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   BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09   

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BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09 (https://dejure.org/2012,10859)
BPatG, Entscheidung vom 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09 (https://dejure.org/2012,10859)
BPatG, Entscheidung vom 13. März 2012 - 24 W (pat) 61/09 (https://dejure.org/2012,10859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Dermatologikum" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Marke "Dermatologikum" hinsichtlich einer Eintragung für die Klassen 3, 36, 41, 42 und 44

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Dermatologikum" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BPatG, 29.09.2011 - 30 W (pat) 518/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "CARDIOLOGICUM HAMBURG (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09
    Außerdem hat er die Beteiligten auf die Entscheidungen BPatG 30 W (pat) 518/10, Entsch.

    Das Wort "Dermatologikum" reiht sich in die obengenannten vergleichbar gebildeten Ableitungen mit dem Bestandteil "-ikum" ein (vgl. BPatG 30 W (pat) 518/10, Entsch.

    Für die beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 36, 41, 42 und 44 stellt "Dermatologikum" eine beschreibende Sachangabe zur Art, Erbringungsstätte oder Bestimmung so gekennzeichneter Dienstleistungen dar, die für die damit angesprochenen Fachverkehrskreise wie auch für die allgemeinen Verkehrskreise aufgrund der oben genannten, allgemein bekannten Verwendungsformen ohne weiteres erkennbar ist (vgl. (vgl. BPatG 30 W (pat) 518/10, Entsch.

    Entsprechende Feststellungen zu vergleichbaren Wortbildungen hat das Bundespatentgericht bereits in seinen Entscheidungen BPatG 30 W (pat) 518/10, Entsch.

  • BPatG, 27.06.2011 - 28 W (pat) 46/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Orthopaedicum" - Freihaltungsbedürfnis -

    Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09
    v. 29. September 2011 - CARDIOLOGICUM HAMBURG; BPatG 28 W (pat) 46/10, Entsch.

    Mit dieser Bedeutung vermag "Dermatologikum" die in Klasse 3 beanspruchten Waren entweder selbst zu beschreiben oder einen engen sachlichen beschreibenden Bezug zu ihnen herzustellen (vgl. BPatG 28 W (pat) 46/10, Entsch.

    v. 29. September 2011 - CARDIOLOGICUM HAMBURG; BPatG 28 W (pat) 46/10, Entsch.

  • BPatG, 09.12.2010 - 30 W (pat) 74/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "radiologicum" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09
    v. 27. Juni 2011 - Orthopaedicum und BPatG 30 W (pat) 74/10, Entsch.

    v. 29. September 2011 - CARDIOLOGICUM HAMBURG; BPatG 30 W (pat) 74/10, Entsch.

    v. 27. Juni 2011 - Orthopaedicum; BPatG 30 W (pat) 74/10, Entsch.

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09
    Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 62 - Libertel).

    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 610, Rdn. 59 - EUROHYPO; EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 26 - SAT.2; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 60 - Libertel).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rdn. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH WRP 2010, 1504, 1506 - Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2009, 949, 951 - Rn. 20 - My World; GRUR 2009, 411 - Rn. 9 - STREETBALL; GRUR 2006, 850, 854 - Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006).Nach diesen Grundsätzen fehlt "Dermatologikum" ebenso, wie dies bereits im Eintragungszeitpunkt der Fall gewesen ist, für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

  • BPatG, 11.11.2010 - 30 W (pat) 14/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pneumologikum Frankfurt" - Freihaltungsbedürfnis -

    Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09
    v. 9. Dezember 2010 - radiologicum; BPatG 30 W (pat) 14/10, Entsch.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09
    Ein Zeichen ist nämlich bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es auch nur in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH MarkenR 2003, 450 - DOUBLEMINT; EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - BIOMILD/Campina Melkunie).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 610, Rdn. 59 - EUROHYPO; EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 26 - SAT.2; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 60 - Libertel).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 610, Rdn. 59 - EUROHYPO; EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 26 - SAT.2; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 60 - Libertel).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 24 W (pat) 61/09
    Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 62 - Libertel).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

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