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   BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01   

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BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01 (https://dejure.org/2007,15033)
BPatG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01 (https://dejure.org/2007,15033)
BPatG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 33 W (pat) 331/01 (https://dejure.org/2007,15033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 435
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht die hauptsächliche Funktion der Marke i. S. d. Art. 2 MRRL darin, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer betrieblicher Herkunft zu unterscheiden (vgl. z. B. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149, Nr. 22 f. - Bravo; GRUR 2002, 804, 806, Nr. 30 - Philips; GRUR 2004, 674, 678, Nr. 81 - Postkantoor; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 23 - SAT.2).

    Da das Markenrecht ein wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs ist (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149, Nr. 21 - Bravo), müssen im Interesse eines freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs Inhalt und Grenzen des Ausschließlichkeitsrechts für den Markeninhaber und etwaige Mitbewerber eindeutig erkennbar sein.

  • BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 214/01
    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01
    Nach Erlass der Entscheidungen EuGH GRUR 2005, 453 - Praktiker und BPatG GRUR 2006, 63 - Einzelhandelsdienstleistungen II hat die Anmelderin unter Bezugnahme auf diese Entscheidungen, die Mitteilung Nr. 34/05 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts und verschiedene Eintragungen von Marken für Einzelhandelsdienstleistungen mit Schriftsatz vom 27. März 2006 zunächst folgendes geändertes Dienstleistungsverzeichnis eingereicht:.

    Insbesondere schließt der Begriff "Einzelhandelsdienstleistungen" aus, dass der bloße Verkauf bzw. Vertrieb von Waren an sich als Dienstleistung eingetragen werden soll (im Gegensatz zum unzulässigen Begriff "Einzelhandel", vgl. BPatG GRUR 2006, 63, 64, II.2.

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht die hauptsächliche Funktion der Marke i. S. d. Art. 2 MRRL darin, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer betrieblicher Herkunft zu unterscheiden (vgl. z. B. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149, Nr. 22 f. - Bravo; GRUR 2002, 804, 806, Nr. 30 - Philips; GRUR 2004, 674, 678, Nr. 81 - Postkantoor; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 23 - SAT.2).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht die hauptsächliche Funktion der Marke i. S. d. Art. 2 MRRL darin, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer betrieblicher Herkunft zu unterscheiden (vgl. z. B. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149, Nr. 22 f. - Bravo; GRUR 2002, 804, 806, Nr. 30 - Philips; GRUR 2004, 674, 678, Nr. 81 - Postkantoor; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 23 - SAT.2).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01
    Die Marke solle durch ihre Eintragung in ein öffentliches Register den Behörden und der Öffentlichkeit, insbesondere den Wirtschaftsteilnehmern, zugänglich gemacht werden, so dass die Behörden in der Lage seien, u. a. ihrer Pflicht zur Prüfung von Markenanmeldungen nachzukommen, und die Wirtschaftsteilnehmer in der Lage seien, klar und eindeutig in Erfahrung zu bringen, welche Eintragungen oder Anmeldungen ihre gegenwärtigen oder potenziellen Wettbewerber veranlasst haben, und auf diese Weise einschlägige Informationen über die Rechte Dritter zu erlangen (EuGH GRUR 2003, 145, 147 f., Nr. 45 ff.- Sieckmann; GRUR 2004, 858, 859, Nr. 25 ff. - Heidelberger Bauchemie GmbH).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01
    Die Marke solle durch ihre Eintragung in ein öffentliches Register den Behörden und der Öffentlichkeit, insbesondere den Wirtschaftsteilnehmern, zugänglich gemacht werden, so dass die Behörden in der Lage seien, u. a. ihrer Pflicht zur Prüfung von Markenanmeldungen nachzukommen, und die Wirtschaftsteilnehmer in der Lage seien, klar und eindeutig in Erfahrung zu bringen, welche Eintragungen oder Anmeldungen ihre gegenwärtigen oder potenziellen Wettbewerber veranlasst haben, und auf diese Weise einschlägige Informationen über die Rechte Dritter zu erlangen (EuGH GRUR 2003, 145, 147 f., Nr. 45 ff.- Sieckmann; GRUR 2004, 858, 859, Nr. 25 ff. - Heidelberger Bauchemie GmbH).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht die hauptsächliche Funktion der Marke i. S. d. Art. 2 MRRL darin, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer betrieblicher Herkunft zu unterscheiden (vgl. z. B. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149, Nr. 22 f. - Bravo; GRUR 2002, 804, 806, Nr. 30 - Philips; GRUR 2004, 674, 678, Nr. 81 - Postkantoor; GRUR 2004, 943, 944, Nr. 23 - SAT.2).
  • BPatG, 15.10.2002 - 24 W (pat) 214/01

    Einzelhandel mit Waren eine Dienstleistung i.S. der Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01
    Diese Gesichtspunkte sind dem Europäischen Gerichtshof im Wesentlichen bereits im Vorabentscheidungsersuchen des 24. Senats des Bundespatentgerichts zu Bedenken gegeben worden (BPatG GRUR 2003, 152, 155, unter II.3.1 - Einzelhandelsdienstleistungen).
  • BPatG, 28.10.1997 - 33 W (pat) 54/96
    Auszug aus BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01
    In den Gründen ist unter Hinweis auf die Entscheidung BPatG GRUR 1998, 397 - SUMMIT ausgeführt, dass der Betrieb von Tankstellenshops und der Betrieb von Verkaufsautomaten keine selbstständigen Dienstleistungen darstellten, da sie ausschließlich dem Zweck des Verkaufs von Waren dienten.
  • BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "skyline Haustechnik Vertriebs GmbH (Wort-Bildmarke)"

    Die bloße Angabe von Klassenziffern liefert nämlich keine aus sich heraus verständliche, zuverlässige und ausreichend eingrenzbare Information über die erfassten Waren und Dienstleistungen (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 32 Rd. 80; BPatG GRUR 2008, 435 (436 f.) - BPShop ; a. A. Fezer, MarkenR, 4. Aufl.; § 32 Rd. 41).

    Der Umfang registrierter Rechte soll sich indes zweifelsfrei aus dem Register selbst ergeben, weil es insbesondere Wirtschaftsteilnehmern möglich sein muss, ohne zusätzliche Recherche, allein durch den Registerinhalt in Erfahrung zu bringen, welche Eintragungen oder Anmeldungen ihre gegenwärtigen oder potenziellen Wettbewerber veranlasst haben (EuGH GRUR 2003, 145 (Rd. 49 - 52) - Sieckmann; BPatG GRUR 2008, 435 (436 f.) - BPShop ).

    Zudem ist die Bestimmtheit des Markenschutzes auch im Hinblick auf die Herkunftsfunktion (dazu: EuGH GRUR 2001, 1148 (1149 Rd. 22 f.) - Bravo; EuGH GRUR 2004, 943 (Rd. 23) - SAT.2) von Bedeutung (BPatG GRUR 2008, 435 (436 f.) - BPShop ).

  • BPatG, 09.12.2008 - 33 W (pat) 32/07

    Flaggenball

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bestehen nämlich gegen die Konkretisierung von Einzelhandeldienstleistungen durch die bloße Angabe der Klassen der gehandelten Waren Bedenken (BPatG GRUR 2008, 435 -Dienstleistungsverzeichnis für Einzelhandelsdienstleistungen).
  • BPatG, 09.07.2013 - 33 W (pat) 124/07

    Markenbeschwerdeverfahren - "GALERIA" - teilweise Unterscheidungskraft -

    Insbesondere hat sie den ursprünglich beanspruchten Begriff "Einzelhandelsdienstleistungen betreffend die Waren der Klassen 1, 2, ... 34" entsprechend des Vorgaben des Senatsbeschlusses BPatG GRUR 2008, 435 - B... in der Weise eingegrenzt, dass die beanspruchten Einzelhandelsdienstleistungen durch eine wörtliche Benennung der gehandelten Warenbereiche konkretisiert werden (vgl. a. EuGH GRUR 2005, 453 - Praktiker; anders offenbar die Praxis des Deutschen Patent- und Markenamts, vgl. Mitt./Präs-DPMA 34/05, BlfPMZ 2005, 405).
  • BPatG, 08.05.2007 - 33 W (pat) 128/05

    Eine Wortmarke kann bei dem DPMA auch für Einzelhandelsdienstleistungen

    Bei Einzelhandelsdienstleistungen sieht es der Senat einerseits als nicht ausreichend an, wenn die von ihnen erfassten Waren nur anhand bloßer Klassenziffern konkretisiert werden (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss 33 W (pat) 331/01 - BP-Shop).
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