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   BPatG, 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06   

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BPatG, 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06 (https://dejure.org/2008,33613)
BPatG, Entscheidung vom 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06 (https://dejure.org/2008,33613)
BPatG, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 32 W (pat) 121/06 (https://dejure.org/2008,33613)
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  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; GRUR Int. 2000, 899 - Marca/Adidas; GRUR 2006, 237, Nr. 18 ff. - PICASSO; MarkenR 2007, 315 - Limoncello; BGH GRUR 2005, 513, 514 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz).
  • BPatG, 06.10.2004 - 32 W (pat) 162/03

    Verwechslungsgefahr der Marken "Blue Bull" und "RED BULL" auf Grund gleichen

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06
    Für einen halbwegs aufmerksamen Betrachter, auf den bei der Beurteilung einer Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen vorrangig abzustellen ist (vgl. BPatG GRUR 2005, 773, 776 - Blue Bull/RED BULL; GRUR 2006, 868, 871 - go seven), liegt es gerade bei einer Kennzeichnung der beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen der jüngeren Marke in Klasse 38 mit "AKADNET" nahe, diese im Sinne eines Hinweises auf eine "Net-Variante" (d. h. ein auf das Internet bezogenes Angebot) von Dienstleistungen der Marke "AKAD" zu verstehen.
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; GRUR Int. 2000, 899 - Marca/Adidas; GRUR 2006, 237, Nr. 18 ff. - PICASSO; MarkenR 2007, 315 - Limoncello; BGH GRUR 2005, 513, 514 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06
    Für diese Annahme spricht zudem, dass die Widersprechende - wie von ihr ausreichend belegt und ohne dass der Markeninhaber diesem Vortrag entgegengetreten wäre - über eine Anzahl weiterer benutzter Marken, die "AKAD" lauten bzw. diesen Bestandteil enthalten, verfügt (vgl. auch BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG).
  • BPatG, 01.02.2006 - 32 W (pat) 62/03

    Go seven

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06
    Für einen halbwegs aufmerksamen Betrachter, auf den bei der Beurteilung einer Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen vorrangig abzustellen ist (vgl. BPatG GRUR 2005, 773, 776 - Blue Bull/RED BULL; GRUR 2006, 868, 871 - go seven), liegt es gerade bei einer Kennzeichnung der beschwerdegegenständlichen Dienstleistungen der jüngeren Marke in Klasse 38 mit "AKADNET" nahe, diese im Sinne eines Hinweises auf eine "Net-Variante" (d. h. ein auf das Internet bezogenes Angebot) von Dienstleistungen der Marke "AKAD" zu verstehen.
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; GRUR Int. 2000, 899 - Marca/Adidas; GRUR 2006, 237, Nr. 18 ff. - PICASSO; MarkenR 2007, 315 - Limoncello; BGH GRUR 2005, 513, 514 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; GRUR Int. 2000, 899 - Marca/Adidas; GRUR 2006, 237, Nr. 18 ff. - PICASSO; MarkenR 2007, 315 - Limoncello; BGH GRUR 2005, 513, 514 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

    Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 32 W (pat) 121/06
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; GRUR Int. 2000, 899 - Marca/Adidas; GRUR 2006, 237, Nr. 18 ff. - PICASSO; MarkenR 2007, 315 - Limoncello; BGH GRUR 2005, 513, 514 - Ella May/MEY; GRUR 2006, 859, 860 - Malteserkreuz).
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