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   BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14   

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BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14 (https://dejure.org/2015,2295)
BPatG, Entscheidung vom 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14 (https://dejure.org/2015,2295)
BPatG, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 24 W (pat) 567/14 (https://dejure.org/2015,2295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Fugenclean (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Unterscheidungskraft der Wort-Bildmarke "Fugenclean"; Gewährleistung der Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen als Hauptfunktion einer Marke; Auslegung des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft im Lichte des ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fugenclean (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fugenclean (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor).

    Eine solche Einschränkung ist unabhängig davon, ob sie bedingt oder unbedingt erklärt wird, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unzulässig, wenn sie den wirtschaftlichen Charakter der Waren bzw. Dienstleistungen nicht verändert oder konkretisiert, so dass für den Verkehr kein rechtlich relevanter Unterschied zwischen den beiden Verzeichnissen erkennbar ist, da hieraus eine nicht hinnehmbare Rechtsunsicherheit über den Umfang des Markenschutzes entstünde (EuGH GRUR 2004, 674 Rz. 115 - Postkantoor; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 393 m. w. N.).

    Dritte - insbesondere Konkurrenten - wären im Allgemeinen nicht darüber informiert, dass sich bei den Dienstleistungen der durch die Marke verliehene Schutz gerade nicht auf diejenigen Dienstleistungen erstreckt, deren Gegenstand ein bestimmtes Merkmal, nämlich Fugen aufweist, und könnten so dazu veranlasst werden, bei der Beschreibung ihrer eigenen Produkte auf die Verwendung der Zeichen oder Angaben zu verzichten, aus denen die Marke besteht und die dieses Merkmal beschreiben (vgl. EuGH MarkenR 2004, 99, 110 f. (Nr. 114 - 117) - Postkantoor).

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14
    Einfache grafische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen dagegen nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711 Tz. 20 - VISAGE; BPatG, B. v. 3.2.2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).

    Zudem sind an den erforderlichen "Überschuss" umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Anlage selbst hervortritt (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14
    Auch das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, wobei dieses darin besteht, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 [Tz. 60] - Libertel).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14
    Ein objektiv schutzbegründender Überschuss, durch welchen die Verbindung der Wortbestandteile "Fugen"- und "-clean" einen eigenständigen Gesamteindruck bewirken könnte, der sich nicht in der bloßen Summenwirkung ihrer Elemente erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 678, Rn. 98-100 - Postkantoor; GRUR 2006, 229, 230, Rn. 31 - BioID; EuGH GRUR-RR 2008, 47, Tz. 43 - 47 - Map & Guide; EuGH GRUR 2010, 534, Tz. 43, 44 - PRANAHAUS; BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line), kommt der Wortkombination "Fugenclean" mit ihrer Bedeutung "reine, saubere Fugen" in Verbindung mit den hier in Rede stehenden Waren ebenso nicht zu.
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14
    Einfache grafische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen dagegen nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711 Tz. 20 - VISAGE; BPatG, B. v. 3.2.2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 135/11

    Duff Beer

    Auszug aus BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14
    Eine schutzbegründende Bedeutung ist solchen Einschränkungen vielmehr nur dann zuzusprechen, soweit sie die allgemeinen und objektiven Eigenschaften und Zweckbestimmungen der Waren und/oder Dienstleistungen in einer wirtschaftlich nachvollziehbaren und dauerhaften Weise abgrenzen (vgl. BGH GRUR 2013, 725 Rz. 33 - Duff Beer).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ambiente Trendlife (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14
    Einfache grafische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen dagegen nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711 Tz. 20 - VISAGE; BPatG, B. v. 3.2.2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14
    Bei der Beurteilung des Schutzhindernisses fehlender Unterscheidungskraft kommt es ferner auf das Verkehrsverständnis zum Zeitpunkt der Anmeldung des jeweiligen Zeichens an (BGH GRUR 2013, 1143, Tz. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • EuGH, 26.10.2007 - C-512/06

    PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • KG, 06.01.2017 - 5 U 137/15

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung des Nahrungsergänzungsmittels "Arterio Clean" mit

    Im Übrigen wird beispielhaft auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts zu "Fugenclean" (Beschluss vom 13. Januar 2015, 24 W (pat) 567/14), zu "CleanApp" (Beschluss vom Juli 2013, 30 W (pat) 520/12), "filter clean" (Beschluss vom 11. November 2011, 33 W (pat) 59/10) und zu "Multiclean (Beschluss vom 30. Mai 2000, 24 W (pat) 184/99) verwiesen.
  • BPatG, 16.02.2023 - 30 W (pat) 75/21
    Das zum englischen Grundwortschatz gehörende Adjektiv "clean" wird mit "sauber; rein" und das entsprechende Verb mit "putzen, reinmachen, säubern" übersetzt (Weis, a. a. O., S. 29; vgl. auch BPatG 26 W (pat) 525/20 - GreenClean; 24 W (pat) 184/99 - MULTICLEAN; 24 W (pat) 567/14 - Fugenclean; 30 W (pat) 520/12 - CleanApp; 24 W (pat) 114/99 - Ultra Clean; 32 W (pat) 169/96 - EasyClean; 26 W (pat) 595/20 - 4Clean Care).
  • BPatG, 28.02.2019 - 30 W (pat) 504/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "CURA GOLD" - Unterscheidungskraft - kein

    Gegen die vorgenommenen Einschränkungen bestehen keine Bedenken, da sie die allgemeinen und objektiven Eigenschaften und Zweckbestimmungen der Dienstleistungen in einer wirtschaftlich nachvollziehbaren und dauerhaften Weise abgrenzen (vgl. BPatG, 24 W (pat) 567/14 - Fugenclean ).
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