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BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 566/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "MFO Liegeleicht/Liegelind" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne - rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "MFO Liegeleicht/Liegelind" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "MFO Liegeleicht/Liegelind" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (28)
- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 566/16
Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH, GRUR 2005, 1042, Rdnr. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH, GRUR 2012, 64, Rdnr. 14 - Maalox/Melox-GRY).Markenelemente, die für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibend sind, treten für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurück, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (EuGH GRUR 2007, 700 Rdnr. 41 - HABM/Shaker [Limoncello]; EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2009, 772 Rdnr. 57 - Augsburger Puppenkiste; a. a. O. Rdnr. 18 - SIERRA ANTIGUO; GRUR 2007, 888 Rdnr. 22 u. 31 - Euro Telekom).
aa) Eine solche Verwechslungsgefahr ist gegeben, wenn ein mit der älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er neben einem Unternehmenskennzeichen oder Serienzeichen des Inhabers der jüngeren Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit der älteren Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 Rdnr. 31 - THOMSON LIFE; GRUR 2010, 933 Rdnr. 34 Barbara Becker; BGH GRUR 2010, 646 Rdnr. 15 - OFFROAD; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
- BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05
Pantohexal
Auszug aus BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 566/16
Diese Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich an eine für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH WRP 2015, 1358 Rdnr. 10 - ISET/ISETsolar; GRUR 2008, 905, 907 Rdnr. 16 - Pantohexal).Dieser Erfahrungssatz besagt aber nicht, dass die tatrichterliche Würdigung des Einzelfalls unter Heranziehung aller Umstände nicht zu einem abweichenden Ergebnis führen kann (BGH GRUR 1998, 1014, 1015 - ECCO II; GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2008, 258 Rdnr. 27 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2008, 905 Rdnr. 27 - Pantohexal).
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 566/16
Auszugehen ist dabei von dem angesprochenen inländischen Verkehr, der alle Kreise umfasst, in denen die fragliche Marke aufgrund der beanspruchten Waren und Dienste Verwendung finden oder Auswirkungen haben kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 65 - Henkel).a) Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (BGH, GRUR 2013, 833, Rdnr. 30 - Culinaria/Villa Culinaria), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH, GRUR 2004, 428, Rdnr. 53 - Henkel; BGH, GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
- BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98
Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier
Auszug aus BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 566/16
Dieser Erfahrungssatz besagt aber nicht, dass die tatrichterliche Würdigung des Einzelfalls unter Heranziehung aller Umstände nicht zu einem abweichenden Ergebnis führen kann (BGH GRUR 1998, 1014, 1015 - ECCO II; GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2008, 258 Rdnr. 27 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2008, 905 Rdnr. 27 - Pantohexal). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99
ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den …
Auszug aus BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 566/16
Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der weitere Markenbestandteil beschreibenden Charakter hat, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade die Verwendung beschreibender Wörter neben einem Stammbestandteil den Verkehr veranlasst, sich bezüglich der Produktherkunft in erster Linie an dem Stammbestandteil zu orientieren (BGH, GRUR 1998, 927, 929 - COMPO-SANA; GRUR 2002, 342, 344 - ASTRA/ESTRA-PUREN; BPatG 25 W (pat) 202/09 - SOJA FIT/BERIEF SOJA FIT). - BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98
Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen
Auszug aus BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 566/16
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei zusammengesetzten Zeichen ein Bestandteil, der für den Verkehr erkennbar Unternehmenskennzeichen ist, im Allgemeinen in der Bedeutung für den Gesamteindruck zurücktritt, weil der Verkehr die eigentliche Produktkennzeichnung in derartigen Fällen im anderen Bestandteil erblickt (BGH GRUR 2001, 164, 166 - Wintergarten). - BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95
"Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger …
Auszug aus BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 566/16
Einem beschreibenden Markenbestandteil kann in der Regel keine prägende Kraft zugemessen werden, weil er von den angesprochenen Verkehrskreisen regelmäßig nur als Sachhinweis zur Unterrichtung des Publikums und nicht als Hinweis auf den Hersteller verstanden wird (BGHZ 139, 59, 65 = GRUR 1998, 930 - Fläminger). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 566/16
aa) Eine solche Verwechslungsgefahr ist gegeben, wenn ein mit der älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er neben einem Unternehmenskennzeichen oder Serienzeichen des Inhabers der jüngeren Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit der älteren Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 Rdnr. 31 - THOMSON LIFE; GRUR 2010, 933 Rdnr. 34 Barbara Becker; BGH GRUR 2010, 646 Rdnr. 15 - OFFROAD; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz). - BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95
"ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem …
Auszug aus BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 566/16
Dieser Erfahrungssatz besagt aber nicht, dass die tatrichterliche Würdigung des Einzelfalls unter Heranziehung aller Umstände nicht zu einem abweichenden Ergebnis führen kann (BGH GRUR 1998, 1014, 1015 - ECCO II; GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; GRUR 2008, 258 Rdnr. 27 - INTERCONNECT/T-InterConnect; GRUR 2008, 905 Rdnr. 27 - Pantohexal). - BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96
"COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 566/16
Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der weitere Markenbestandteil beschreibenden Charakter hat, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade die Verwendung beschreibender Wörter neben einem Stammbestandteil den Verkehr veranlasst, sich bezüglich der Produktherkunft in erster Linie an dem Stammbestandteil zu orientieren (BGH, GRUR 1998, 927, 929 - COMPO-SANA; GRUR 2002, 342, 344 - ASTRA/ESTRA-PUREN; BPatG 25 W (pat) 202/09 - SOJA FIT/BERIEF SOJA FIT). - BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04
Euro Telekom
- EuGH, 12.06.2007 - C-334/05
HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
- BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04
INTERCONNECT/T-InterConnect
- BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06
Augsburger Puppenkiste
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 44/07
OFFROAD
- EuGH, 24.06.2010 - C-51/09
Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …
- BPatG, 16.09.2010 - 25 W (pat) 202/09
Markenbeschwerdeverfahren - "SOJA FIT/BERIEF SOJA FIT" - unterstellte …
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
- EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
- EuGH, 23.03.2006 - C-206/04
Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe …
- BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07
SIERRA ANTIGUO
- EuGH, 18.12.2008 - C-16/06
Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) …
- EuGH, 09.09.2010 - C-265/09
HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …
- BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09
Maalox/Melox-GRY
- BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11
Culinaria/Villa Culinaria
- BGH, 02.04.2015 - I ZB 2/14
Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Kennzeichnungskraft einer beschreibenden …
- BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14
BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen: …