Rechtsprechung
BPatG, 13.03.2012 - 27 W (pat) 5/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Siegertypen gesucht" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Anmelders auf Eintragung der Wortfolge "Siegertypen gesucht" als Kollektivwortmarke
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Siegertypen gesucht" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08
My World
Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 27 W (pat) 5/12
Ausgehend hiervon besitzen Zeichen keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verbraucher für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache bestehen, die stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn 28 - My World). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 27 W (pat) 5/12
Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Kreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 13.03.2012 - 27 W (pat) 5/12
Ausgehend hiervon besitzen Zeichen keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verbraucher für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache bestehen, die stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn 28 - My World).