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   BPatG, 13.02.2001 - 23 W (pat) 55/99   

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BPatG, 13.02.2001 - 23 W (pat) 55/99 (https://dejure.org/2001,29009)
BPatG, Entscheidung vom 13.02.2001 - 23 W (pat) 55/99 (https://dejure.org/2001,29009)
BPatG, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 23 W (pat) 55/99 (https://dejure.org/2001,29009)
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  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 23 W (pat) 55/99
    Anhand dieses Einspruchsvorbringens sind die für die Beurteilung der Patentfähigkeit maßgeblichen Umstände sowohl hinsichtlich des entgegengehaltenen beschriebenen bzw benutzten Autoradios "GRUNDIG WKC 3870 RDS" als auch hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichkeit im einzelnen so dargelegt, daß der Patentinhaber und insbesondere das Patentamt abschließend dazu Stellung nehmen konnten (BGH GRUR 1995, 333, 334 - "Aluminium-Trihydroxid" mwNachw; BGH GRUR 1988, 364, 366 - "Epoxidations-Verfahren" mwNachw; BGH GRUR 1987, 513, 514 - "Streichgarn"; BGH "Tabakdose" aaO).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 23 W (pat) 55/99
    Denn nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Beurteilung der Zulässigkeit des Einspruchs auf die Schlüssigkeit (Begründetheit) des Einspruchsvorbringens nicht an (BGH GRUR 1993, 651, 653 liSp Abs. 1 - "Tetraploide Kamille" mwNachw; BGH BlPMZ 1988, 289, 290 Abschn II.1 - "Meßdatenregistrierung"; BGH "Streichgarn" aaO).
  • BGH, 29.04.1997 - X ZB 13/96

    "Tabakdose"; Anforderungen an Darlegung einer Vorbenutzung

    Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 23 W (pat) 55/99
    1.) Die Zulässigkeit des Einspruchs, die als notwendige Verfahrensvoraussetzung auch im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist (BGH GRUR 1972, 592, 594 liSp - "Sortiergerät"; BGH GRUR 1997, 740 - "Tabakdose"), ist gegeben.
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 23 W (pat) 55/99
    Anhand dieses Einspruchsvorbringens sind die für die Beurteilung der Patentfähigkeit maßgeblichen Umstände sowohl hinsichtlich des entgegengehaltenen beschriebenen bzw benutzten Autoradios "GRUNDIG WKC 3870 RDS" als auch hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichkeit im einzelnen so dargelegt, daß der Patentinhaber und insbesondere das Patentamt abschließend dazu Stellung nehmen konnten (BGH GRUR 1995, 333, 334 - "Aluminium-Trihydroxid" mwNachw; BGH GRUR 1988, 364, 366 - "Epoxidations-Verfahren" mwNachw; BGH GRUR 1987, 513, 514 - "Streichgarn"; BGH "Tabakdose" aaO).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 23 W (pat) 55/99
    1.) Die Zulässigkeit des Einspruchs, die als notwendige Verfahrensvoraussetzung auch im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist (BGH GRUR 1972, 592, 594 liSp - "Sortiergerät"; BGH GRUR 1997, 740 - "Tabakdose"), ist gegeben.
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 23 W (pat) 55/99
    Anhand dieses Einspruchsvorbringens sind die für die Beurteilung der Patentfähigkeit maßgeblichen Umstände sowohl hinsichtlich des entgegengehaltenen beschriebenen bzw benutzten Autoradios "GRUNDIG WKC 3870 RDS" als auch hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichkeit im einzelnen so dargelegt, daß der Patentinhaber und insbesondere das Patentamt abschließend dazu Stellung nehmen konnten (BGH GRUR 1995, 333, 334 - "Aluminium-Trihydroxid" mwNachw; BGH GRUR 1988, 364, 366 - "Epoxidations-Verfahren" mwNachw; BGH GRUR 1987, 513, 514 - "Streichgarn"; BGH "Tabakdose" aaO).
  • BGH, 26.05.1988 - X ZB 10/87
    Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 23 W (pat) 55/99
    Denn nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Beurteilung der Zulässigkeit des Einspruchs auf die Schlüssigkeit (Begründetheit) des Einspruchsvorbringens nicht an (BGH GRUR 1993, 651, 653 liSp Abs. 1 - "Tetraploide Kamille" mwNachw; BGH BlPMZ 1988, 289, 290 Abschn II.1 - "Meßdatenregistrierung"; BGH "Streichgarn" aaO).
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