Rechtsprechung
   BPatG, 13.01.2016 - 20 W (pat) 24/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6112
BPatG, 13.01.2016 - 20 W (pat) 24/12 (https://dejure.org/2016,6112)
BPatG, Entscheidung vom 13.01.2016 - 20 W (pat) 24/12 (https://dejure.org/2016,6112)
BPatG, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 20 W (pat) 24/12 (https://dejure.org/2016,6112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,6112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Beitritt zum Beschwerdeverfahren gem. § 77 S. 1 PatG bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im Zuge der elektronischen Aktenführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen

    Auszug aus BPatG, 13.01.2016 - 20 W (pat) 24/12
    Mit Beschluss vom 12. Mai 2014 hat der 20. Senat in dem Beschwerdeverfahren 20 W (pat) 28/12, dem die Präsidentin des DPMA ebenfalls wegen offener Fragen im Zusammenhang mit der Führung der elektronischen Akte beigetreten war, im Rahmen des ihm nach § 79 Abs. 3 PatG zustehenden Ermessens entschieden, keine Zurückverweisung des Verfahrens an das DPMA auszusprechen.

    Mit der Ladung vom 12. August 2015 zur mündlichen Verhandlung hat der erkennende Senat im vorliegenden Verfahren in einem ausführlichen Ladungszusatz die Punkte angegeben, zu denen er - auch vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen o. g. Entscheidung 20 W (pat) 28/12 - noch einen Klärungs- und Informationsbedarf gesehen hat.

    2. Die im Beschluss des Senats vom 10. Juni 2013 unter Ziff. II. 3.2 angeführte weitere Problematik, dass sich in der übermittelten elektronischen Verfahrensakte des DPMA kein elektronisches Dokument befindet, welches als ordnungsgemäße, vom zuständigen Prüfer unterzeichnete, d.h. elektronisch signierte Urschrift des angefochtenen Beschlusses angesehen werden kann, ist durch die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 12. Mai 2014, Az. 20 W (pat) 28/12 (dort Ziff. II), auf die verwiesen wird, erledigt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht