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   BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 25/04   

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BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 25/04 (https://dejure.org/2006,34003)
BPatG, Entscheidung vom 13.03.2006 - 30 W (pat) 25/04 (https://dejure.org/2006,34003)
BPatG, Entscheidung vom 13. März 2006 - 30 W (pat) 25/04 (https://dejure.org/2006,34003)
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  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 25/04
    So reicht das bloße Nichtweiterverfolgen der Einrede oder das Schweigen des Einredenden auf die ihm zugestellten Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Benutzung insoweit nicht aus, nicht einmal die Erklärung, die Einrede werde "nicht weiter aufrechterhalten", ist als ein das Wiederaufgreifen ausschließender Verzicht gewertet worden (vgl. BGH GRUR 2000, 886, 887 Bayer/BeiChem; Ströbele/Hacker a. a. O. § 43 Rdn. 49).
  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99

    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Markenbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 25/04
    Der im Rahmen des Benutzungszwangs herrschende Beibringungs- und Verhandlungsgrundsatz gibt keine Veranlassung zu gerichtlichen Aufklärungshinweisen (vgl. Ströbele/Hacker a. a. O. § 43 Rdn. 71 m. w. N.; BPatG GRUR 2000, 900, 902 - Neuro-Vibolex).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.03.2006 - 30 W (pat) 25/04
    Die zulässige Beschwerde hat in der Sache schon deshalb Erfolg, weil die Widersprechende eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke nicht gem. § 43 Abs. 1 i. V. m. § 26 MarkenG glaubhaft gemacht hat, obwohl die Inhaberin der angegriffenen Marke die nach § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG kumulativ mögliche Einrede mangelnder Benutzung der Widerspruchsmarke bereits im Verfahren vor dem Patentamt zulässig erhoben hat (vgl. hierzu BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; Ströbele/Hacker MarkenG 7. Aufl. § 43 Rdn. 6, 32).
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