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BPatG, 13.02.2001 - 27 W (pat) 135/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 27 W (pat) 135/00
Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren kann dabei durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabel/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.).Auch wenn der Verkehr an sich dazu neigt, Bezeichnungen in einer die Aussprechbarkeit und Merkbarkeit erleichternden Weise zu verkürzen (vgl BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions), gilt dies nicht für Zeichen, welche ihre Einprägsamkeit und Individualisierung gerade erst durch sämtliche Bestandteile erfahren; in derartigen Fällen wird der Verkehr vielmehr die Marke so verstehen, wie sie ihm gegenübertritt (…vgl BGH, a. a. O., S 234 - Rausch/Elfi Rauch).
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 27 W (pat) 135/00
Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfassten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 -Lloyd/Loints), wobei bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Marken auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (…EuGH MarkenR 1999, a. a. O.).Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren kann dabei durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabel/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.).
- LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 108/99
UNDERGROUND
Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 27 W (pat) 135/00
Zwar mag es - was hier letztlich nicht zu entscheiden ist - auf dem Mode- und Bekleidungsmarkt durchaus sein, daß der Verkehr einer Ortsangabe häufig keine andere Bedeutung beimisst als die eines Hinweises auf den Sitz oder die Herkunft des Unternehmens (so LG Düsseldorf GRUR 2000, 611, 613 - Underground/London Underground).
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 27 W (pat) 135/00
Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren kann dabei durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabel/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.). - BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96
Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 27 W (pat) 135/00
Grundsätzlich ist bei der Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unabhängig vom Prioritätsalter der sich gegenüberstehenden Zeichen auf deren jeweiligen Gesamteindruck abzustellen (vgl EuGH GRUR 1998, 397, 390 Tz. 23 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 233 f. - Rausch/Elfi Rauch). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 13.02.2001 - 27 W (pat) 135/00
Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfassten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 -Lloyd/Loints), wobei bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Marken auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (…EuGH MarkenR 1999, a. a. O.).
- BPatG, 01.04.2003 - 27 W (pat) 105/02 Für eine hiervon vorliegend abweichende Beurteilung besteht erkennbar kein Grund, zumal sie auch zahlreichen weiteren Entscheidungen des Gerichts entspricht, die jeweils zu Widersprüchen aus der auch hier in Rede stehenden Widerspruchsmarke gegen mit der hier angegriffenen Marke vergleichbare Kennzeichnungen ergangen sind (vgl 27 W (pat) 135/00 - German Eagles/EAGLE; 32 W (pat) 109/00 - Green Eagle/EAGLE; 28 W (pat) 114/00 - STREET EAGLE/EAGLE; sämtlich veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).