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   BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03   

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BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03 (https://dejure.org/2009,8052)
BPatG, Entscheidung vom 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03 (https://dejure.org/2009,8052)
BPatG, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 29 W (pat) 147/03 (https://dejure.org/2009,8052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Porträtfotos als Herkunftshinweis nicht üblich

  • kanzlei.biz

    Porträtfotos als Herkunftshinweis nicht üblich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lempe-kessler.com (Kurzinformation)

    Porträtfoto Marlene Dietrichs fehlt die Unterscheidungskraft - Marlene Dietrich II

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Portraitfoto als Bildmarke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 73
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
    Denn zum Einen bezog sich die Aussage des Bundesgerichtshofs nur auf den vorliegend nicht einschlägigen Vorlagebeschluss des Bundespatentgerichts zu "Schwabenpost" (GRUR 2008, 164) anstatt auf "Volks-Handy" (GRUR 2008, 2008, 171 f.) und zum anderen liegt die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 2009 über das einschlägige Vorabentscheidungsgesuch (EuGH C-43/08- Volks-Handy) zeitlich nach der Zurückverweisung des Bundesgerichtshofs und ist daher in ihrer Konsequenz vom Senat nunmehr einzubeziehen (vgl. BGH GRUR 2007, 55 Rdn. 11, 12 - Gelb/Grün II).

    Da das verfahrensgegenständliche Zeichen vorliegend jedoch als Bildmarke angemeldet ist und im Prüfungsverfahren ein Wechsel des Zeichens seiner Markenkategorie nach aufgrund des Prinzips der Unveränderlichkeit der Marke unzulässig ist (vgl. BGH GRUR 2007, 55 - Gelb/Grün II), ist dem Senat eine dahingehende Prüfung der Marke als Positionsmarke verwehrt.

  • BPatG, 09.02.2011 - 29 W (pat) 85/07

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TOOOR!" - Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
    Vielmehr ist das Zeichen wie angemeldet im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als solche, aber nicht hinsichtlich ihrer konkreten Anbringung auf der Ware zu prüfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2006, 229 - BioID; BPatG 29 W (pat) 85/07 - TOOR!; 29 W (pat) 72/06 - Link economy).

    Somit lässt sich im Registerverfahren bei einer Bildmarke, deren Schutz aus ihrer spezifischen Anbringung entspringen soll, dann eine Eintragung auch nur unter Einbeziehung der Position vornehmen (vgl. BPatG 29 W (pat) 85/07 - TOOR!).

  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
    Im Hinblick auf die von der Beschwerdeführerin für sich in Anspruch genommene Gleichbehandlung mit Voreintragungen vergleichbarer, zu ihren Gunsten eingetragener "Marlene Dietrich"- Marken für dieselben Waren und Dienstleistungen, zu der sie bereits im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vorgetragen hatte, und eines daraus resultierenden Anspruchs auf Eintragung im Wege der Gleichbehandlung, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung in Rn. 18 auf den Sachverhalt des beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängigen Vorlageverfahrens zu "Schwabenpost" (GRUR 2008, 164 ff.) als auf das anhängige Beschwerdeverfahren nicht zutreffend verwiesen.

    Denn zum Einen bezog sich die Aussage des Bundesgerichtshofs nur auf den vorliegend nicht einschlägigen Vorlagebeschluss des Bundespatentgerichts zu "Schwabenpost" (GRUR 2008, 164) anstatt auf "Volks-Handy" (GRUR 2008, 2008, 171 f.) und zum anderen liegt die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 2009 über das einschlägige Vorabentscheidungsgesuch (EuGH C-43/08- Volks-Handy) zeitlich nach der Zurückverweisung des Bundesgerichtshofs und ist daher in ihrer Konsequenz vom Senat nunmehr einzubeziehen (vgl. BGH GRUR 2007, 55 Rdn. 11, 12 - Gelb/Grün II).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
    Vielmehr ist das Zeichen wie angemeldet im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als solche, aber nicht hinsichtlich ihrer konkreten Anbringung auf der Ware zu prüfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2006, 229 - BioID; BPatG 29 W (pat) 85/07 - TOOR!; 29 W (pat) 72/06 - Link economy).
  • BPatG, 21.01.1998 - 28 W (pat) 100/97

    Beurteilung der Verwechslungsgefahr der Wortmarke Vita-Combex mit der

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
    Sch..., vgl. hierzu auch BPatG 28 W (pat) 100/97, BlPMZ 1999, 43 f.; Nr. 30118183 - B...).
  • BPatG, 29.04.1998 - 29 W (pat) 81/98

    Markenschutz - Markenfähigkeit eines Portrait-Fotos

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
    Sch..., vgl. hierzu auch BPatG 28 W (pat) 100/97, BlPMZ 1999, 43 f.; Nr. 30118183 - B...).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
    Vielmehr ist das Zeichen wie angemeldet im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als solche, aber nicht hinsichtlich ihrer konkreten Anbringung auf der Ware zu prüfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2006, 229 - BioID; BPatG 29 W (pat) 85/07 - TOOR!; 29 W (pat) 72/06 - Link economy).
  • BPatG, 18.03.2009 - 29 W (pat) 72/06
    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
    Vielmehr ist das Zeichen wie angemeldet im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als solche, aber nicht hinsichtlich ihrer konkreten Anbringung auf der Ware zu prüfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2006, 229 - BioID; BPatG 29 W (pat) 85/07 - TOOR!; 29 W (pat) 72/06 - Link economy).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
    Diese Feststellung allein reiche nicht dafür aus, dem Zeichen jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen, wenn es darüber hinaus praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gebe, das angemeldete Bildzeichen bei den noch beanspruchten Waren so zu verwenden, dass es vom Verkehr ohne weiteres als Marke verstanden werde (BGH GRUR 2001 S. 240, 242 - Swiss Army und GRUR 2005 S. 414, 416 - Russisches Schaumgebäck).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
    Darüber hinaus hat die Beschwerdeführerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 1. Dezember 1999 hingewiesen (NJW 2000 S. 2195 - Marlene Dietrich), in der ebenfalls von der markenmäßigen und damit herkunftshinweisenden Benutzung des Bildnisses von Marlene Dietrich ausgegangen worden war.
  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

  • BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05

    Volks-Handy, Volks-Camcorder, Volks-Kredit

  • BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 147/03
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde wiederum zurückgewiesen (GRUR 2010, 73).
  • BPatG, 06.10.2010 - 29 W (pat) 147/03

    Markenbeschwerdeverfahren - "Porträtfoto Marlene Dietrich (Bildmarke)" - Bindung

    Der Senat hat die Beschwerde der Anmelderin mit Beschluss vom 13. Mai 2009, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, wiederum zurückgewiesen (BPatG GRUR 2010, 73).
  • BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "S-Bahn" - Unterscheidungskraft

    Für die in Klasse 25 beanspruchten Waren ist "S-Bahn" ebenfalls nicht schutzfähig (vgl. hierzu BGH GRUR 2010, 73 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BGH GRUR 2010, 1100 - TOOOR!; BGH GRUR 2006, 850, 857 (Nr. 43-46) - FUSSBALL WM 2006; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 26/10 - Clubschiff; Lerach, GRUR 2011, 872 f).
  • BPatG, 26.06.2009 - 29 W (pat) 19/08
    Die nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 6, 9 Abs. 5 MarkenV lediglich fakultative Beschreibung ist bei Positionsmarken unerlässlich, weil nur durch sie die erforderliche Schutzbeschränkung auf die Position innerhalb der Ausstattung vorgenommen werden kann (vgl. BPatG B. v. 13. Mai 2009, 29 W (pat) 147/03 -Marlene Dietrich II Bingener, MarkenR 2004, 377, 379 f.).
  • BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 235/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "9/11" - zur Frage der Ablehnung eines Vorsitzenden

    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde wiederum zurückgewiesen (GRUR 2010, 73).
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