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   BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02   

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BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02 (https://dejure.org/2003,19765)
BPatG, Entscheidung vom 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02 (https://dejure.org/2003,19765)
BPatG, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 24 W (pat) 116/02 (https://dejure.org/2003,19765)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02
    Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen abzustellen (st Rspr, vgl ua BGH GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHÉ/TISSERAND", GRUR 2002, 167, 169 "Bit/Bud").

    Dabei läßt sich eine prägende Bedeutung von "HAVANA BAR" auch nicht aus dem Rechtsprechungsgrundsatz herleiten, wonach eine bloße Herstellerangabe im allgemeinen gegenüber einer weiteren individuellen Produktkennzeichnung weitgehend in den Hintergrund tritt (vgl ua BGH Mitt 1996, 166, 167 "Blendax Pep"; GRUR 1997, 897, 898 f "IONOFIL"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"; GRUR 2002, 167, 169 f "Bit/Bud").

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so daß ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr, vgl ua EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; GRUR 1998, 922, 923 "CANON"; BGH GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHÉ/TISSERAND"; GRUR 2001, 507, 508 "EVIAN/REVIAN"; GRUR 2002, 542, 543 "BIG").

    Dafür, daß die Widersprechende den Verkehr bereits an ähnlich gebildete Serienzeichen mit dem Stamm "HAVANA" gewöhnt hätte (vgl BGH GRUR 2002, 542, 544 "BIG"), ist nichts vorgetragen, weshalb auch in dieser Hinsicht kein Anhalt für die Annahme einer mittelbaren Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Serienzeichenbildung besteht.

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so daß ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr, vgl ua EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; GRUR 1998, 922, 923 "CANON"; BGH GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHÉ/TISSERAND"; GRUR 2001, 507, 508 "EVIAN/REVIAN"; GRUR 2002, 542, 543 "BIG").

    Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen abzustellen (st Rspr, vgl ua BGH GRUR 2000, 506, 508 "ATTACHÉ/TISSERAND", GRUR 2002, 167, 169 "Bit/Bud").

  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

    Auszug aus BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02
    Im Hinblick auf die dargelegte Kennzeichnungsschwäche und den entsprechend eher unterdurchschnittlichen Schutzumfang der Widerspruchsmarke genügen daher, trotz Dienstleistungsidentität, grundsätzlich schon geringfügigere Abweichungen in den Marken, um eine im markenrechtlichen Sinn relevante Verwechslungsgefahr auszuschließen (vgl BPatG BlPMZ 2001, 292, 293 f "COMFORT HOTEL").

    Denn jedenfalls ist das Wort "HAVANA" wegen der darin erkennbaren beschreibenden Anklänge und Deutungen dahingehend, daß die betreffenden Verpflegungs-Dienstleistungen in einem vom Flair der kubanischen Hauptstadt geprägten Ambiente angeboten werden, oder daß Speisen, Getränke oder Zigarren aus Havanna bzw Kuba oder kubanischer Art serviert werden, äußerst kennzeichnungsschwach und von daher nicht geeignet, den Gesamteindruck der älteren wie der jüngeren Marke allein, unter Vernachlässigung der jeweiligen weiteren Wortbestandteile, maßgeblich zu bestimmen (vgl BGH GRUR 1998, 927, 928 "COMPO-SANA"; GRUR 2002, 544, 547 "BANK 24"; MarkenR 2002, 253, 255 "Festspielhaus"; BPatG BlPMZ 2001, 292, 294 "COMFORT HOTEL").

  • BPatG, 07.11.1995 - 27 W (pat) 68/94
    Auszug aus BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02
    Der Gefahr aber, daß die angegriffene Marke gedanklich (mittelbar) als ein von der Widerspruchsmarke begrifflich abgewandeltes Serienzeichen aufgefaßt werden könnte, steht schon die oben dargelegte Kennzeichnungsschwäche des gemeinsamen Markenwortes "HAVANA" entgegen, aufgrund derer es von Haus als Stammbestandteil einer Zeichenserie mit besonderem Hinweischarakter auf das Unternehmen der Widersprechenden ungeeignet ist (vgl BPatG Mitt 2001, 170 "Vogelglück/Hundeglück"; BGH GRUR 1996, 287, 288 "BRANDT ECCO/ECCO MILANO").
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02
    So kann beispielsweise die Art der Zeichengestaltung, insbesondere die konkrete Verwendung der Herkunftsbezeichnung als Zeichenbestandteil, vor allem neben einem wie hier nur schwach kennzeichnenden weiteren Bestandteil, die Vorstellung des Verkehrs bestimmen, die Herstellerangabe werde als zusätzliche Unterscheidungshilfe in einer das Gesamtzeichen prägenden oder dessen Gesamteindruck jedenfalls wesentlich mitbestimmenden Art eingesetzt (vgl BGH GRUR 1989, 264, 265 "REYNOLDS R 1/EREINTZ"; GRUR 1989, 349 350 "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy"; GRUR 1996, 774, 775 2falkerun/LE RUN").
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02
    So kann beispielsweise die Art der Zeichengestaltung, insbesondere die konkrete Verwendung der Herkunftsbezeichnung als Zeichenbestandteil, vor allem neben einem wie hier nur schwach kennzeichnenden weiteren Bestandteil, die Vorstellung des Verkehrs bestimmen, die Herstellerangabe werde als zusätzliche Unterscheidungshilfe in einer das Gesamtzeichen prägenden oder dessen Gesamteindruck jedenfalls wesentlich mitbestimmenden Art eingesetzt (vgl BGH GRUR 1989, 264, 265 "REYNOLDS R 1/EREINTZ"; GRUR 1989, 349 350 "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy"; GRUR 1996, 774, 775 2falkerun/LE RUN").
  • BGH, 10.07.1997 - I ZB 6/95

    "IONOFIL"; Prägung des Gesamteindrucks einer aus Herstellerangabe und

    Auszug aus BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02
    Dabei läßt sich eine prägende Bedeutung von "HAVANA BAR" auch nicht aus dem Rechtsprechungsgrundsatz herleiten, wonach eine bloße Herstellerangabe im allgemeinen gegenüber einer weiteren individuellen Produktkennzeichnung weitgehend in den Hintergrund tritt (vgl ua BGH Mitt 1996, 166, 167 "Blendax Pep"; GRUR 1997, 897, 898 f "IONOFIL"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"; GRUR 2002, 167, 169 f "Bit/Bud").
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02
    So kann beispielsweise die Art der Zeichengestaltung, insbesondere die konkrete Verwendung der Herkunftsbezeichnung als Zeichenbestandteil, vor allem neben einem wie hier nur schwach kennzeichnenden weiteren Bestandteil, die Vorstellung des Verkehrs bestimmen, die Herstellerangabe werde als zusätzliche Unterscheidungshilfe in einer das Gesamtzeichen prägenden oder dessen Gesamteindruck jedenfalls wesentlich mitbestimmenden Art eingesetzt (vgl BGH GRUR 1989, 264, 265 "REYNOLDS R 1/EREINTZ"; GRUR 1989, 349 350 "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy"; GRUR 1996, 774, 775 2falkerun/LE RUN").
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 13.05.2003 - 24 W (pat) 116/02
    Dabei läßt sich eine prägende Bedeutung von "HAVANA BAR" auch nicht aus dem Rechtsprechungsgrundsatz herleiten, wonach eine bloße Herstellerangabe im allgemeinen gegenüber einer weiteren individuellen Produktkennzeichnung weitgehend in den Hintergrund tritt (vgl ua BGH Mitt 1996, 166, 167 "Blendax Pep"; GRUR 1997, 897, 898 f "IONOFIL"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA"; GRUR 2002, 167, 169 f "Bit/Bud").
  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95

    "ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 8/89

    "Rialto"; Räumlich begrenzter Schutz einer Geschäftsbezeichnung gegenüber der

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96

    "COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke

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