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   BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05   

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BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05 (https://dejure.org/2007,29297)
BPatG, Entscheidung vom 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05 (https://dejure.org/2007,29297)
BPatG, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 26 W (pat) 98/05 (https://dejure.org/2007,29297)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2003, 632, 635 - Linde u. a.; GRUR Int. 2004, 500, 504 - Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 - Dreidimensionale Tablettenform).

    Auch in der Zusammensetzung der beschreibenden Bestandteile liegt schließlich kein individualisierender Betriebshinweis, da es sich um die bloße Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne ungewöhnliche Veränderung, insbesondere semantischer oder syntaktischer Art handelt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff. - BIOMILD; GRUR 2004, 674 ff. - Postkantoor; GRUR Int. 2005, 1012 - BioID; Ströbele/Hacker, Markengesetz 8. Aufl., § 8 Rdnr. 92 m. w. N.).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05
    Zudem kann ein Wortzeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen sein, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der Waren/DL bezeichnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen ist (vgl. BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - marktfrisch; GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05
    Auch in der Zusammensetzung der beschreibenden Bestandteile liegt schließlich kein individualisierender Betriebshinweis, da es sich um die bloße Aneinanderreihung beschreibender Bestandteile ohne ungewöhnliche Veränderung, insbesondere semantischer oder syntaktischer Art handelt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff. - BIOMILD; GRUR 2004, 674 ff. - Postkantoor; GRUR Int. 2005, 1012 - BioID; Ströbele/Hacker, Markengesetz 8. Aufl., § 8 Rdnr. 92 m. w. N.).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05
    Bei dieser Beurteilung ist außerdem stets zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnimmt, wie es ihm gegenübertritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 60 - Companyline; BGH GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE COMPANY).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05
    Für die Annahme des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist aber kein lexikalischer oder sonstiger Nachweis erforderlich, dass die Angabe oder das Zeichen im Verkehr - für die jeweils angemeldeten Waren oder Dienstleistungen - geläufig ist oder bereits verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05
    Bei dieser Beurteilung ist außerdem stets zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnimmt, wie es ihm gegenübertritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 60 - Companyline; BGH GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE COMPANY).
  • BPatG, 18.10.2004 - 30 W (pat) 187/03
    Auszug aus BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05
    Tritt ein beschreibender Aussagegehalt so deutlich und unmissverständlich hervor, dass die Angabe ihre Funktion als Sachbegriff ohne weiteres erfüllen kann, kommt es auf die Frage der Mehrdeutigkeit einer Wortzusammensetzung und auf die Frage nach der tatsächlichen Verwendung im Anmeldezeitpunkt nicht mehr an (vgl. BPatG 30 W (pat) 187/03 - Handyline).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen ist (vgl. BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - marktfrisch; GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 13.06.2007 - 26 W (pat) 98/05
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2003, 632, 635 - Linde u. a.; GRUR Int. 2004, 500, 504 - Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 - Dreidimensionale Tablettenform).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 11.08.2022 - 26 W (pat) 6/21
    Das wortstamm- und bedeutungsgleiche Adjektiv "silent" sei nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (BPatG 26 W (pat) 98/05 - SilentStop) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (R 793/2006-1, 17.1.2007 - SilentVent; R 443/2012-5, 2.7.2012 - Silent-Tech; R 805/2004-2, 15.11.2005 - THE SILENT SOLUTION) dem englischen Grundwortschatz zuzuordnen.

    Hilfsweise regt sie die Zulassung der Rechtsbeschwerde für den Fall an, dass der Senat die Streitmarke für Akustikmöbel für schutzfähig erachte, da eine solche Entscheidung von den vergleichbaren Beschlüssen des BPatG zu den Wortzeichen "SilentStop" (26 W (pat) 98/05) und "PhoneSTOP" (33 W (pat) 86/06) abweichen würde.

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