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   BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11   

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BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11 (https://dejure.org/2013,6086)
BPatG, Entscheidung vom 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11 (https://dejure.org/2013,6086)
BPatG, Entscheidung vom 13. März 2013 - 28 W (pat) 527/11 (https://dejure.org/2013,6086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Eber" - keine Unterscheidungskraft, Freihaltungsbedürfnis für Waren - Unterscheidungskraft, kein Freihaltungsbedürfnis für Dienstleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freihaltebedürfnis und Unterscheidungskraft des Wortzeichens "Der Eber" hinsichtlich einer Eintragung für Dienstleistungen der Klasse 42

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Eber" - keine Unterscheidungskraft, Freihaltungsbedürfnis für Waren - Unterscheidungskraft, kein Freihaltungsbedürfnis für Dienstleistungen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Eber" - keine Unterscheidungskraft, Freihaltungsbedürfnis für Waren - Unterscheidungskraft, kein Freihaltungsbedürfnis für Dienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Der Eber" ist nur eingeschränkt eine Marke - Unternehmen erhalten keinen Markenschutz für allgemeine Bezeichnungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11
    Dabei steht § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG einer Eintragung des Anmeldezeichens auch dann entgegen, wenn zwar für einen Teil der unter die beanspruchten weiten Oberbegriffe fallende Waren ein beschreibender Charakter des Zeichens zu verneinen ist, unter diese Oberbegriffe aber auch weitere Waren zu subsumieren sind, für welche das angemeldete Zeichen beschreibend ist (BGH GRUR 2002, 261, 262 Rdnr. 13 f. - AC; Ströbele/ Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 308 m. w. N.).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276, 277 Rdnr. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Auszug aus BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276, 277 Rdnr. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11
    Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken haben hinsichtlich der Schutzfähigkeit weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung, weil zum einen aus nicht begründeten Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH a. a. O. Rdnr. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2012, 276, 277 Rdnr. 18 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.; GRUR 2011, 230 Rdnr. 12 - SUPERgirl; WRP 2011, 349 Rdnr. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03

    Der kleine Eisbär

    Auszug aus BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11
    Zwar ist es nicht generell ausgeschlossen, dass die Verwendung des bestimmten Artikels einer Bezeichnung individualisierenden Charakter verleiht (vgl. BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär - zu einer fiktiven Tierfigur).
  • BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 90/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Das Datenschutz Team" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11
    Denn die grammatikalisch korrekte Voranstellung des direkten Artikels ändert an dem beschreibenden Sinngehalt des nachfolgenden Nomens naturgemäß nichts (vgl. BPatG 30 W (pat) 90/10 - Das Datenschutz Team).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11
    Das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erfordert nicht, dass die fraglichen Zeichen oder Angaben bereits tatsächlich zu beschreibenden Zwecken für Waren oder Dienstleistungen der angemeldeten Art verwendet werden, vielmehr genügt, dass sie zu diesen Zwecken verwendet werden können (EuGH GRUR 2004, 146, 147 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; a. a. O. Rdnr. 38 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 13.03.2013 - 28 W (pat) 527/11
    Etwaige Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen sind zwar, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rdnr. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

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