsätzlich Sache eines Widersprechenden, von sich aus alle für eine rechtserhaltende Benutzung erforderlichen Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BPatGE 42, 195, 198 ff. "Neuro-Vibolex"). - BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Turnschuh (Bildmarke)" - zur …
Der Senat sieht aber Hinweise als unzulässig an, wenn sie zu einer Verlagerung der Verpflichtung zur Beibringung geeigneter Tatsachen und Beweismittel führen würden (ähnlich BPatG GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2007, 02253 - VisionArena/@rena vision).Dem DPMA und dem BPatG ist es auch nicht gestattet, den Widersprechenden zur Glaubhaftmachung einer bestrittenen Markenbenutzung aufzufordern oder Hinweise zu den Erfordernissen bzw. Vollständigkeit der Glaubhaftmachungsmittel zu geben (BPatG GRUR 1994, 629 f. - Duotherm; GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex; BeckRS 2012, 22411; BeckRS 2007, 02253 - VisionArena/@rena vision;… Ströbele/Hacker MarkenG § 43 Rn. 48).
- BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02 Dies gilt ebenso für ein Verhalten oder Vorbringen der Beteiligten, welches den Schluss zulässt, dass sie nicht näher vortragen wollen oder können (…vgl. Zöller ZPO 23. Aufl., § 139 Rdn 3 und Rdn 17 mwH), ihnen die Mängel des Vertrages also bewusst sind (vgl. Piepenbrock, Umfang und Bedeutung der richterlichen Hinweispflicht, NJW 1999, 1360, 1362 m.w.N.) oder ein Beteiligter sich darauf verlässt, dass ihm das Gericht die insoweit bestehende Verpflichtung zum vollständigen und rechtzeitigen Vortrag mittels entsprechender Hinweise abnimmt (vgl. BPatG GRUR 2000, 900, 902 [BPatG 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99] - Neuro-Viboiex m.w.N.).
- BPatG, 21.08.2015 - 24 W (pat) 505/12
Markenbeschwerdeverfahren - "meddix (Wort-Bild-Marke)/MEDATIXX" - keine …
Zudem ergibt sich aus § 43 Abs. 1 Satz 3 MarkenG zwingend, dass nur eine auf eine konkrete Einzelware bzw. -dienstleistung bezogene Glaubhaftmachung eine Bestimmung der eingetragenen Waren bzw. Dienstleistungen zulässt, für die eine Benutzung der (jeweiligen) Widerspruchsmarke anzuerkennen ist (vgl. BPatG GRUR 2000, 900 - Neuro-Vibolex).Insbesondere waren gerichtliche Hinweise zu den o. g. Mängeln der Benutzungsunterlagen und deren Beseitigung schon deswegen nicht veranlasst, weil ein derartiger Hinweis zu einer Verlagerung der ausschließlich der Widersprechenden obliegenden Beibringung der zur Glaubhaftmachung der Benutzung der Widerspruchsmarke geeigneten Tatsachen und Unterlagen zu Lasten der Markeninhaberin geführt hätte, was auch in Widerspruch zur Neutralitätspflicht des Gerichts gestanden hätte (vgl. BPatG GRUR 2000, 900 - Neuro-Vibolex;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 43, Rn. 66, 67).
- BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 113/12
Markenbeschwerdeverfahren - "MODERN TIMES GROUP (IR-Marke)/MODERN TIMES MARKETING …
Wegen des - bezogen auf Benutzungsfragen geltenden - Beibringungsgrundsatzes (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON), der dem Widersprechenden die Verantwortung für die vollständige Glaubhaftmachung der Benutzung auferlegt, waren zusätzliche Hinweise sogar durch die richterliche Neutralitätspflicht ausgeschlossen (vgl. BPatG GRUR 2004, 950 (953) - Acelat/Acesat; GRUR 2000, 900 (902) - Neuro-Vibolex;… BeckRS 2007, 02253 Rn. 43, 44, 48 - Vision Arena/@rena vision).Die Aufklärungspflicht nach § 139 ZPO erstreckt sich im Übrigen von vornherein nicht auf Umstände, die den Verfahrensbeteiligten bei Aneignung der zur sachgerechten Verfahrenführung notwendigen Kenntnisse erkennbar sein müssen (…vgl. BGH MarkenR 2007, 376 Rn. 9; BPatG GRUR 2000, 900 - Neuro-Vibolex).
- BPatG, 12.09.2007 - 25 W (pat) 111/05 Denn ein derartiger Hinweis hätte zu Lasten der Verfahrensgegnerin in Widerspruch zu der ausschließlich der Widersprechenden obliegenden Verantwortung für die Beibringung geeigneter Tatsachen und Beweismittel und damit zu dem für Benutzungsfragen geltenden Beibringungsgrundsatz (…vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 43 Rdnr. 2, 37) sowie der Neutralitätspflicht des Gerichts gestanden (BPatG GRUR 2000, 900, 902 - Neuro-Vibolex).
Diese Fürsorgepflicht findet jedoch dort ihre Grenzen, wo - wie vorliegend - die darlegungs- und beweisbelastete Beteiligte ihrer Pflicht zur Erklärung nach § 138 Abs. 2 ZPO nicht nachkommt (vgl. dazu aktuell den noch nicht veröffentlichten Beschluss des BGH vom 15. Februar 2007 - I ZB 46/06 - Alltrek) und insbesondere entsprechende Hinweise an eine Partei deren verfahrensrechtliche Position stärken und gleichzeitig die der anderen Partei schwächen würden (vgl. BPatG GRUR 1996, 981, 982 - ESTRAVITAL; BPatG GRUR 2000, 900, 902 - Neuro-Vibolex;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 43 Rdnr. 39).
- BPatG, 24.08.2006 - 25 W (pat) 79/04 Denn ein derartiger Hinweis hätte zu Lasten der Verfahrensgegnerin in Widerspruch zu der ausschließlich der Widersprechenden obliegenden Verantwortung für die Beibringung geeigneter Tatsachen und Beweismittel und damit zu dem für Benutzungsfragen geltenden Beibringungsgrundsatz (…vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 43 Rdnr. 2, 37) sowie der Neutralitätspflicht des Gerichts gestanden (BPatG GRUR 2000, 900, 902 - Neuro-Vibolex).
Diese Fürsorgepflicht findet jedoch dort ihre Grenzen, wo - wie vorliegend - die darlegungs- und beweisbelastete Beteiligte ihrer Pflicht zur Erklärung (§ 138 Abs. 2 ZPO) nicht nachkommt und insbesondere entsprechende Hinweise an eine Partei deren verfahrensrechtliche Position stärken und gleichzeitig die der anderen Partei schwächen würden (vgl. BPatG GRUR 1996, 981, 982 - ESTRAVITAL; BPatG GRUR 2000, 900, 902 - Neuro-Vibolex;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 43 Rdnr. 39).
- BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 69/99
Echtswirkungen einer verfrüht erhobenen Nichtbenutzungseinrede - Verhältnis der …
Andererseits waren auch insoweit aufgrund dieser Umstände auch keine Hinweise, Zwischenentscheidungen usw des DPMA bzw des BPatG veranlaßt (vgl zu den Grenzen richterlicher Aufklärungspflicht bei Benutzungsfragen auch BPatG PAVIS PROMA, Kliems, 25 W (pat) 8/99 - Neuro-Fibraflex Neuro-Vibolex). - BPatG, 31.05.2006 - 29 W (pat) 127/04
VisionArena / @rena vision
Nach der Auffassung der Mehrheit der Senate des Bundespatentgerichts werden dahingehende gerichtliche Hinweise generell als unzulässig angesehen, weil sie zu einer Verlagerung der ausschließlich dem Widersprechenden obliegenden Verpflichtung zur Beibringung geeigneter Tatsachen und Beweismittel führen würde (vgl. u. a. BPatG GRUR 2004, 950, 953 - ACELAT/Acesal; GRUR 2000, 900, 902 - Neuro-Vibolex; 28 W (pat) 35/99 - MINKAS/Minka; 30 W (pat) 71/02 - SOLO; 33 W (pat) 101/01 - LIONS/LIONS). - BPatG, 14.12.2018 - 26 W (pat) 64/14
Markenbeschwerdeverfahren - "MovieStar (Wort-Bild-Marke)/MOVISTAR …
Abgesehen davon, dass der Senat bereits vor dem ersten anberaumten Verhandlungstermin darauf hingewiesen hatte, dass die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht worden ist, waren weitere gerichtliche Hinweise zu Mängeln der Benutzungsunterlagen schon deshalb nicht veranlasst, weil sie im Widerspruch zur Neutralitätspflicht des Gerichts gestanden hätten (vgl. BPatG GRUR 2000, 900 - Neuro-Vibolex). - BPatG, 02.08.2016 - 27 W (pat) 25/16
Markenbeschwerdeverfahren - "FRUTTA PUR/Fructa" - zur Kennzeichnungskraft - zur …
- BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 29/13
Markenbeschwerdeverfahren - "IGA TEC - ON SPOT/IMATEC" - zur rechtserhaltenden …
- BPatG, 12.01.2009 - 30 W (pat) 63/06
- BPatG, 17.01.2013 - 30 W (pat) 508/11
Markenbeschwerdeverfahren - "UNITRON/UNITROL (IR-Marke)" - zur rechtserhaltenden …
- BPatG, 10.11.2010 - 26 W (pat) 179/09
Markenbeschwerdeverfahren - "biona (IR-Marke/Wort-Bild-Marke)/Biona" - Einrede …
- BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 550/14
Markenbeschwerdeverfahren - "LEONARDO/LEONARD (Unionsmarke)/LEONARD (IR-Marke)" - …
- BPatG, 07.08.2013 - 26 W (pat) 573/10
Darlegung und Glaubhaftmachung von Umsatz- und/oder Absatzzahlen zur Feststellung …
- BPatG, 20.11.2013 - 28 W (pat) 49/12
Markenbeschwerdeverfahren - "IGA TEC - TOP SPOT/IMATEC" - zur rechtserhaltenden …
- BPatG, 27.03.2007 - 33 W (pat) 250/04
- BPatG, 12.07.2004 - 30 W (pat) 60/03
- BPatG, 09.12.2008 - 24 W (pat) 125/06
- BPatG, 20.03.2008 - 25 W (pat) 109/06
- BPatG, 26.02.2008 - 24 W (pat) 24/06
- BPatG, 28.01.2008 - 30 W (pat) 70/06
- BPatG, 20.09.2007 - 30 W (pat) 87/06
- BPatG, 09.07.2007 - 30 W (pat) 53/05
- BPatG, 22.03.2007 - 25 W (pat) 99/06
- BPatG, 30.01.2007 - 24 W (pat) 99/05
- BPatG, 04.04.2006 - 24 W (pat) 251/04
- BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 25/04
- BPatG, 11.01.2006 - 26 W (pat) 74/03
- BPatG, 21.01.2004 - 26 W (pat) 207/01
- BPatG, 21.12.2003 - 30 W (pat) 214/02
- BPatG, 17.07.2001 - 24 W (pat) 26/01
- BPatG, 17.10.2000 - 24 W (pat) 29/00
- BPatG, 22.11.2012 - 30 W (pat) 98/11
Markenbeschwerdeverfahren "AGILAMIN/GLAMIN" - keine Glaubhaftmachung …
- BPatG, 28.07.2009 - 25 W (pat) 67/08
- BPatG, 24.04.2008 - 25 W (pat) 9/07
- BPatG, 09.11.2005 - 26 W (pat) 283/04
- BPatG, 27.07.2005 - 26 W (pat) 133/04
- BPatG, 24.11.2003 - 30 W (pat) 238/02
- BPatG, 17.11.2003 - 30 W (pat) 208/02
- BPatG, 28.10.2002 - 30 W (pat) 200/01
- BPatG, 26.07.2001 - 25 W (pat) 151/00
- BPatG, 16.07.2001 - 30 W (pat) 204/00
- BPatG, 03.05.2001 - 25 W (pat) 123/00
- BPatG, 15.03.2001 - 25 W (pat) 108/00
- BPatG, 01.02.2001 - 25 W (pat) 122/00
- BPatG, 09.11.2000 - 25 W (pat) 181/99
- BPatG, 16.10.2000 - 30 W (pat) 29/00
- BPatG, 31.07.2000 - 30 W (pat) 269/99
- BPatG, 06.07.2000 - 25 W (pat) 171/99
- BPatG, 15.09.2005 - 25 W (pat) 248/03
- BPatG, 20.01.2004 - 33 W (pat) 19/03
- BPatG, 22.02.2002 - 24 W (pat) 40/01
- BPatG, 05.04.2001 - 25 W (pat) 10/00
- BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 217/02
- BPatG, 22.03.2001 - 25 W (pat) 48/00
- BPatG, 06.03.2001 - 24 W (pat) 116/00